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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Möglichkeiten der Arbeitsgenehmigung
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Beitrag begonnen von Eins am 26.05.2021 um 11:27:22

Titel: Möglichkeiten der Arbeitsgenehmigung
Beitrag von Eins am 26.05.2021 um 11:27:22
Wir möchten 3 Bekannte (unterschiedliche Familien, keine Verwandtschaft) aus einem Drittland nach Deutschland einladen - der Aufenthalt ist langfristig geplant, Wohnraum und finanzielle Mittel sind vorhanden.

Alle 3 haben ein gültiges D-Visum aus einem Schengen-Land mit der Begründung humanitäre Gründe vorliegrn; die Einreise wäre kurzfristig möglich.

Einreisen und Leben können sie damit in Deutschland legal - aber lässt sich die verbundene Arbeitsgenehmigung des ausstellenden Landes des D-Visums nach Deutschland übertragen, damit auch Arbeit hier aufgenommen werden kann?

Qualifikationen und Studienabschlüsse sind vorhanden.

Danke.

Titel: Re: Möglichkeiten der Arbeitsgenehmigung
Beitrag von erne am 26.05.2021 um 14:25:40

Eins schrieb am 26.05.2021 um 11:27:22:
aber lässt sich die verbundene Arbeitsgenehmigung des ausstellenden Landes des D-Visums nach Deutschland übertragen, damit auch Arbeit hier aufgenommen werden kann?



nein


Eins schrieb am 26.05.2021 um 11:27:22:
der Aufenthalt ist langfristig geplant,

wie lange ist "langfristig"?

Titel: Re: Möglichkeiten der Arbeitsgenehmigung
Beitrag von reinhard am 26.05.2021 um 15:13:25
Ein D-Visum gilt nur für das Land, das es ausgestellt hat.

Reisen ist möglich, sie dürfen ein paar Tage als Touristen in Deutschland sein. Umziehen nach Deutschland geht, wenn sie vom anderen Land einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten haben, also 2026 oder so. Bei Hochqualifizierten schneller.

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