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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> AE nach Paragraph 31 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1618525866 Beitrag begonnen von integ am 16.04.2021 um 00:31:06 |
Titel: AE nach Paragraph 31 Beitrag von integ am 16.04.2021 um 00:31:06
Guten Abend.
es handelt sich um einen Bekannte.der AE nach Paragraph 21 absart1,2,4 ,Daher erhielt er momentan nur Ausweisersatz. Die Frage ist, kann er mit diesem Ausweis ausreisen oder muss er dazu einen Pass besorgen,obwohl für ihn ist unzumutbar einen Pass zu beschaffen(AA weis Bescheid)? hat er anspruch auf Deutschen Pass,da er schwerbehinderteperson und Pflegebedürftig bw Arbeitsunfähig? vieln Dank |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von T.P.2013 am 16.04.2021 um 01:51:52 integ schrieb am 16.04.2021 um 00:31:06:
Hallo, nein, ein Ausweisersatz berechtigt nicht zum Grenzübertritt. Zitat:
Ja, muss er. Oder einen anderen Pass / Passersatz, der zum Grenzübertritt berechtigt. Zitat:
Was bedeutet für Dich "Deutscher Pass"? - Deutscher Nationalpass (der burgunderrote) - nein, bekommen nur Deutsche. - Oder meinst Du so etwas wie den Reiseausweis für Ausländer nach §5 AufenthV? Das wäre theoretisch vielleicht möglich, wenn die Unzumutbarkeit einer Passbeschaffung verbindlich festgestellt wird. Aber "AA weiß Bescheid" reicht dafür sicher nicht. Ebenso wenig wäre Schwerbehinderung, Arbeitsunfähigkeit oder ähnliches ein Entscheidungskriterium. Gruß |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von integ am 16.04.2021 um 06:08:37 T.P.2013 schrieb am 16.04.2021 um 01:51:52:
Danke für die schnelle Antwort ja genau Das AA hat schriftlich bestätigt,dass er aufgrund der Erkrankung zurzeit nicht verpflichtet den Pass zu beschaffen,denn er normaleweise in seine Heimat ausreisen muss, um seine Angelegeheit zu erledigen Grüße |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von Saxonicus am 16.04.2021 um 09:23:39
Wenn er auf Grund seiner Ekrankung nicht reisen kann, wozu braucht er dann ein Reisedokument?
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Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von integ am 16.04.2021 um 10:30:04 integ schrieb am 16.04.2021 um 06:08:37:
Die Person stammt aus dem Irak.Er braucht einen Begleiter ,wenn er aus der Wohnung raus geht. Den Brief des AA habe ich selber gelesen .Das AA meinte ,dass solange er krank ist ,muss nicht alleine in die Heimat fahren bzw muss er keinen Pass besorgen. |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von reinhard am 16.04.2021 um 10:34:11 integ schrieb am 16.04.2021 um 10:30:04:
Dann ist es einfach so: Solange er nicht reisen kann, kann er auch keinen Pass besorgen. Falls er wieder gesund wird, so dass er reisen kann, reist er zuerst in den Irak, um einen Pass zu kriegen. Den zeigt er hier der Ausländerbehörde. Danach kann er auch in andere Länder reisen. |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von integ am 16.04.2021 um 10:44:42
Der Mann ist seit lange Zeit krank(Psychose,Geh Behinderung ,und etc
Er hat einen Schwerbhinderten Ausweis 100% mit Merkzeichwn B,G .Dazu ist er Pflegebedütig! Die Möglichkeit.dass er gesund ist, ist unwahrscheinlich |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von lottchen am 16.04.2021 um 11:26:34
Dann kommen wir wieder zu der Frage, wozu er denn unbedingt ein Reisedokument braucht wenn er ohnehin nicht in der Lage ist zu reisen.
Aber selbst wenn er mal gesund genug zum Reisen wäre - wie soll das funktionieren? reinhard schrieb am 16.04.2021 um 10:34:11:
Das geht ohne Paß, also ohne Reisedokument? Oder bekommt er von den deutschen Behörden dann einmalig ein Dokument was die Reise ermöglicht? |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von integ am 16.04.2021 um 11:42:50 lottchen schrieb am 16.04.2021 um 11:26:34:
er kann reisen aber nur mit einem Begleiter.Alleine geht nicht . Zweite Frage kann er theoritsch die Staatangehötigkeit unter diesen Umständen beantragen? er lebt seit mehr als 10 Jahren in Deutschland er ist arbeitsufähig bzw erhält er die Grundsicherung Sozialgesetzbuch 12 Er hat zwei Deutsche Kinder |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von integ am 16.04.2021 um 11:46:42
nur Zu Info
Er hat irakischen Pass aber ist er abgelaufen |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von Saxonicus am 16.04.2021 um 12:24:19 integ schrieb am 16.04.2021 um 11:46:42:
...und wieso kann er den nicht bei seiner Botschaft/seinem Konsulat in Deutschland verlängern oder erneuern lassen? http://www.iraqiembassyberlin.de/docs/de/anzeige75_de.php |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von integ am 16.04.2021 um 12:39:32
Er war dort .
Es handelt sich, um ein neues System um den Irakischen Personal Ausweis auszustellen (Iris-Erkennung) Das Konsulat meinte,dass dies in Heimat unbedingt gemacht wird. |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von Saxonicus am 16.04.2021 um 14:43:13
Dann muss er eben abwarten, bis er wieder reisefähig ist, dann holt er sich bei
seiner Botschaft oder der deutschen Behörde ein Heimreisepapier (Laissez-passer), fliegt in den Irak und lässt sich dort die gewüschten Dokumente erneuern. Solange er ohnehin nicht reisefähig ist, braucht er auch kein deutsches Reisedokument. |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von integ am 16.04.2021 um 17:27:32
Ok, danke für Info.
Ich will parallel dem Mann helfen ,weil er mir leid tut. wie ich die Lage meines Bekannten sehe, wird er niemals in den Irak fliegen können. Hat er überhaupt Recht auf einer Staatsangehörigkeit? Er lebt seit lange Zeit in Deutschland, hat zwei Deutsche Kinder und ist nicht vorbestraft. Grüße |
Titel: Re: AE nach Paragraph 31 Beitrag von T.P.2013 am 16.04.2021 um 18:08:39
Hallo,
wir drehen uns hier doch im Kreis. Zitat:
Dann könnte er mit einem Begleiter offenbar ja auch in den Irak reisen, um dort seinen Pass verlängern zu lassen bzw. einen neuen zu erhalten, oder? Zitat:
Er kann sie beantragen. Er wird sie aber nicht erhalten, weder theoretisch, noch praktisch. integ schrieb am 16.04.2021 um 17:27:32:
Nein. Zitat:
Das ändert alles nichts. Gruß PS: lottchen schrieb am 16.04.2021 um 11:26:34:
Ja, bekommt er. Falls erforderlich, von der irakischen Vertretung und / oder auch deutschen Behörden. Die Ausreise in sein Heimatland wird ihm immer ermöglicht werden und ist kein Punkt, der einer weiteren Erörterung bedarf, m.M.n. |
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