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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung -- vertiefte Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1617875986 Beitrag begonnen von user_sch am 08.04.2021 um 11:59:46 |
Titel: Einbürgerung -- vertiefte Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit Beitrag von user_sch am 08.04.2021 um 11:59:46
Guten Tag! ich habe in 09.2018 eine Einbürgerungszusicherung erhalten (§10 StAG) und musste einen Ausbürgerunsantrag stellen (gestellt am 01.10.2018). In 10.2020 habe ich meine Ausbürgerunsbemühungen nachgewiesen und eine Frage über eine Einbürgerung unter der Berücksichtigung des §12 gestellt (dritte Fallgruppe, "angemessene Zeit").
Jetzt bin ich aufgefordert meine Geburtsurkunde, Geburtsurkunden meiner Eltern (sowjetische Geburtsurkunden) und die Pässe meiner Eltern zu Legalisieren, da Zitat:
Usbekische Generalkonsulat füllt sich nicht zuständig für die Echtheitsbestätigung der sowjetischen Geburtsurkunden. Außerdem anhand der ethnischen Zugehörigkeit, die in meiner sowjetischen Geburtsurkunde notiert ist, wird eine eventuelle russische Staatsbürgerschaft konstruiert. Zitat:
(Negativbescheinigung -- möglich, aber nicht eingeschränkte Bearbeitungszeit) Ich bin der Meinung, dass diese Forderungen überzogen sind. Kann jemand sein Expertenfachwissen mit mir teilen und die Sachlage einschätzen? |
Titel: Re: Einbürgerung -- vertiefte Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit Beitrag von Petersburger am 08.04.2021 um 14:08:50
Nur zum Teil usbekische Urkunden:
Wenn die von Dir genannten Urkunden auf dem heutigen Territorium Usbekistans ausgestellt worden sind, ist eine Legalisation unmöglich: https://taschkent.diplo.de/uz-de/service/-/1443968 Dabei spielt es keine Rolle, ob das "sowjetische" Urkunden sind oder "postsowjetische". Es gibt auch in RUS Fälle, in denen sowjetische Urkunden nicht apostilliert werden - da lässt man sich halt von dem entsprechenden Standesamt eine neue Urkunde, eine nach aktuellem Muster ausstellen. Die wird dann apostilliert. Aber eben nicht in Usbekistan: Dort wird weder apostilliert noch legalisiert. |
Titel: Re: Einbürgerung -- vertiefte Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit Beitrag von user_sch am 08.04.2021 um 18:06:23
Vielen Dank für die Antwort! Ja, es sieht so aus, dass ich persönlich eine Überprüfung gar nicht veranlassen kann.
Soll aber die Behörde irgendwie diese vertiefte Überprüfung begründen? Meine Geburtsurkunde und meinen Pass habe ich vor der Erteilung der Einbürgerungszusicherung von 2018 vorgelegt. Einzige Begründung: Zitat:
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Titel: Re: Einbürgerung -- vertiefte Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit Beitrag von Bayraqiano am 08.04.2021 um 22:38:46 user_sch schrieb am 08.04.2021 um 18:06:23:
Nun, du erwartest nicht, dass die EBH hier den Schritt damit begründet, dass sie das Verfahren mit dem Verweis auf Russland derart in die Länge ziehen möchte, in der Hoffnung Usbekistan entscheidet doch irgendwann. So spart man sich die ungeliebte Einzelfallentscheidung bezüglich der HvM. Das Argument, durch Gesetzesänderung sei eine fundamental neue Lage geschaffen worden, ist nicht stichhaltig. Spätestens seit einem Urteil des BVerwG (Urteil vom 1. September 2011 – 5 C 27.10 –, BVerwGE 140, 311 – 319, bei juris Rn. 11 ff) ist bekannt, dass bereits nach altem Recht eine umfassende Identitätsüberprüfung geboten und möglich war. Die Negativbescheinigung wäre nur sinnvoll, wenn zumindest anhand der einschlägigen russischen Rechtslage ein Erwerb nicht von vornherein ausgeschlossen scheint. Deutsche EBHen legen bezüglich fremden Staatsangehörigkeiten teilweise eine erstaunliche Ignoranz an den Tag und setzen sich nicht mit der entsprechenden Rechtslage auseinander. Da du anscheinend anwaltlich vertreten wirst, solltest du dich an seine Vorgehensweise orientieren. |
Titel: Re: Einbürgerung -- vertiefte Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit Beitrag von Petersburger am 09.04.2021 um 08:16:53 user_sch schrieb am 08.04.2021 um 11:59:46:
Ich finden diesen Satz übrigens spannend. Du und ich wissen, dass auch in sowjetischen Urkunden kein Eintrag über die Staatsangehörigkeit existiert, sondern nur über die ethnische Volkszugehörigkeit. Damit ist ein etwaiger Eintrag "русский" in einer Geburtsurkunde genausowenig ein Hinweis auf eine etwaige russische StAng (die es ja vor 1992 nicht mal gab), wie ein Eintrag "ненец" auf die StAng "Nenzen" oder "немец" auf die deutsche. Eine Grundlage für das "ergibt" ist daher für mich nicht erkennbar. |
Titel: Re: Einbürgerung -- vertiefte Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit Beitrag von user_sch am 09.04.2021 um 13:45:46
Vielen Dank für die Antworten!
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