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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1622016384 Beitrag begonnen von integ am 26.05.2021 um 10:06:24 |
Titel: Niederlassungserlaubnis Beitrag von integ am 26.05.2021 um 10:06:24
Guten Tag,
es handelt sich um einen Mann aus Lybien.Er wohnt seit 6 Jahren in Deutschland. Vor einem Jahr hat er die Aufenthalterlaunis nach Paragraph 25 Abs 5 erhalten.Dazu besitzt er den Lyrischen Pass. Vorher hatte er die Duldung gehabt. Er arbeitet seit mehr als 5 Jahren. Die Frage ist: Wann darf er die Niederlassungserlaubnis beantragen? Muss er deswegen die Integration Kurs absolvieren ? Darf er allgemein nach Lybien ausreisen ? Ich danke Ihnen im voraus. Mit freundlichen Grüßen |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von erne am 26.05.2021 um 14:30:26 integ schrieb am 26.05.2021 um 10:06:24:
nach 5 Jahren mit einer AE. WEnn er diese erst vor einem Jahr erhalten hat, dann in 4 Jahren weitere Voraussetzungen: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html integ schrieb am 26.05.2021 um 10:06:24:
ja, Lybier dürfen nach Lybien ausreisen |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von SimonB am 26.05.2021 um 19:50:05 integ schrieb am 26.05.2021 um 10:06:24:
Und wenn er den Test "Leben in Deutschland" erfolgreich absolviert. Und die sonstigen Punkte aus dem Gesetz erfüllt... https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html integ schrieb am 26.05.2021 um 10:06:24:
Ausreisen... dürfte möglich sein. Ob man ihn dann von Libyen wieder nach D. einreisen lässt? Ich bezweifle das. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von reinhard am 26.05.2021 um 20:17:01 SimonB schrieb am 26.05.2021 um 19:50:05:
Das ist falsch. Wäre er als Flüchtling anerkannt, hätte er eine AE nach § 25, 2 (1. Alternative / GFK). Hat er nicht. Mit einer AE nach § 25, 5 kann er problemlos ein- und ausreisen. Er sollte aber bei einer Beratungsstelle klären, warum er die hat. Die kann man auch bekommen, wenn aus bestimmten Gründen eine Ausreise nach Libyen nicht möglich ist. Wird sie dann möglich, kann es sein, dass die AE bei nächster Gelegenheit nicht verlängert wird. Das hängt aber wirklich davon ab, warum er diese AE bekommen hat. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von SimonB am 27.05.2021 um 10:22:33
Danke @reinhard für die Korrektur.
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