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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Rücknahme Daueraufenthalt EU wg. Irrtum
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Beitrag begonnen von Dani am 24.03.2021 um 16:01:26

Titel: Rücknahme Daueraufenthalt EU wg. Irrtum
Beitrag von Dani am 24.03.2021 um 16:01:26
Kurze Frage:

ABH erteilt Daueraufenthalt EU. Stellt einige Wochen danach fest, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen (nur 4 Jahre Aufenthalt) und nimmt den Verwaltungsakt mit Wirkung  für die Vergangenheit zurück. Geht das so ohne weiteres? Der Fehler lag ausschließlich bei der Behörde.

Titel: Re: Rücknahme Daueraufenthalt EU wg. Irrtum
Beitrag von Bayraqiano am 24.03.2021 um 16:26:38

Dani schrieb am 24.03.2021 um 16:01:26:
Geht das so ohne weiteres?


Ich würde das verneinen. Die Rücknahme nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG i.V.m § 48 Abs. 1 VwVfG wird insoweit von der lex specialis in § 51 Abs. 9 AufenthG verdrängt. Ohne eine Täuschungshandlung des Ausländers ist der Anwendungsbereich hier nicht eröffnet.

Dass das "Endprodukt" möglicherweise hier nicht die selben Recht wie eine "vollwertige" Erlaubnis z. Daueraufenthalt-EU vermittelt (vgl. Art. 13 RL 2003/109/EG) steht dem nicht entgegen, solange der Ausländer hier nicht in einen anderen Mitgliedsstaat übersiedeln möchte.

Sofern die ABH nicht die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet hat, hätten Rechtsmittel aufschiebende Wirkung und wenn es bis zur mündlichen Verhandlung mit dem fünfjährigen Aufenthalt klappt wäre die Geschichte sowieso erledigt.

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