i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1614688103

Beitrag begonnen von MonaL am 02.03.2021 um 13:28:23

Titel: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von MonaL am 02.03.2021 um 13:28:23
Hallo guten Tag:
Ich bin neu hier und grüße alle.
Ich habe eine Frage, wenn man arbeitet und der Arbeitsvertrag wird unbefristet, kann man dann mit diesem unbefristetem Arbeitsvertrag die Familie nacholen?
Und gilt das für Geschwister und ihre Familien? Und das alles mit Arbeitsvertrag.
Danke
Grüße
Mona

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von Saxonicus am 02.03.2021 um 14:26:43
Nach deutschen Rechtsverständnis gehören zur Familie der Ehepartner und die minderjährigen Kinder.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von MonaL am 02.03.2021 um 14:36:18

Saxonicus schrieb am 02.03.2021 um 14:26:43:
Nach deutschen Rechtsverständnis gehören zur Familie der Ehepartner und die minderjährigen Kinder.


kann man dann mit diesem unbefristetem Arbeitsvertrag diese Familie aus deutscher Sicht nacholen?

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von DerRalf am 02.03.2021 um 14:40:07
Vielleicht solltest du mal etwas mehr zur Situation sagen. Also zum Beispiel ob du deutsche bist und deinen Ehepartner nach Deutschland holen willst. Ob es auch deine Kinder sind usw.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von MonaL am 02.03.2021 um 14:49:43

DerRalf schrieb am 02.03.2021 um 14:40:07:
Vielleicht solltest du mal etwas mehr zur Situation sagen. Also zum Beispiel ob du deutsche bist und deinen Ehepartner nach Deutschland holen willst. Ob es auch deine Kinder sind usw.


Ich bin seit 3 Jahren Deutsche und das ist mein Ehemann und 1 Kind.
Aber mir geht es vor allem um die Arbeit, wann ist eine Arbeit soweit, dass man damit eine Familie zusammenführen kann? Wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist?????

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von reinhard am 02.03.2021 um 15:06:47

MonaL schrieb am 02.03.2021 um 14:49:43:
Ich bin seit 3 Jahren Deutsche und das ist mein Ehemann und 1 Kind.


Wenn Du Deutsche bist, kann Dein Ehemann und Dein Kind einen Visumantrag stellen und herkommen. Bei bestimmten Staatsanhörigkeiten ist das anders. Ein wenig mehr als "ausländisch" wäre als Information gut.

Einen Arbeitsvertrag brauchst Du dafür nicht – es ist aber okay, wenn Du einen Arbeitsvertrag hast. Ob er befristet oder unbefristet ist, spielt natürlich keine Rolle.

Je genauer Du schreibst, worum es geht, desto genauer können die Antworten ausfallen. Wenn Du etwas zu Geschwistern wissen willst, solltest Du schreiben, wessen Geschwister, wie alt, welche Staatsangehörigkeit, wo sie jetzt leben.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von lottchen am 02.03.2021 um 15:41:43
Und das Kind was herkommen soll ist Dein Kind? Oder das Deines Ehemannes? Oder das von Euch beiden? Und es wurde geboren bevor oder nachdem Du Deutsche geworden bist? Oder ist das Kind sogar bereits Deutscher Staatsbürger? Du muss schon genaue Angaben machen sonst könnten auch die Antworten hier falsch sein.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von MonaL am 02.03.2021 um 17:47:12

reinhard schrieb am 02.03.2021 um 15:06:47:
Wenn Du Deutsche bist, kann Dein Ehemann und Dein Kind einen Visumantrag stellen und herkommen. Bei bestimmten Staatsanhörigkeiten ist das anders. Ein wenig mehr als "ausländisch" wäre als Information gut.

Einen Arbeitsvertrag brauchst Du dafür nicht – es ist aber okay, wenn Du einen Arbeitsvertrag hast. Ob er befristet oder unbefristet ist, spielt natürlich keine Rolle.

Je genauer Du schreibst, worum es geht, desto genauer können die Antworten ausfallen. Wenn Du etwas zu Geschwistern wissen willst, solltest Du schreiben, wessen Geschwister, wie alt, welche Staatsangehörigkeit, wo sie jetzt leben.

Danke für Antwort.
Ja, das mit Arbeitsvertrag deswegen, weil ich nicht der Allgemeinheit zu Last fallen wollte. Durch eigene Arbeit, Schweiß und Mühe wollte ich die Zusammenführung  der Familie machen. deswegen die Frage.



Zitat:
Wenn Du Deutsche bist, kann Dein Ehemann und Dein Kind einen Visumantrag stellen und herkommen. Bei bestimmten Staatsanhörigkeiten ist das anders. Ein wenig mehr als "ausländisch" wäre als Information gut.

Es geht um Afghanistan.

Wenn Du etwas zu Geschwistern wissen willst, solltest Du schreiben, wessen Geschwister, wie alt, welche Staatsangehörigkeit, wo sie jetzt leben.
Das sind meine Geschwister, erwachsen und sie leben in der Heimat und haben auch die Staatsangehörigkeit von dort.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von reinhard am 02.03.2021 um 20:05:25
Wie gesagt, Dein eigener Mann und Dein eigenes Kind können jederzeit das Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Dein Mann braucht ein A1-Zertifikat.

Wenn Deine Geschwister erwachsen sind, sind sie nicht Teil Deiner Familie. Dann müssten sie, um ein Visum zu beantragen, einen eigenen Grund für die Reise und den Aufenthalt haben.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Beitrag von MonaL am 03.03.2021 um 04:57:18
Danke.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.