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Beitrag begonnen von Toschu am 18.05.2021 um 20:49:10

Titel: Arbeitserlaubnis (Familiennachzug) abgelaufen: Arbeit & ALG
Beitrag von Toschu am 18.05.2021 um 20:49:10
Hallo,

ich brauche Hilfe für meine noch Frau (aktuell verzweifelt) aus Kolumbien, aber schon seit geraumer Zeit getrennt lebend. Wir leben beide in Berlin mit getrennter Adresse.

Zu Ihr:
Sie hat einen Master in Buenos Aires gemacht werden welcher auch laut einer Online Platform auch so anerkannt ist.
Sie kam aber mit einem Familiennachzug hierher.

Aktuelles Problem
Ihr Familiennachzug ist am Sonntag abgelaufen und sie hat dazu nochmal bei HR nachgefragt, welchen wohl gar nicht klar war dass sie gar keine BlueCard hatte.
Ihr wurde dann darauf mitgeteilt sie soll nun erstmal nicht zur Arbeit kommen bis das Thema mit dem "Legal Advicer" geklärt hat denn sie vor 2-3 Monaten in Anspruch genommen hat.

Ihr Legal Advicer hatte ihr damals mitgeteilt
- Sie muss das Land nicht direkt verlassen und wird eine Verlängerung ihres Visas von rund 3 Monaten erhalten
- Sie soll einen Brief mit Einschreiben an die Ausländerbehörde schreiben und mitteilen dass sie aktuell auf der Suche nach einem Job für eine BlueCard ist, da ihr aktueller Arbeitgeber kein Vertrag länger als 6 Monate machen möchte.

Die Behörde hatte dann mitgeteilt sie soll sich um eine BlueCard bemühen und sich dann mit den Papieren melden. Mehr Kommunikation bestand nicht.
Meine Ex hat sich dann sicher gefühlt und nicht mehr viel unternommen...

Frage dazu:
- Kann sie trotz Ablauf der aktuellen Arbeitserlaubnis noch übergangsweise bei der Firma arbeiten?
- Stimmte die Information vom Legal Advicer?
- Wie kriegt sie nun so schnell wie möglich die temporäre Verlängerung?
- Extra: Wie und wo kann sich sie am schnellsten den ausländischen Master anerkennen lassen?

Arbeitslosengeld
Hat sie trotz der gegebenen Tatsachen die Möglichkeit ALG1 zu erhalten?
Dafür braucht sie laut Internet eine Arbeitserlaubnis. Reicht dazu die temporäre aus?


Mir ist klar dass im Normalfall bei der Trennung der Ehegatte ins Heimatland zurück möchte. Anscheinend interessiert dies aber nicht die Ausländerbehörde und würde auch aus "Kulanz" das Visum umwandeln.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Titel: Re: Arbeitserlaubnis (Familiennachzug) abgelaufen: Arbeit & ALG
Beitrag von engelchen+ am 18.05.2021 um 22:14:28
Wann habt Ihr geheiratet? Seit wann wohnt sie in Deutschland? Wann war die Trennung?

Die Zeugnisbewertung kann sie bei der ZAB beantragen:

https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html


Titel: Re: Arbeitserlaubnis (Familiennachzug) abgelaufen: Arbeit & ALG
Beitrag von T.P.2013 am 19.05.2021 um 02:45:11
Hallo,

das ist ein etwas wirrer und unstrukturierter Sachverhalt.

Was soll es heißen,
"sie kam aber mit einem Familiennachzug hierher" und "Ihr Familiennachzug ist am Sonntag abgelaufen"?
Möchtest Du ausdrücken, dass sie aktuell eine Aufenthaltserlaubnis gem. §28 AufenthG besitzt, die seit Sonntag abgelaufen ist?

Wer oder was soll ein "Legal Advicer" sein, bzw. für welche Behörde genau ist dieser tätig?
Wer oder was ist "HR"?
Hans Rummelmoser? Hubert Rammelmeier?
Benutz bitte Abkürzungen, die allgemein verbreitet und bekannt sind. Oder schreib es einfach aus.


