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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ausbildung und Getrenntleben
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Beitrag begonnen von Wilhelm_Licht am 06.05.2021 um 23:08:37

Titel: Ausbildung und Getrenntleben
Beitrag von Wilhelm_Licht am 06.05.2021 um 23:08:37
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine schwerige Situation. Ich bin mehr als 3 Jahre mit einer deutsche verheiratet, sie arbeitet Teilzeit und wir haben noch Geld von JobCenter. Ich habe auch mit JobCenter eine Weiterbildung gefunden, die JobCenter bezahlen wird und diese Ergänzungsschule liegt in anderen Bundesland (Berlin), das heißt, dass ich mich umziehen muss und JobCenter bezahlt auch eine Wohnung/Zimmer für mich in diese Stadt.

Leider willt meine Ehe mit mir trennen und ich glaube ich kriege dann Aufenthaltstitel §31 und ich hab gelesen, dass mit §31 ich arbeiten muss und darf nicht von JobCenter abhängig sein, sonst muss ich dann nach Heimatland (Will ich aber nicht). Heißt es, dass ich dann nicht mehr studieren kann (diese Ausbildung dauert 2 Jahre)?

LG

Titel: Re: Ausbildung und Getrenntleben
Beitrag von erne am 07.05.2021 um 15:47:06
AE nach §31 wird erstmal fürein Jahr ohne weitere Vorausetzungen erteilt.
Für eine Verlängerungmuss man aber in der REgel den LU selber sichern

an sich heisst es

Zitat:
4Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.


kommt also dann auf den konkretten Fall an

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