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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Besuchervisum nach der Abschiebung
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Beitrag begonnen von Tomford am 03.03.2021 um 13:41:57

Titel: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Tomford am 03.03.2021 um 13:41:57
Ist es möglich ein besuchervisum zu beantragen obwohl man abgeschoben wurden ist? Das Jugendamt hat es in meinem Fall befürwortet und die Botschaft in Kenya angeschrieben dass sie mir ein Besuchervisum ausstellen sollen und es wäre sehr wichtig für die Weiterentwicklung meines Sohnes.
Hat Jemand hier schon mal ein Besuchervisum bekommen nach der Abschiebung?

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von reinhard am 03.03.2021 um 14:08:48
Ja, es ist möglich, ein Visum zu beantragen.

Sicherlich gibt es auch einige Menschen auf der Welt, die schon ein Visum bekommen haben, auch nach einer Abschiebung. Hauptsache, die Sperre ist abgelaufen und die anderen Bedingungen werden erfüllt.

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Tomford am 07.03.2021 um 08:12:13
Wie es ausschaut werde ich das Visum bekommen, was ist aber mit der Reststrafe? Damals hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährung befürwortet wurde aber von heute auf morgen abgeschoben. Mein Anwalt meinte er kann erst mit der Staatsanwaltschaft sprechen wenn ich das Visum habe. Was ist wenn ich fliege und da noch nichts gemacht wurden ist? Werde ich am Flughafen verhaftet? Und das Visum geht ja 3 Monate und meine reststrafe ist 8 Monate. Werde ich danach nochmal abgeschoben.
Und ist das nicht so wenn man zb mit KLM fliegt dass man in Amsterdam kontrolliert und nicht in Deutschland?

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Stuttgarter am 07.03.2021 um 09:39:53
Wenn Du zur Festnahme ausgeschrieben bist, dann ist das im europäischen System enthalten und auch in Amsterdam bekannt!
Darüber hinaus finden aktuell auch nach Inner-EU-Flügen Kontrollen der Passagiere statt!

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von reinhard am 07.03.2021 um 15:14:52
Letzlich kannst Du das nur mit Deinem Anwalt besprechen. Wir kennen ja die Akte nicht und wissen auch nicht, wer den Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung bearbeitet.

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von T.P.2013 am 07.03.2021 um 15:45:33

Stuttgarter schrieb am 07.03.2021 um 09:39:53:
Wenn Du zur Festnahme ausgeschrieben bist, dann ist das im europäischen System enthalten und auch in Amsterdam bekannt!


Das stimmt, so absolut behauptet, nicht.
Es kann durchaus sein, dass lediglich ein nationaler Haftbefehl ausgestellt ist, der keinenwegs im SIS eingestellt ist.
Die wenigsten nationalen HB sind im SIS zum Zwecke der Festnahme / Auslieferung eingestellt.


Zitat:
Darüber hinaus finden aktuell auch nach Inner-EU-Flügen Kontrollen der Passagiere statt!


Auch das ist, so pauschal, nicht zutreffend.

Gruß

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Tomford am 08.03.2021 um 12:25:54
Warum soll das im SIS stehen? Das einzige was in SIS stand war die Einreisesperre was auch später als rechtswidrig von dem Gericht erklärt wurde. Mein Anwalt hat mir schon gesagt dass Holland nichts mit dem HB zu tun hat.

Meine Frage war was ist wenn ich kontrolliert werde, werde ich nach dem ich entlassen bin wieder abgeschoben?

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von reinhard am 08.03.2021 um 13:08:53

Tomford schrieb am 08.03.2021 um 12:25:54:
Meine Frage war was ist wenn ich kontrolliert werde, werde ich nach dem ich entlassen bin wieder abgeschoben?


Das kommt darauf an, was Dein Anwalt mit der Staatsanwaltschaft besprochen hat. Besser, Du fragst ihn.

Wenn die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wirst Du nicht abgeschoben.

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Tomford am 31.03.2021 um 22:59:09
Ich hab jetzt das Visum bekommen und werde nächste Woche einreisen, mit meinem Anwalt könnte ich nicht reden weil er nicht im Büro ist bis nächste Woche.
Weiß man hier ob man jetzt wegen corona auch in Deutschland nochmal kontrolliert wird?

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von lottchen am 31.03.2021 um 23:35:44
Du willst einreisen ohne das Thema "Reststrafe" vorher geklärt zu haben? Na dann viel Glück.
Du bist Nicht-EU-Ausländer. Natürlich wird Dein Paß bei der Einreise kontrolliert. Der wird doch immer kontrolliert, oder nicht?
Und Dir ist hoffentlich auch klar dass Kenia für Deutschland Corona-Risikogebiet ist und nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung (keine Ahnung ob es nächste Woche schon wieder eine neue geben wird) Du Dich nach Ankunft sofort für 10 Tage in Quarantäne begeben musst. Und Du Dich vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anmelden musst. Und Du musst vor Abflug einen Corona-Test machen und natürlich muss der negativ sein.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Merkblatt_Reisende_DE.pdf?__blob=publicationFile

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von T.P.2013 am 01.04.2021 um 01:53:54
Der Threadersteller reist über Amsterdam in die EU ein, nicht direkt aus Kenia nach DEU.
Dann reist er Intra-Schengen von NLD nach DEU...

Zur Frage selbst: Da NDL zur Zeit noch immer als Risikogebiet gilt, ist eine Kontrolle in irgendeiner Form durch die BPOL bei Einreise gut denkbar.

