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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU-Daueraufenthaltsrecht
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Beitrag begonnen von Mamaschlumpfine am 08.03.2021 um 22:09:13

Titel: EU-Daueraufenthaltsrecht
Beitrag von Mamaschlumpfine am 08.03.2021 um 22:09:13
Hallo zusammen,

wenn ein Drittstaatler z. B. in CZ ein Daueraufenthalt EU Recht erwirbt, kann er sich damit in jedem EU-Land, inkl. DE, sesshaft machen, ganz ohne Zeitlimit? Oder wozu dient dieser AT?

Danke

Titel: Re: EU-Daueraufenthaltsrecht
Beitrag von T.P.2013 am 09.03.2021 um 03:14:41
Hallo,

so ist es im Prinzip.

Hier ein Einstieg zur Eigenrecherche:
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetLangfristigerAufenthalt/mobilitaet-langfristigeraufenthalt-node.html

Gruß

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