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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Erneuter Asylantrag eines Georgiers
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Beitrag begonnen von Errare_humanum_est am 03.06.2021 um 22:49:59

Titel: Erneuter Asylantrag eines Georgiers
Beitrag von Errare_humanum_est am 03.06.2021 um 22:49:59
Es handelt sich um einen georgischen Mann, der in NRW vor einigen Wochen einen Asylantrag gestellt hatte. Er kam daraufhin in einer Erstaufnahmeeinrichtung in NRW unter.
Der Mann hatte bereits vor ca. 4-5 Jahren einen Asylantrag gestellt, allerdings in einem anderen Bundesland. Er hatte damals dementsprechend auch einige Monate in dem anderen Bundesland in einer Erstaufnahmeeinrichtung gewohnt, bis er dann den damaligen Asylantrag wieder zurückzog und ausreiste.

Nun hat der Mann einen Brief bekommen, wo ihm sinngemäß folgendes mitgeteilt wird:
"Die Überprüfung hat ergeben, dass der Antragsteller bereits früher einen Asylantrag betrieben hatte. Gemäß §71 Abs. 2 AsylG ist der Folgeantrag bei der Außenstelle des BAMFs zu stellen, wo der Antragsteller beim vorherigen Antrag zu wohnen verpflichtet war.
Der Antragsteller wird daher verpflichtet den Folgeantrag bei der Außenstelle des BAMF in Bonn zu stellen."
Diesem Schreiben ist eine Vorladung für die Außenstelle des BAMF in Bonn beigelegt, wo der Mann innerhalb einer Frist von ca. 4 Wochen vorsprechen muss.

Jetzt meine Frage dazu:
Warum wird der Mann aufgefordert in Bonn vorzusprechen und nicht in der Stadt, wo er beim ersten Asylantrag verpflichtet war zu wohnen (in einem anderen Bundesland)?
Ist es ein Fehler der Behörde oder soll ihm vielleicht von Bonn aus geholfen werden zum richtigen Ort im anderen Bundesland zu kommen?

LG


Titel: Re: Erneuter Asylantrag eines Georgiers
Beitrag von reinhard am 04.06.2021 um 10:44:35
Es kann sein, dass die damalige Außenstelle inzwischen verzogen ist. Es muss die gleiche Außenstelle sein, aber nicht die gleiche Adresse.

Ob es ein Fehler war, wird man ihm dort sagen.

Die Hauptsache ist sowieso, dass er neue Gründe hat, also eine neue Verfolgung.

Titel: Re: Erneuter Asylantrag eines Georgiers
Beitrag von Errare_humanum_est am 05.06.2021 um 10:49:58
Die Außenstelle, wo er seinen ersten Antrag vor ein paar Jahren gestellt hatte, liegt ca. 500 km von Bonn entfernt in einem anderen Bundesland.
Es hätte ja sein können, dass in Bonn z.B. eine Sammelstelle für ähnliche Fälle existiert. Und die Menschen dann von Bonn aus in andere Bundesländer umverteilt werden.
Ich denke mal, dass jemand von den Forumwaisen das auf jeden Fall gewusst hätte.

Deswegen gehe ich davon aus, dass es sich einfach um einen Fehler handelt.

Titel: Re: Erneuter Asylantrag eines Georgiers
Beitrag von SimonB am 05.06.2021 um 13:13:29

Errare_humanum_est schrieb am 05.06.2021 um 10:49:58:
Ich denke mal, dass jemand von den Forumwaisen das auf jeden Fall gewusst hätte.

Ich bin weder Waise noch weise.
In anderen Bundesländern hat in den letzten 4-5 Jahren auch eine *Um-Organisation* der BAMF-Stellen stattgefunden. Teilweise wurden auch Aufnahmestellen geschlossen.
vor 5 Jahren kannte man zB die Anker-Zentren noch nicht...

Der Mann kann doch seinen Antrag jetzt nach Bonn schicken.
Die Post bringt seinen Antrag dorthin.
Alles weitere wird man ihm schreiben.


Titel: Re: Erneuter Asylantrag eines Georgiers
Beitrag von reinhard am 05.06.2021 um 15:06:48

SimonB schrieb am 05.06.2021 um 13:13:29:
Der Mann kann doch seinen Antrag jetzt nach Bonn schicken.
Die Post bringt seinen Antrag dorthin.
Alles weitere wird man ihm schreiben.



Nein, auf gar keinen Fall. Ein Asylantrag muss immer persönlich gestellt werden.

"Hinschicken" ist nur in ganz wenigen, klar definierten Fällen möglich, ansonsten bewirkt die Post exakt nichts.

Asylgesetz, § 71, Absatz 2


Zitat:
(2) 1Der Ausländer hat den Folgeantrag persönlich bei der Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, die der Aufnahmeeinrichtung zugeordnet ist, in der er während des früheren Asylverfahrens zu wohnen verpflichtet war.

Titel: Re: Erneuter Asylantrag eines Georgiers
Beitrag von SimonB am 05.06.2021 um 15:11:59

reinhard schrieb am 05.06.2021 um 15:06:48:
Nein, auf gar keinen Fall. Ein Asylantrag muss immer persönlich gestellt werden.

OK und danke für die Korrektur.
Also nochmal -persönlich- in Bonn.

Titel: Re: Erneuter Asylantrag eines Georgiers
Beitrag von Errare_humanum_est am 05.06.2021 um 23:36:19

SimonB schrieb am 05.06.2021 um 13:13:29:
Ich bin weder Waise noch weise.


Hihi, ich hatte doch tatsächlich "Waisen" geschrieben...

Danke für alle Antworten.
In der Vorladung steht, dass er persönlich in Bonn zu erscheinen hat.
Da gibt es nichts zu deuten.

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