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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> AE nach Paragraph 31
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Beitrag begonnen von integ am 16.04.2021 um 00:31:06

Titel: AE nach Paragraph 31
Beitrag von integ am 16.04.2021 um 00:31:06
Guten Abend.
es handelt sich um einen Bekannte.der AE nach Paragraph 21
absart1,2,4    ,Daher erhielt er momentan nur Ausweisersatz.
Die Frage ist,
kann er mit diesem Ausweis ausreisen oder muss er dazu einen Pass besorgen,obwohl für ihn ist unzumutbar einen Pass zu beschaffen(AA weis  Bescheid)?
hat er  anspruch auf Deutschen Pass,da er schwerbehinderteperson und Pflegebedürftig bw Arbeitsunfähig?
vieln Dank

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von T.P.2013 am 16.04.2021 um 01:51:52

integ schrieb am 16.04.2021 um 00:31:06:
... Daher erhielt er momentan nur Ausweisersatz.
Die Frage ist, kann er mit diesem Ausweis ausreisen


Hallo, nein, ein Ausweisersatz berechtigt nicht zum Grenzübertritt.


Zitat:
oder muss er dazu einen Pass besorgen,


Ja, muss er. Oder einen anderen Pass / Passersatz, der zum Grenzübertritt berechtigt.


Zitat:
hat er  anspruch auf Deutschen Pass,da er schwerbehinderteperson und Pflegebedürftig bw Arbeitsunfähig?


Was bedeutet für Dich "Deutscher Pass"?

- Deutscher Nationalpass (der burgunderrote) - nein, bekommen nur Deutsche.
- Oder meinst Du so etwas wie den Reiseausweis für Ausländer nach §5 AufenthV?
Das wäre theoretisch vielleicht möglich, wenn die Unzumutbarkeit einer Passbeschaffung verbindlich festgestellt wird. Aber "AA weiß Bescheid" reicht dafür sicher nicht. Ebenso wenig wäre Schwerbehinderung, Arbeitsunfähigkeit oder ähnliches ein Entscheidungskriterium.

Gruß

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von integ am 16.04.2021 um 06:08:37

T.P.2013 schrieb am 16.04.2021 um 01:51:52:
Hallo, nein, ein Ausweisersatz berechtigt nicht zum Grenzübertritt.


Ja, muss er. Oder einen anderen Pass / Passersatz, der zum Grenzübertritt berechtigt.


Was bedeutet für Dich "Deutscher Pass"?

- Deutscher Nationalpass (der burgunderrote) - nein, bekommen nur Deutsche.
- Oder meinst Du so etwas wie den Reiseausweis für Ausländer nach §5 AufenthV?
Das wäre theoretisch vielleicht möglich, wenn die Unzumutbarkeit einer Passbeschaffung verbindlich festgestellt wird. Aber "AA weiß Bescheid" reicht dafür sicher nicht. Ebenso wenig wäre Schwerbehinderung, Arbeitsunfähigkeit oder ähnliches ein Entscheidungskriterium.

Gruß

Danke für die schnelle Antwort
ja genau
Das AA hat schriftlich bestätigt,dass er aufgrund der Erkrankung  zurzeit nicht verpflichtet den Pass zu beschaffen,denn er normaleweise in seine Heimat ausreisen muss, um seine Angelegeheit zu erledigen
Grüße

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von Saxonicus am 16.04.2021 um 09:23:39
Wenn er auf Grund seiner Ekrankung nicht reisen kann, wozu braucht er dann ein Reisedokument?

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von integ am 16.04.2021 um 10:30:04

integ schrieb am 16.04.2021 um 06:08:37:
Danke für die schnelle Antwort
ja genau
Das AA hat schriftlich bestätigt,dass er aufgrund der Erkrankung  zurzeit nicht verpflichtet den Pass zu beschaffen,denn er normaleweise in seine Heimat ausreisen muss, um seine Angelegeheit zu erledigen
Grüße

Die Person stammt aus dem Irak.Er braucht einen Begleiter ,wenn er aus der Wohnung raus geht.
Den Brief des AA habe ich selber gelesen .Das AA meinte ,dass  solange  er krank ist ,muss nicht alleine  in die Heimat fahren  bzw muss er keinen Pass besorgen.

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von reinhard am 16.04.2021 um 10:34:11

integ schrieb am 16.04.2021 um 10:30:04:
Die Person stammt aus dem Irak.Er braucht einen Begleiter ,wenn er aus der Wohnung raus geht.
Den Brief des AA habe ich selber gelesen .Das AA meinte ,dass  solange  er krank ist ,muss nicht alleine  in die Heimat fahren  bzw muss er keinen Pass besorgen.



Dann ist es einfach so: Solange er nicht reisen kann, kann er auch keinen Pass besorgen.

Falls er wieder gesund wird, so dass er reisen kann, reist er zuerst in den Irak, um einen Pass zu kriegen. Den zeigt er hier der Ausländerbehörde. Danach kann er auch in andere Länder reisen.

