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Beitrag begonnen von Epiktet am 24.03.2021 um 18:29:14

Titel: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Epiktet am 24.03.2021 um 18:29:14
Hallo. Ich lebe in München und habe gerade meinen PhD(Promotion) mit einem Stipendium abgeschlossen und lebe seit 6 Jahren und 1 Monat in Deutschland. Seit Februar habe ich eine Vollzeitstelle und mein Aufenthaltstitel ist von 16b auf 18 geändert. Ich habe ein B2-Sprachzertifikat. Während meines Masterstudiums und meiner Promotion habe ich nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Habe ich einen Anspruch auf Einbürgerung nach 10 StAG, da ich seit 6 Jahren hier lebe, ein B2-Zertifikat und einen gültigen Aufenthaltstitel habe, obwohl ich nie in die Rentenversicherung oder Altersvorsorge eingezahlt habe? Wird die sechsjährige Studienzeit voll angerechnet? Ich danke Ihnen


Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Bayraqiano am 25.03.2021 um 08:29:02
Mit Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre zu verkürzen (§ 10 Abs. 3 Satz 2 StAG), das liegt im Ermessen der Behörde. Weitere Details sollten zunächst mit der zuständigen Behörde besprochen werden.

Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Viersen am 25.03.2021 um 14:37:55
Für eine Einbürgerung gem. § 10 Abs. 3 S. 2 StAG (nach 6 Jahre)
bedarf es Sprachkenntnisse über dem Niveau "B1" und besondere Integrationsleistungen.

Eine Einbürgerung nach § 8 StAG kommt nicht in Betracht, da ja keine 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden.

Viersen

Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Bayraqiano am 25.03.2021 um 15:01:58

Viersen schrieb am 25.03.2021 um 14:37:55:
Für eine Einbürgerung gem. § 10 Abs. 3 S. 2 StAG (nach 6 Jahre) bedarf es Sprachkenntnisse über dem Niveau "B1" und besondere Integrationsleistungen.

Eine gängige fehlerhafte Interpretation durch EBH-Sachbearbeiter. Besondere Integrationsleistungen als Tatbestand liegen bereits dann vor, wenn die Sprachkenntnisse über dem Niveau B1 liegen. Das ist ein vom Gesetzgeber explizit erwähntes Beispiel für eine besondere Integrationsleistung.

Für die Ermessensentscheidung kann die EBH den weiteren Lebenslauf verwerten, das aber auf Rechtsfolgenseite.


Viersen schrieb am 25.03.2021 um 14:37:55:
Eine Einbürgerung nach § 8 StAG kommt nicht in Betracht, da ja keine 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden.

Und das steht in welchem Gesetz? (Nicht dass § 8 StAG hier überhaupt einschlägig wäre)

Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Epiktet am 25.03.2021 um 15:20:27

Viersen schrieb am 25.03.2021 um 14:37:55:
Für eine Einbürgerung gem. § 10 Abs. 3 S. 2 StAG (nach 6 Jahre)
bedarf es Sprachkenntnisse über dem Niveau "B1" und besondere Integrationsleistungen.

Eine Einbürgerung nach § 8 StAG kommt nicht in Betracht, da ja keine 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden.

Viersen


Darf ich mich nach 10 StAG einbürgern lassen ohne diese 24/60 Monate Rentenversicherungsbeiträge? Danke

Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Viersen am 25.03.2021 um 18:05:30
Ja, wenn Sprachkenntnisse über B1, eine weitere besondere Integrationsleistung (z. B. Ehrenamt) und ein 6-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt.
LG
Viersen


Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Bayraqiano am 25.03.2021 um 18:22:48

Viersen schrieb am 25.03.2021 um 18:05:30:
Ja, wenn Sprachkenntnisse über B1, eine weitere besondere Integrationsleistung 

Wo steht, dass eine weitere besondere Integrationsleistung zu erbringen ist?

Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Bayraqiano am 25.03.2021 um 18:55:45

Epiktet schrieb am 25.03.2021 um 15:20:27:
Darf ich mich nach 10 StAG einbürgern lassen ohne diese 24/60 Monate Rentenversicherungsbeiträge? Danke

Lass dir nichts von irgendwelchen Rentenbeiträgen einreden, gleiches für ein Ehrenamt (schön wenn man es macht, ist aber nicht zwingend erforderlich).