Zitat:
Frage dazu:
- Kann sie trotz Ablauf der aktuellen Arbeitserlaubnis noch übergangsweise bei der Firma arbeiten?


Grundsätzlich kann sie nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis bzw. als Besitzerin einer gültigen AE oder eines gültigen Visums, die / das eine Arbeitserlaubnis beinhaltet, erlaubt arbeiten.


Zitat:
- Stimmte die Information vom Legal Advicer?


Das wird Dir vermutlich niemand verbindlich sagen können, da der Inhalt dessen, was der "Legal Advicer" gesagt haben soll, nicht ergründbar ist.
Denn von einer "Verlängerung des Visa" hat der mit Sicherheit nicht gesprochen, weil es eine solche im Regelfall nicht geben kann.
Was es gibt, ist ggf. die Ausstellung einer AE aufgrund eines vorhandenen Visums, die Verlängerung einer bestehenden AE (!) oder die Erteilung einer anderen AE (Zweckwechsel).


Zitat:
- Wie kriegt sie nun so schnell wie möglich die temporäre Verlängerung?


Eine temporäre Verlängerung von was?
Eine "temporäre Verlängerung" existiert so nicht im deutschen Aufenthaltsrecht.
Was existiert, ist ggf. die Ausstellung einer AE zu einem anderen Zweck. Oder z.B. eine Fiktionsbescheinigung. Sollte das gemeint sein?


Zitat:
Hat sie trotz der gegebenen Tatsachen die Möglichkeit ALG1 zu erhalten?
Dafür braucht sie laut Internet eine Arbeitserlaubnis. Reicht dazu die temporäre aus?


Es gibt keine "temporäre Arbeitserlaubnis".
Es gibt grundsätzlich: "Sie hat eine Arbeitserlaubnis" oder "Sie hat keine Arbeitserlaubnis".
Aber da ALG1 eine Versicherungsleistung ist, denke ich (ist nicht mein Fachgebiet), dass ihr die Versicherungsleistung unabhängig von weiteren formalen Erfordernissen zusteht. Dazu können andere sicherlich verbindlicheres sagen.

Falls ich das alles richtig verstehe, hat sie eine abgelaufene AE (Aufenthaltserlaubnis) gem. §28 AufenthG? Korrekt?

Sie strebt an, eine AE zur Arbeitsplatzsuche mit anerkanntem ausländischem Hochschulabschluss erteilt zu bekommen, ohne dass sie bisher eine Blue Card besessen hat, korrekt?

Gruß


Titel: Re: Arbeitserlaubnis (Familiennachzug) abgelaufen: Arbeit & ALG
Beitrag von lottchen am 19.05.2021 um 09:42:15
Um ALG1 erhalten zu können muss sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dem Arbeitsmarkt steht sie zur Verfügung wenn sie eine Arbeitserlaubnis hat. Und die hat sie nun mal nur, wenn sie eine gültige AE/NE, eine Fiktionsbescheinung oder eine Blue Card o.ä. besitzt. Hat sie alles nicht der Beschreibung nach.

Offenbar hat sie die Verlängerung ihrer AE (kein Visum!) bzw. einen Zweckwechsel überhaupt nicht beantragt. Sie hat sie sang- und klanglos auslaufen lassen. Somit gibt es keinen laufenden Antrag wodurch sie ein Anrecht auf eine Fiktionsbescheinigung hätte (womit sie weiter arbeiten könnte)...Ohne Mithilfe der ABH wird sie hier wohl nicht weiterkommen. 

Titel: Re: Arbeitserlaubnis (Familiennachzug) abgelaufen: Arbeit & ALG
Beitrag von Bayraqiano am 19.05.2021 um 09:56:38

lottchen schrieb am 19.05.2021 um 09:42:15:
Offenbar hat sie die Verlängerung ihrer AE (kein Visum!) bzw. einen Zweckwechsel überhaupt nicht beantragt. Sie hat sie sang- und klanglos auslaufen lassen. Somit gibt es keinen laufenden Antrag wodurch sie ein Anrecht auf eine Fiktionsbescheinigung hätte (womit sie weiter arbeiten könnte).