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von integ am 16.04.2021 um 10:44:42
Der Mann ist seit  lange Zeit krank(Psychose,Geh Behinderung ,und etc
Er hat einen Schwerbhinderten Ausweis 100% mit Merkzeichwn B,G .Dazu ist er Pflegebedütig!
Die Möglichkeit.dass er gesund ist, ist unwahrscheinlich

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von lottchen am 16.04.2021 um 11:26:34
Dann kommen wir wieder zu der Frage, wozu er denn unbedingt ein Reisedokument braucht wenn er ohnehin nicht in der Lage ist zu reisen.

Aber selbst wenn er mal gesund genug zum Reisen wäre - wie soll das funktionieren?

reinhard schrieb am 16.04.2021 um 10:34:11:
Falls er wieder gesund wird, so dass er reisen kann, reist er zuerst in den Irak, um einen Pass zu kriegen. 

Das geht ohne Paß, also ohne Reisedokument? Oder bekommt er von den deutschen Behörden dann einmalig ein Dokument was die Reise ermöglicht?

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von integ am 16.04.2021 um 11:42:50

lottchen schrieb am 16.04.2021 um 11:26:34:
Dann kommen wir wieder zu der Frage, wozu er denn unbedingt ein Reisedokument braucht wenn er ohnehin nicht in der Lage ist zu reisen.

Aber selbst wenn er mal gesund genug zum Reisen wäre - wie soll das funktionieren?
Das geht ohne Paß, also ohne Reisedokument? Oder bekommt er von den deutschen Behörden dann einmalig ein Dokument was die Reise ermöglicht?

er kann reisen aber nur mit einem Begleiter.Alleine geht nicht .
  Zweite Frage
kann er theoritsch die Staatangehötigkeit unter diesen Umständen beantragen?

er lebt seit mehr als 10 Jahren  in Deutschland
er ist arbeitsufähig bzw erhält er die Grundsicherung Sozialgesetzbuch 12
Er hat zwei Deutsche Kinder


Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von integ am 16.04.2021 um 11:46:42
nur Zu Info
Er hat irakischen Pass aber ist er  abgelaufen

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von Saxonicus am 16.04.2021 um 12:24:19

integ schrieb am 16.04.2021 um 11:46:42:
Er hat irakischen Pass aber ist er  abgelaufen

...und wieso kann er den nicht bei seiner Botschaft/seinem Konsulat in Deutschland verlängern oder erneuern lassen?

http://www.iraqiembassyberlin.de/docs/de/anzeige75_de.php


Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von integ am 16.04.2021 um 12:39:32
Er war dort .
Es  handelt sich, um ein neues System um den Irakischen Personal Ausweis auszustellen (Iris-Erkennung)
Das Konsulat meinte,dass dies in Heimat unbedingt gemacht wird.

Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von Saxonicus am 16.04.2021 um 14:43:13
Dann muss er eben abwarten, bis er wieder reisefähig ist, dann holt er sich bei
seiner Botschaft oder der deutschen Behörde ein Heimreisepapier (Laissez-passer),
fliegt in den Irak und lässt sich dort die gewüschten Dokumente erneuern.

Solange er ohnehin nicht reisefähig ist, braucht er auch kein deutsches Reisedokument.


Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von integ am 16.04.2021 um 17:27:32
Ok, danke für Info.

Ich will parallel dem Mann helfen ,weil er mir leid tut.
wie ich die Lage meines Bekannten sehe,  wird er niemals in den Irak fliegen können.
Hat er überhaupt Recht auf einer Staatsangehörigkeit?
Er lebt seit lange Zeit in Deutschland, hat zwei Deutsche Kinder und ist nicht vorbestraft.
Grüße




Titel: Re: AE nach Paragraph 31
Beitrag von T.P.2013 am 16.04.2021 um 18:08:39
Hallo,

wir drehen uns hier doch im Kreis.


Zitat:
er kann reisen aber nur mit einem Begleiter.Alleine geht nicht.


Dann könnte er mit einem Begleiter offenbar ja auch in den Irak reisen, um dort seinen Pass verlängern zu lassen bzw. einen neuen zu erhalten, oder?


Zitat:
Zweite Frage
kann er theoritsch die Staatangehötigkeit unter diesen Umständen beantragen?


Er kann sie beantragen.
Er wird sie aber nicht erhalten, weder theoretisch, noch praktisch.


integ schrieb am 16.04.2021 um 17:27:32:
Hat er überhaupt Recht auf einer Staatsangehörigkeit?


Nein.


Zitat:
er lebt seit mehr als 10 Jahrenin Deutschland
er ist arbeitsufähig bzw erhält er die Grundsicherung Sozialgesetzbuch 12
Er hat zwei Deutsche Kinder


Das ändert alles nichts.

Gruß


PS:


lottchen schrieb am 16.04.2021 um 11:26:34:
Das geht ohne Paß, also ohne Reisedokument? Oder bekommt er von den deutschen Behörden dann einmalig ein Dokument was die Reise ermöglicht? 


Ja, bekommt er.
Falls erforderlich, von der irakischen Vertretung und / oder auch deutschen Behörden.
Die Ausreise in sein Heimatland wird ihm immer ermöglicht werden und ist kein Punkt, der einer weiteren Erörterung bedarf, m.M.n.

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