Mit B2-Kenntnisse liegen besondere Integrationsleistungen vor. Dann muss man sich anschauen, was du in den sechs Jahren geleistet hast: Master, Promotion, Arbeit. Alles gute Gründe. Gleiches, falls du den Einbürgerungstest mit voller Punktzahl bestehen würdest. Dann musst schauen, was du schon neben dem Studium geleistet hast (falls vorhanden).

Wobei man eins sagen muss: Wenn du im Zuständigkeitsbereich des KVR wohnst, wird die Einbürgerung sowieso sehr lange dauern. Dazu kommt womöglich eine Urkundenüberprüfung zur Klärung deiner Identität hinzu (Nigeria ist ein Problemstaat). Kann also gut sein, dass selbst wenn der Antrag demnächst gestellt wird, du tatsächlich nach einem achtjährigen Aufenthalt eingebürgert wirst.

Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Epiktet am 25.03.2021 um 19:15:30

schrieb am 25.03.2021 um 18:55:45:
Wobei man eins sagen muss: Wenn du im Zuständigkeitsbereich des KVR wohnst, wird die Einbürgerung sowieso sehr lange dauern. Dazu kommt womöglich eine Urkundenüberprüfung zur Klärung deiner Identität hinzu (Nigeria ist ein Problemstaat). Kann also gut sein, dass selbst wenn der Antrag demnächst gestellt wird, du tatsächlich nach einem achtjährigen Aufenthalt eingebürgert wirst.


Danke für den ausführlichen Rat. Meinst du dass ich eine Zeitspanne von etwa zwei Jahren berechnen soll?

Hier in München ist eine Rentenversicherungsverlauf einzureichen. Warum muss man das machen wenn diese Unterlage für die Einbürgerung nach 10 StAG nicht nötig ist?

Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Bayraqiano am 25.03.2021 um 19:27:35

Epiktet schrieb am 25.03.2021 um 19:15:30:
Meinst du dass ich eine Zeitspanne von etwa zwei Jahren berechnen soll?

Plane für München schlimmstenfalls tatsächlich zwei Jahre Bearbeitungszeit ein.


Epiktet schrieb am 25.03.2021 um 19:15:30:
Warum muss man das machen wenn diese Unterlage für die Einbürgerung nach 10 StAG nicht nötig ist?

Behörden verlangen oft mehr als notwendig. Beachte aber zumindest die Vorlage in deinem Fall wegen der Verkürzung hilfreich sein kann.

Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von grisu1000 am 25.03.2021 um 23:31:12

schrieb am 25.03.2021 um 18:55:45:
Mit B2-Kenntnisse liegen besondere Integrationsleistungen vor. Dann muss man sich anschauen, was du in den sechs Jahren geleistet hast: Master, Promotion, Arbeit. Alles gute Gründe. Gleiches, falls du den Einbürgerungstest mit voller Punktzahl bestehen würdest. Dann musst schauen, was du schon neben dem Studium geleistet hast (falls vorhanden).


Wurde die Master Arbeit und die Doktorarbeit in deutscher Sprache verfasst würde ich das auch im Lebenlauf so Angeben mit dem Titel der Arbeiten. Zudem Aktivitäten die du ggf. an der Hochschule gemacht hast. Hochschulsport, Uni-Gremien, Sprechertätigkeit usw. Alles was so im Rahmen der Selbstveraltung einer Hochschule anfällt und auf Engagement außerhlab deiner Kerntätigkeit hinweist.

Titel: Re: Einbürgerung mit neuen Job nach dem Studium
Beitrag von Greenarrow am 13.04.2021 um 09:49:39
@ Epiktet

siehe auch: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1615543563/8#8

Integrationszertifikat könnte dir eventuell auch u.U. helfen "besondere Leistungen" nachzuweisen. Ansonsten auch alles Weitere wie Blutspenderstatus, Mitgliedschaft in Vereinen, usw, usw...

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