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Beitrag begonnen von skykhan am 07.05.2021 um 22:52:05

Titel: Aufenthaltstitel des Minderjähriges abgelaufen, während Einbürgerung
Beitrag von skykhan am 07.05.2021 um 22:52:05
Hallo,
ich und meine Frau besitzen Niederlassungserlaubnis (NE). Deutsche Staatsangehörigkeit uns (ich, meine Frau und meinen Sohn) vor ein paar Monaten zugesichert. Wir erwarten um Erlaubnis zu unseren bisherigen Staatsangehörigkeiten verlassen zu können.

Leider in diesem Zeitraum Reisepass und Aufenthaltstitel von meinen Sohn abgelaufen. Ehrlich gesagt, ich habe nicht gemerkt, dass meinen 14-jährigen Sohn nur einen Aufenthaltstitel besitzt. Obwohl ich und meine Frau seit ein Paar Jahren einen NE besitzen. Es ist uns mitgeteilt dass, einen Passübertrag nicht bei abgelaufenen Aufenthaltstitel nicht möglich ist und wir einen neuen Antrag stellen müssen.

Ist die baldige Einbürgerung meines Sohnes in diesem Zusammenhang gefährdet? Müssen wir wieder 3 Jahren warten und noch mal für ihn einen Einbürgerungsantrag stellen?

(Emotionen) Wenn Mann einen neuen Pass in 7-8 Monaten und darauffolgende AB Termin in 3 Monaten kriegt, wie Viel könnte Man planen?

Vielen Dank im Voraus
Skykhan



Titel: Re: Aufenthaltstitel des Minderjähriges abgelaufen, während Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 07.05.2021 um 23:11:32
Euer Sohn könnte ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 ARB 1/80 haben, sodass der Ablauf des Aufenthaltstitels kein wirkliches Problem darstellt und der Aufenthalt durchgängig rechtmäßig ist. Die Einbürgerung wäre nicht gefährdet.

Das Problem mit dem Pass habe ich jetzt nicht verstanden. Liegt inzwischen ein neuer Pass vor?

Titel: Re: Aufenthaltstitel des Minderjähriges abgelaufen, während Einbürgerung
Beitrag von skykhan am 08.05.2021 um 15:12:29
Vielen Dank für die erleichternde Antwort.

Ja wir haben neuen Pass schon bekommen und erstaunt mit dem angeforderten Papierstapeln von ABH. Ich habe erst dann bemerkt dass mein Sohn nur einen Aufenthaltstitel hat.

Ich glaub wir müssen diesen Zusammenhang an die Einbürgerungsbehörde melden. Ich will nicht dass, ich oder mein Sohn in Zukunft Ärger bekommen, wie "Eingebürgert unter falschen Angaben". Wenn ABH problem macht, sollen sie es jetzt. Dann werde ich entscheiden ob ich gerichtlich vorgehe oder noch drei Jahre warte. Er wird dann 17 und wenn die ABH Termine sind immer noch so spät angeboten und die Ausbürgerung so lange dauert, kann es bis 18. Lebensjahr dauern und wird andere Schwierigkeiten verursachen.

Was halten Sie davon?

Viele Grüße
Skykhan

Titel: Re: Aufenthaltstitel des Minderjähriges abgelaufen, während Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 08.05.2021 um 15:35:48
Lies dir einfach die Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 durch und schau mal, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind, dass (i) ein Familienangehöriger eines (ii) türkischen Arbeitnehmers, der (iii) die Erlaubnis erhalten hat, zu diesem zu ziehen und sich (iv) mindestens drei Jahre in Deutschland aufhält. Liegen diese Voraussetzungen zusammen vor, hat dein Sohn ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB erworben.

Die Rechte aus dem ARB stehen neben denen aus dem "regulären" Aufenthaltsrecht. Im Gegensatz zu diesem sind diese Rechte aber nicht an den Besitz eines Aufenthaltstitels geknüpft, sondern bestehen einfach Kraft Gesetz. Das heißt konkret, dass der Ablauf des Aufenthaltstitels deines Sohnes zwar den rechtmäßigen Aufenthalt nach dem regulären Aufenthaltsrecht, nicht aber nach dem ARB unterbrochen hat. Insgesamt liegt also keine Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts vor. Weder ABH noch Einbürgerungsbehörde könnten in diesem Fall Probleme machen.

Die weiterführenden Gedanken erledigen sich.

Titel: Re: Aufenthaltstitel des Minderjähriges abgelaufen, während Einbürgerung
Beitrag von skykhan am 08.05.2021 um 15:37:56
Übrigens auf dem bestehende Aufenthaltstitel ist es vermerkt
"32 Abs. 1 PASS(ERSATZ)-NR. ....
GÜLTIG BIS <ablauf datum des Passes>
ERWERBSTÄTIGKEIT GESTATTET
TITEL ERTEILT BIS <16. Geburtstag>"

und jetzt geforderte Neu-Antrag hieß
"Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels gem. §81  Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)"

1. Sehen Sie dieses Vorgang richtig?
2. Weil "TITEL ERTEILT BIS <16. Geburtstag>" steht auf dem Karte, sollte einen günstigeren Passersatzprozess wäre doch möglich sein.

Titel: Re: Aufenthaltstitel des Minderjähriges abgelaufen, während Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 08.05.2021 um 15:44:33

skykhan schrieb am 07.05.2021 um 22:52:05:
Leider in diesem Zeitraum Reisepass und Aufenthaltstitel von meinen Sohn abgelaufen.

::)

Drück dich bitte etwas genauer aus. Der Aufenthaltstitel deines Sohnes ist überhaupt nicht abgelaufen.

Die ABH wird einfach eine neue Karte ausstellen.


Titel: Re: Aufenthaltstitel des Minderjähriges abgelaufen, während Einbürgerung
Beitrag von skykhan am 08.05.2021 um 15:52:50
Wir haben die kleine gedruckten gerade gelesen und gemerkt  :)
Nochmal Vielen Lieben Dank

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