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von grisu1000 am 01.04.2021 um 07:01:59

T.P.2013 schrieb am 01.04.2021 um 01:53:54:
Der Threadersteller reist über Amsterdam in die EU ein, nicht direkt aus Kenia nach DEU.
Dann reist er Intra-Schengen von NLD nach DEU...


Auch dann gilt das zuvor gesagte, wenn auch eingeschränkt. Er kommt aus einem Riskogebiet (Kenia), hat eine digitale Einreisemeldung abzugeben und sich in 10tägige Quarantäne zu begeben. Zudem nach Einreise innerhalb von 48h ein Testergebnis vorzulegen.

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von T.P.2013 am 01.04.2021 um 11:09:24
Danach hatte er aber nicht gefragt, nach den coronabedingten Einreisevoraussetzungen.
Fällt aber vielleicht nicht jedem auf, weil es mittlerweile hier üblich zu sein scheint, Antworten auf nichtgestellte Fragen zu liefern, werter grisu...

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Tomford am 05.04.2021 um 07:40:45
Ich hab jetzt mit jemandem gesprochen der am Frankfurter Flughafen  arbeitet und sie hat mir gesagt dass man in Frankfurt nicht kontrolliert wird wenn man schon in Amsterdam kontrolliert wurden ist. Mein Anwalt hat aber gesagt dass alle Informationen von Amsterdam weitergeleitet werden. Dh dass die am Flughafen wissen schon wer im Flieger ist, jetzt weiß ich nur nicht ob dann die Polizei direkt da steht wenn ich in Frankfurt bin und auf mich warten :(

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von T.P.2013 am 05.04.2021 um 18:59:28
Die Information, dass gegen Dich ggf. ein nationaler HB besteht, wird nicht aus AMS nach FRA weitergeleitet. Schlicht deshalb,mweil die Niederländer nicht wissen, dass gg. Dich ein HB besteht (falls dies der Fall ist).

Weitergegeben werden die Fluggastdaten.
Diese werden routinemäßig fahndungsmäßig durch die BPOL am Flgh. FRA überprüft.
Stellt man fest, dass auf der Maschine jemand sitzt, gegen den ein HB in DEU besteht, wird man diese Person üblicherweise auch in Empfang nehmen.

Abgesehen davon wird sowieso bzw. sollte es so sein, dass die ankommende Maschine aus dem Hochinzidenzgebiet insofern durch die BPOL kontrolliert wird, ob / dass die Reisenden den Vorgaben der CoronaEinreiseV entsprechen.

Soll heißen: Falls gegen Dich ein nationaler HB besteht, stehen die Chancen sehr gut, dass dieser bei der Einreise aus AMS nach FRA auf dem Lufweg auch vollstreckt werden wird.

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Tomford am 06.04.2021 um 18:26:05
Ok und sagen wir ich gehe rein, meine reststrafe ist 8 Monate und ich habe ein Visum für 3 Monate, können sie mich nochmal abschieben?

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Tomford am 19.04.2021 um 09:01:06
Ich bin jetzt in Deutschland und bin ganz normal durch den Flughafen gelaufen ohne verhaftet zu werden. Für die Leute die gesagt haben man wird in Holland kontrolliert und die Information wird weitergeleitet und dann wird man am Flughafen verhaftet. Das stimmt nicht!

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von lottchen am 19.04.2021 um 10:42:05
Du hattest Dich vorher erkundigt und Dir wurde mitgeteilt, dass es einen Haftbefehl gegen Dich gibt?

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von T.P.2013 am 19.04.2021 um 15:35:00

Tomford schrieb am 19.04.2021 um 09:01:06:
Ich bin jetzt in Deutschland und bin ganz normal durch den Flughafen gelaufen ohne verhaftet zu werden. Für die Leute die gesagt haben man wird in Holland kontrolliert und die Information wird weitergeleitet und dann wird man am Flughafen verhaftet. Das stimmt nicht!


Das stimmt schon, wie von mir beschrieben.
Allerdings nur, wenn ein Haftbefehl auch besteht und alle Beteiligten sauber arbeiten.

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Tomford am 20.04.2021 um 09:38:42
Ja habe mich vorher erkundigt und der Anwalt hat mir geraten nicht einzureisen weil die mich dann zu 100% verhaften  werden, auch wenn ich über Holland fliege. Hab’s aber riskiert. Jetzt stelle ich den Antrag und mal schauen ob ich Bewährung kriege

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von lottchen am 20.04.2021 um 10:29:57
Die Frage, ob es einen aktuellen Haftbefehl gegen Dich gibt hast Du immer noch nicht beantwortet. Du weißt es nicht, oder?

Und mal zum Verständnis: Du hast doch keinen Wohnsitz in D (bist nur zeitweise zu Besuch). Kann da überhaupt Bewährung verhängt werden? Wie willst Du Dich regelmäßig bei Deinem Bewährungshelfer melden wenn Du gar nicht in D bist? 

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von Tomford am 03.05.2021 um 18:13:37
Ja es gibt einen aktuellen Haftbefehl.

Gibt es eine Möglichkeit trotz ein Besuchsvisum ein Aufenthaltstitel zu beantragen?

Titel: Re: Besuchervisum nach der Abschiebung
Beitrag von lottchen am 03.05.2021 um 18:30:16
Nein, mit einem Besuchsvisum kann man keine AE beantragen. Wenn man dauerhaft bleiben will muss man mit dem entsprechenden Visum einreisen.

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