Es kommt darauf an, wie die Kommunikation mit der ABH über die Absicht, eine Blaue Karte zu erhalten, ausgelegt werden kann. Jedenfalls ist es nicht ausgeschlossen, dass man im Wege der Auslegung zu einem konkludenten Antrag kommt und die Fiktionswirkung schon eingetreten ist.

Die Aussage des "Legal Advisor" (Anwalt?) bezog sich auf die Fiktionsbescheinigung für drei Monate - man muss hierfür wirklich nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis (Familiennachzug) abgelaufen: Arbeit & ALG
Beitrag von lottchen am 19.05.2021 um 12:17:45

Toschu schrieb am 18.05.2021 um 20:49:10:
sie hat dazu nochmal bei HR nachgefragt, welchen wohl gar nicht klar war dass sie gar keine BlueCard hatte.
Ihr wurde dann darauf mitgeteilt sie soll nun erstmal nicht zur Arbeit kommen bis das Thema mit dem "Legal Advicer" geklärt hat denn sie vor 2-3 Monaten in Anspruch genommen hat.


HR ist ihr Arbeitgeber? Und "Legal Advicer" ist jemand von ihrem AG, der sich um aufenthaltsrechtliche Probleme der AN kümmert?


Toschu schrieb am 18.05.2021 um 20:49:10:
Sie soll einen Brief mit Einschreiben an die Ausländerbehörde schreiben und mitteilen dass sie aktuell auf der Suche nach einem Job für eine BlueCard ist, da ihr aktueller Arbeitgeber kein Vertrag länger als 6 Monate machen möchte.

Hat sie das gemacht? Hat sie damit eine Blue Card beantragt?


Toschu schrieb am 18.05.2021 um 20:49:10:
Mir ist klar dass im Normalfall bei der Trennung der Ehegatte ins Heimatland zurück möchte


Das letzte Wort sollte wohl "müsste" heißen. Nein, der Normalfall ist das nicht unbedingt. Der Normalfall ist, dass man einen Grund haben muss, um als Ausländer in D leben und arbeiten zu können. Wenn die gelebte Ehe wegfällt als Grund weil man sich getrennt hat muss sie einen anderen für sie passenden Grund finden, der im Aufenthaltsgesetz steht wonach sie hier bleiben kann. Ihr habt keine 3 Jahre zusammen in D als Ehepaar gelebt nehme ich an?
In ihrem Fall wäre dann der Wechsel zu einer Blue Card eine Möglichkeit, wozu sie allerdings den passenden Job benötigt. Und eben den Antrag auf eine Blue Card, wodurch sie bis der Antrag bearbeitet ist, in die Fiktion fallen würde und somit weiter rechtmäßig Aufenthalt hat.
Wenn das was Bayraqiano schreibt zutrifft wäre sie erst einmal in der Fiktion, könnte sich eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen (was ihren AG überzeugen würde sie weiter arbeiten zu lassen) und müsste dann schleunigst alles dafür tun, die Blue Card zu bekommen (bevor der Antrag abgelehnt wird). Sie muss zur ABH. 

Titel: Re: Arbeitserlaubnis (Familiennachzug) abgelaufen: Arbeit & ALG
Beitrag von Numar am 20.05.2021 um 08:03:34

engelchen+ schrieb am 18.05.2021 um 22:14:28:
Die Zeugnisbewertung kann sie bei der ZAB beantragen:

https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisb...


Erfahrungsgemäß nimmt die KMK-Bewertung etwas Zeit in Anspruch. Wenn die Hochschule und der Abschluss auf der Anabin-Datenbank als gleichwertig festgestellt wird, dann wird dies von der Ausländerbehörde akzeptiert. Die Datenbank ist öffentlich verfügbar.
Wäre eine schnellere Übergangslösung aber nur möglich, wenn Hochschule und Abschluss gelistet sind.

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