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Beitrag begonnen von Continuity am 06.04.2021 um 22:47:50

Titel: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Beitrag von Continuity am 06.04.2021 um 22:47:50
Hallo zusammen,

Nun, ich bin auf mein Alptraumszenario gestoßen:

Meine Aufenthaltserlaubnis läuft am 17. April ab (ich habe meine Unterlagen im letzten Monat gesendet, aber noch nicht einmal eine Fiktionsbescheinigung erhalten) und meine ALGII-Leistungen sind am 31. März abgelaufen.

Ich stehe vor einem echten Henne-Ei-Problem: Einerseits wird das Jobcenter meine ALGII-Leistungen nicht ohne eine erneute Aufenthaltserlaubnis verlängern.  Andererseits werde ich wahrscheinlich keine Fiktionsbescheinigung erhalten, wenn ich nicht nachweise, dass ich jeden Monat Geld zum Leben bekomme.

Ich weiß wirklich nicht, wie ich dieses Problem lösen soll.  Ich weiß nur, dass ich hier in München bleiben und einen anderen Job finden möchte (ich habe die letzten 15 Monate gesucht).

Irgendwelche Ratschläge zur Lösung dieses Problems, damit ich Deutschland nicht verlassen muss?  Vielen Dank!!!

(PS: Ich bin Kanadier, daher bekomme ich leider nicht die Vorteile von EU-Bürgern und habe immer noch nicht genügend Rentenbeiträge geleistet, um mich für eine Niederlassungserlaubnis zu qualifizieren, obwohl ich seit Januar 2012 in Deutschland lebe.)

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Beitrag von Bayraqiano am 06.04.2021 um 23:21:50

Continuity schrieb am 06.04.2021 um 22:47:50:
Irgendwelche Ratschläge zur Lösung dieses Problems, damit ich Deutschland nicht verlassen muss?


Sieht schlecht aus. Du hast anscheinend keine AE, bei der das Erfordernis des gesicherten LU entbehrlich wäre. Selbst bei ALG II-Bezug wäre die AE daher nicht verlängerbar, da der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln bestritten werden kann.

Konkreter wird es nur, wenn uns den Paragraphen nennst, dem deine AE zugrundeliegt.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Beitrag von Continuity am 07.04.2021 um 00:19:51

schrieb am 06.04.2021 um 23:21:50:
Sieht schlecht aus. Du hast anscheinend keine AE, bei der das Erfordernis des gesicherten LU entbehrlich wäre. Selbst bei ALG II-Bezug wäre die AE daher nicht verlängerbar, da der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln bestritten werden kann.

Konkreter wird es nur, wenn uns den Paragraphen nennst, dem deine AE zugrundeliegt.


:'(

Lautet meine AE:

„18 ABS., 4 S. 1
Beschäftigung gestattet.
Selbstständige Tätigkeit nicht gestattet.“

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Beitrag von Bayraqiano am 07.04.2021 um 00:22:21
Ich muss leider bei meiner Einschätzung bleiben. Nicht nur, dass es an der mangelnden Sicherung des Lebensunterhalts fehlt, hier kommt noch die spezielle Verlängerungsvoraussetzung einer (qualifizierten) Beschäftigung hinzu.

Mehr als einen coronabedingten Aufschub solltest du nicht erwarten. Du solltest schnell eine Stelle finden, die deinen LU sichert.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Beitrag von Continuity am 07.04.2021 um 01:24:44
Würde ich nicht einmal eine Fiktionsbescheinigung erhalten, die drei Monate gültig ist?  Ich habe vorher während anderer Perioden der Arbeitslosigkeit, und es würde mir erlauben, weiterhin ALGII zu erhalten, bis ich einen neuen Job finde ...

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Beitrag von engelchen+ am 07.04.2021 um 01:43:16
Seit wann bist Du arbeitslos? Wie wahrscheinlich ist es, dass Du in absehbarer Zeit eine neue Arbeitsstelle findest?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Beitrag von Bayraqiano am 07.04.2021 um 09:42:16

Continuity schrieb am 07.04.2021 um 01:24:44:
Würde ich nicht einmal eine Fiktionsbescheinigung erhalten, die drei Monate gültig ist? 

Du bekommst eine Fiktionsbescheinigung, solange über deinen Antrag nicht entschieden wurde. Dieses Recht steht dir erstmal zu.


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Beitrag von reinhard am 08.04.2021 um 11:07:38

Continuity schrieb am 07.04.2021 um 01:24:44:
Würde ich nicht einmal eine Fiktionsbescheinigung erhalten, die drei Monate gültig ist?  Ich habe vorher während anderer Perioden der Arbeitslosigkeit, und es würde mir erlauben, weiterhin ALGII zu erhalten, bis ich einen neuen Job finde ...


Grundsätzlich: Eine Fiktionsbescheinigung bescheinigt, dass der Verlängerungsantrag (oder ein anderer Antrag) gestellt wurde und der alte Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung weiter gilt.

Die Ausländerbehörde kann dann mit der Entscheidung drei Monate warten, damit Du Deine Voraussetzungen für die Verlängerung schaffen kannst, das wäre ein Arbeitsvertrag. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen, dann ist die Fiktionsbescheinigung erledigt.

Grundsätzlich: Wenn Du den Aufenthaltstitel oder die Verlängerung haben willst, musst Du nachweisen, dass Du die Voraussetzungen erfüllst.

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