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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeitsbescheinigungen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1617175776 Beitrag begonnen von Errare_humanum_est am 31.03.2021 um 09:29:36 |
Titel: Freizügigkeitsbescheinigungen Beitrag von Errare_humanum_est am 31.03.2021 um 09:29:36
Ich habe mitbekommen, dass einige JobCenter in Deutschland angefangen haben massenhaft Briefe an Leistungsbezieher von ALG 2 zu versenden, die aus anderen EU Ländern stammen.
In diesen Briefen wird man aufgefordert Freizügigkeitsbescheinigungen einzureichen, die bei der jeweils zuständigen ABH zu beantragen sind. Andernfalls wird mit Leistungseinstellung gedroht. Ich habe mal in den Gesetzen gestöbert und festgestellt, dass die Freizügigkeitsbescheinigung als solche bereits im Januar 2013 abgeschafft wurde, eben um die Diskriminierung anderer EU-Bürger auszuschließen. Verstehe ich da etwas nicht? Kann mir jemand weiterhelfen? LG |
Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigungen Beitrag von ninnschen am 31.03.2021 um 11:25:32
Ich bin mir fast sicher, dass nicht die Freizügigkeitsbescheinigung sondern eine Daueraufenthalts"bescheinigung" als Nachweis des Bestehens des Daueraufenthaltsrechtes gemeint ist. Sobald EU-Bürger das Daueraufenthaltsrecht haben, können sie ohne Einschränkungen Leistungen beziehen. Sofern sie eben keinen Nachweis vorlegen können und das Daueraufenthaltsrecht nicht haben, dürfen sie nur Leistungen vom Jobcenter beziehen, sofern eine Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht (arbeitet man z.B. gar nicht, dann würde das Jobcenter die Zahlung einstellen.)
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Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigungen Beitrag von SimonB am 31.03.2021 um 14:54:39 Errare_humanum_est schrieb am 31.03.2021 um 09:29:36:
Ansonsten greift nach § 7(Abs.1, Satz 2, Nr.2a) SGB II der Leistungsausschluss. Dass Aufenthaltsrecht eines EU-Ausländers ergibt sich damit aus dem Aufenthaltsgrund. Diesen bescheinigt ggfls. die ABH. |
Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigungen Beitrag von lottchen am 31.03.2021 um 15:23:22
Auf der offiziellen Seite von Dresden z.B. steht zu diesem Thema:
"Eine Freizügigkeitsbescheinigung wird nicht ausgestellt. Familienangehörige von Nicht-Unionsbürgern erhalten jedoch Aufenthaltskarten." Und wenn ich hier lese: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%BCgigkeitsbescheinigung_(Deutschland) wurde die Freizügigkeitsbescheinigung doch mit Wirkung zum 29.01.2013 ersatzlos abgeschafft. |
Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigungen Beitrag von SimonB am 31.03.2021 um 18:26:13
Es wird ja auch keine FZ-Bescheinigung ausgestellt. Es geht um die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.
Der Fragesteller fragte für EU-Ausländer mit SGB II-Leistungen. Die Jobcenter fordern von Leistungsbeziehern, die EU-Ausländer sind, solche Nachweise über ihr Aufenthaltsrecht. Stellt die ABH diesen Nachweis aus, gewährt das JC weiterhin Leistungen. |
Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigungen Beitrag von Errare_humanum_est am 01.04.2021 um 05:07:54
Danke euch allen.
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