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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Anfrage für Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von Florenzi am 02.05.2021 um 19:30:35

Titel: Anfrage für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Florenzi am 02.05.2021 um 19:30:35
Hallo an alle,

Meine Erlaubnisverlauf:
02.2013 - 11.2020: AE nach § 16 Abs 1.
11.2020 - bis heute: AE nach § 30(gültig bis 11.2021)

Meine Frau wurde in Deutschland geboren und sie hat eine NE.

Ich bin immer noch an der Universität eingeschrieben.

03.2015 - 11.2020: Ich habe Werkstudent und Teilzeit gearbeitet.
11.2020 - bis heute: Ich arbeite Vollzeit.

Seit 2015 habe ich 64 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.

Ich schickte meine Versicherungsverlauf an die Ausländerbehörde per E-mail und fragte, ob ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen könne. Sie haben von mir gleiche Unterlagen mit dieser E-Mail gefordert:

Um einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu stellen, werfen Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Niederlassungserlaubnis in unseren „Briefkasten Ausländerbehörde“ ein oder senden uns diesen per E-Mail zu (pdf-Format).

Des Weiteren werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Kopie des Mietvertrages
- Krankenversicherungsnachweis
- bisher erlangte Sprachzertifikate (B1)
- aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung


Ich möchte fragen, ob ich das Recht habe, die NE zu bekommen.

Wenn ich nicht das Recht habe, wann darf ich frühestens die NE bekommen?

Vielen im Voraus

Titel: Re: Anfrage für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Florenzi am 02.05.2021 um 20:02:49
*vielen Dank im Voraus :)

Titel: Re: Anfrage für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von erne am 03.05.2021 um 01:32:24

Florenzi schrieb am 02.05.2021 um 19:30:35:
Ich möchte fragen, ob ich das Recht habe, die NE zu bekommen.



ja, wenn die Voraussetzungen gegeben sind:


hier die Voraussetzungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

du kannst sie hier durchgehen und selber beantworten.


Titel: Re: Anfrage für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von T.P.2013 am 03.05.2021 um 02:04:30
Hallo,

um konkret zu antworten: Nach dem geschilderten Sachstand erfüllst Du aktuell schon die Voraussetzungen für die NE, sofern
- Dein Lebensunterhalt gesichert ist und
- Du über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügst.

Gruß

Titel: Re: Anfrage für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von ninnschen am 03.05.2021 um 07:31:37
Die Zeitne des Studium zählen nur zur Hälfte (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 AufenthG), daher hier statt 7 Jahre und 10 Monate "nur" 3 Jahre und 11 Monate. Dazu kommen 7 Monate § 30, sodass du die geforderten 5 Jahre erst im November 2021 voll haben solltest.

Titel: Re: Anfrage für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von dim4ik am 03.06.2021 um 16:33:01

ninnschen schrieb am 03.05.2021 um 07:31:37:
sodass du die geforderten 5 Jahre erst im November 2021 voll haben solltest

...und dann würde ich schon eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU anstatt einer NE anbieten.

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