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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von TechAddict am 06.03.2021 um 18:55:58

Titel: Familienzusammenführung
Beitrag von TechAddict am 06.03.2021 um 18:55:58
Hallo,

Meine Frau ist Deutsch und ich möchte mit ihr in Deutschland leben, sie lebt bereits in Deutschland. Ich habe bald einen Visumtermin für ein Familientreffen in der Botschaft. Ich denke, das Interview sollte reibungslos verlaufen, da ich alle erforderlichen Unterlagen habe.

Ich würde gerne wissen, was passieren wird, wenn ich das Visum bekomme. z.B., ist das Visum ein Arbeitserlaubnis? Was soll ich nach der Ankunft in Deutschland machen? Gehe ich zuerst zur Anmeldungsamt? Oder das Ausländerbüro? Wie bekomme ich meinen Aufenthaltserlaubnis?

Vielen Dank

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 06.03.2021 um 19:07:24
Wenn Du das Visum bekommst, ist das gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis.

In Deutschland sind die Behörden nicht an jedem Ort gleich organisiert. Normalerweise: Erst zur Anmeldung (Rathaus), danach zur Ausländerbehörde.

Die Ausländerbehörde hat schon die Unterlagen vom Visum und bekommt die Anmeldung auch automatisch. Die Aufenthaltserlaubnis kommt dann sechs oder acht Wochen später als Plastikkarte.

Je nachdem, wo die Frau Mitglied ist: Anmeldung bei der Krankenversicherung.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von TechAddict am 07.03.2021 um 18:16:01
Danke schon. sie lebt in NRW.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 07.03.2021 um 18:44:34
Die Angabe des Bundeslandes reicht in diesem Fall nicht. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde, von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In meiner Stadt geht man zum Bürgeramt (das ist unsere Meldebehörde) und meldet den Wohnsitz an, danach geht man zur ABH und beantragt den Aufenthaltstitel. Bürgeramt und ABH sind verschiedene Behörden und sind auch unter verschiedenen Adressen zu erreichen. In anderen Städten sind Meldebehörde und ABH an ein und derselben Stelle zu finden.

Ich denke mal, Deine Frau hat sich da auch schon erkundigt  wo ihr hingehen müsst :). Zumindest zur Ausländerbehörde muss sie ohnehin mitgehen.  

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