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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einbürgerungstest/LID
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Beitrag begonnen von Shana0117 am 30.04.2021 um 10:26:07

Titel: Einbürgerungstest/LID
Beitrag von Shana0117 am 30.04.2021 um 10:26:07
Ich habe eine Frage zum Einbürgerungstest:
Wenn man den Einbürgerungstest schon bestanden hat und danach nochmal zu einer weiteren Prüfung angemeldet ist, hat das irgendwelche negativen Konsequenzen, außer dass man die Anmeldegebühr ein zweites Mal zahlen muss? Wird das erste Testergebnis dann in irgendeiner Form "aberkannt"?
Aufgrund der Corona Pandemie wurden in letzter Zeit des öfteren bereits zugesagte Prüfungstermine für den Einbürgerungstest bei verschiedenen Anbietern einfach abgesagt. Daher war der Gedanke, sich bei zwei verschiedenen Anbietern anzumelden und die erste Prüfung, die stattfinden kann, zu schreiben (natürlich mit dem Versuch sich dann von der späteren Prüfung noch abzumelden, sofern möglich, ist eventuell aber dann nicht mehr möglich).
Da die Prüfungen hier höchstens einmal im Monat stattfinden, es nur zwei Anbieter gibt die im Voraus ausgebucht sind und die Niederlassungserlaubnis bereits am 01.07. beantragt werden kann und soll besteht der Zeitdruck.
Vielen Dank für die Hilfe :)

Titel: Re: Einbürgerungstest/LID
Beitrag von reinhard am 30.04.2021 um 15:05:38
Nein, das hat keine Folgen.

Falls Du einmal da warst, Du wirst dann ja bestehen, melde Dich sofort vom zweiten Termin ab und geh auch nicht hin.

Titel: Re: Einbürgerungstest/LID
Beitrag von Shana0117 am 03.05.2021 um 14:59:34
Die beiden Termine sind nur ca. zwei Wochen auseinander, weshalb die offizielle An- und Abmeldefrist des zweiten Termins (von vier Wochen) schon vorbei sein wird, wenn der ersten Termin bestanden wurde.
Das ist jedoch in dem Fall kein Problem, sich nach der offiziellen vierwöchigen Frist abzumelden (außer, dass man die 25€ wohl nicht zurückbekommt)?

Titel: Re: Einbürgerungstest/LID
Beitrag von lottchen am 03.05.2021 um 15:33:02
Ob der Platz neu besetzt werden kann wenn kurzfristig jemand absagt ist eben die Frage. Ich würde nicht damit rechnen, die 25Euro dann zurückzubekommen. Man könnte den zweiten Anbieter ja schon mal jetzt fragen was passiert, wenn man erst nach den 4 Wochen, aber vor der Prüfung absagt. Vielleicht gibt es ja Wartelisten für Nachrücker.

Ich frage mich allerdings ob so ein Vorgehen (Buchung von 2 Terminen für dieselbe Sache) fair gegenüber anderen Kandidaten ist. Wenn das alle so machen, dann nehmen alle an Prüfung 1 Teil und an Prüfung 2 dann niemand mehr außer dem Prüfer.... 

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