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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Eu Freizügigkeitsrecht
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Beitrag begonnen von Enterprise am 13.05.2021 um 14:42:11

Titel: Eu Freizügigkeitsrecht
Beitrag von Enterprise am 13.05.2021 um 14:42:11
Gerade in einer FBgruppe gelesen:
Italiener, schon mehrere Jahre in Deutschland lebend hat seinen Job wegen Corona verloren.
"Ich bin Italiener, also EU Bürger, aber auch so darf ich nicht zu lang in DE bleiben, wenn ich hier nicht arbeite (oder genug Geld fürs Leben habe).

Der Ausländeramt hatte mir aber mehrmals (auch vor kurzem) gesagt ... dass ich mir keine Sorgen machen musste.
Anscheinend war die Information nicht korrekt.
Gestern wurde ich informiert dass wenn ich bis zum Ende Mai keine geringfügige Beschäftigung von 5-8 St/Wo finde, muss ich Deutschland verlassen."

Kann das sein, dass die ABH in wieder nach Italien schickt?

Titel: Re: Eu Freizügigkeitsrecht
Beitrag von reinhard am 13.05.2021 um 14:49:38
Dazu müsste der Italiener hier erst mal viel mehr Informationen geben. Er lebt seit einer Woche in Deutschland? Oder seit 43 Jahren? Verheiratet, ledig, Kinder, Vorstrafen?

Aber er muss es wirklich selbst sagen. Auf Facebook ist es vielleicht ein Belgier, der in Begien lebt, aber einigermaßen Deutsch kann und sich nur als Italiener ausgibt.

Titel: Re: Eu Freizügigkeitsrecht
Beitrag von Enterprise am 13.05.2021 um 17:41:21

reinhard schrieb am 13.05.2021 um 14:49:38:
Dazu müsste der Italiener hier erst mal viel mehr Informationen geben. Er lebt seit einer Woche in Deutschland? Oder seit 43 Jahren? Verheiratet, ledig, Kinder, Vorstrafen?

Aber er muss es wirklich selbst sagen. Auf Facebook ist es vielleicht ein Belgier, der in Begien lebt, aber einigermaßen Deutsch kann und sich nur als Italiener ausgibt.


Alternativ kann man auch davon ausgehen, das die Angaben stimmen.
Dann formuliere ich es einmal anders: Kann ein EU-Ausländer, der mehrere Jahre hier in D gelebt und gearbeitet hat, der sehr gut deutsch spricht, und keine Vorstrafen hat, bei plötzlicher Arbeitslosigkeit des Landes verwiesen werden?
Eigentlich müsste er nach EU-Freizügigkeitsrecht doch hier bleiben dürfen, und sogar Sozialleistungen bekommen, oder vertue ich mich da? Falls ich mich vertue bitte entsprechende Quellenangaben beifügen.

Titel: Re: Eu Freizügigkeitsrecht
Beitrag von T.P.2013 am 13.05.2021 um 17:58:56
Natürlich kann er hier bleiben.
Überhaupt nur ein theoretisches Nachdenken über eine Aberkennung des Freizügigkeitsrechts in DEU wäre angebracht, wenn er, grob dargestellt, recht früh in der Aufenthaltshistorie dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht zur Verfügung stünde und tatsächlich staatliche Transferleistungen in Anspruch nähme.

Tatsächlich ist aber, abseits jeglicher theoretischer Erwägung, schon erforderlich, dass er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt (->> Straftaten).

Das könnte jeder nachvollziehen, der mit offenen Augen durch deutsche Städte marschiert und die Heerscharen an seit Jahren hier lebenden Obdachlosen sieht, die in nicht unerheblichen Außmaße aus osteuropäischen EU-Staaten stammen...

Im Übrigen ist es, bei minimaler Initiative und Ernsthaftigkeit möglich, sich über derartige Fragestellungen auch seriös zu informieren, z.B. hier: Klick mich!, anstatt alternativ irgendwelchen Angaben bei Müllschleudern wie Facebook oder Telegram unkritsch gegenüberzustehen. (Just my 2 Cents).

Gruß

Titel: Re: Eu Freizügigkeitsrecht
Beitrag von reinhard am 13.05.2021 um 19:50:01
"Mehrere Jahre" bedeutet: Es könnte unterschiedliche Antworten geben.

Wenn er länger als ein Jahr gearbeitet hat, bekommt er ja Arbeitslosengeld I, also keine öffentliche Hilfe, und damit bleibt er sowieso hier.

Wenn er über fünf Jahre hier ist, ist der Aufenthalt normalerweise unbefristet, und er darf auch bei einem späteren Jobcenter-Bezug bleiben.

Ausweisung und Abschiebung haben eher etwas mit Kriminalität zu tun, nicht mit Arbeitslosigkeit.

Falls es den Italiener bei Facebook gibt: Es ist immer sinnvoll, die eigenen Fragen persönlich bei der Migrationsberatung zu klären.

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