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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Seit 2003 irrtümlich als Deutscher behandelt...
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Beitrag begonnen von reinhard am 01.04.2021 um 12:52:54

Titel: Seit 2003 irrtümlich als Deutscher behandelt...
Beitrag von reinhard am 01.04.2021 um 12:52:54
Ein Deutscher im Ausland (Brasilien) ist Nachkomme eines 1853 ausgewanderten Sachsen. Die sächsische Staatsangehörigkeit wurde 1871 zur deutschen Staatsangehörigkeit.

Der Nachkomme beantragte 2003 einen Staatsangehörigkeitsausweis und bekam ihn (gültig für 10 Jahre). Da da so gut geklappt hatte, beantragte er beim Generalkonsulat in São Paulo einen deutschen Pass – und bekam ihn im August 2015, gültig für 10 Jahre.

Zu unrecht.

Frage ist aber: Ist der 1982 geborene Sohn damit nicht auch deutsch? Und dessen Tochter, geboren 2011?

Einfache Antwort: Ja.

So das Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom Dienstag (30. März, 1 C 28.20).

https://www.bverwg.de/de/pm/2021/20

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