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Beitrag begonnen von integ am 27.02.2021 um 12:54:07

Titel: Aufenthalt
Beitrag von integ am 27.02.2021 um 12:54:07
Guren Tag,
es handelt sich um einen Mann,der aus Algerien stammt und hält  illegal in Deutschland  auf.
Seine Lebenspartnerin ist Deutsche und er will jetzt offiziel mit ihr leben.
Die Frage ist
was soll er machen .damit er den Aufenthalt erhalten kann?
Muss er sie heiraten ?
vielen Dank

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von deerhunter am 27.02.2021 um 13:24:06
Er müsste erstmal "illegal" wieder ausreisen, dann in seiner Heimat einen Visumsantrag für ein Hochzeitsvisum stellen.

Dazu bedarf es etlicher Papiere, einem Deutschtest A1 und der zustimmung seiner "Verlobten", dass sie ihn heiraten will und für ihn sorgen kann!

Nach einer Hochzeit bekommt er dann eine AE! Wird er illegal hier erwischt, wird er eine Einreisesperre bekommen und kann auch zu einer Hochzeit nicht wieder einreisen

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von lottchen am 27.02.2021 um 15:28:38

deerhunter schrieb am 27.02.2021 um 13:24:06:
zustimmung seiner "Verlobten", dass sie ihn heiraten will und für ihn sorgen kann!


Sie muss nicht prinzipiell für ihn sorgen können. Nur bis zur Hochzeit, da muss sie oder jemand anderes eine VE für ihn abgeben.

Wenn sie es schaffen zu heiraten bevor seine Illegalität auffliegt können sie auch hier in D heiraten. Danach muss er aber ausreisen und das Visum zur FZF beantragen (Vorteil: keine VE notwendig). Einfach hier bleiben kann er auch aufgrund der Ehe nicht. Es gab Einzelfälle wo die ABH eine AE ausgestellt hat, das entspricht aber nicht den Gesetzen und darauf sollte man daher auch nicht bauen.

A1 benötigt er egal wo geheiratet wird um eine AE zu erhalten. 

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von deerhunter am 27.02.2021 um 18:04:42

lottchen schrieb am 27.02.2021 um 15:28:38:
Wenn sie es schaffen zu heiraten bevor seine Illegalität auffliegt 


Wie soll das funktionieren? Pass mit abgelaufenem Visum, oder ohne Visum, oder überhaupt kein Pass?
Dürfte auch aufgrund der zu beschaffenen Papiere schwierig werden!

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von integ am 03.03.2021 um 22:01:39
Guten abend
es ist machbar .dass er den Ayel hier benatragt und dann mit der Frau heiraten?

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von lottchen am 03.03.2021 um 23:04:22
Asyl darf jeder beantragen. Wird er denn in der Heimat verfolgt? Ob er mit dem Antrag Erfolg haben wird kann hier niemand sagen.

Hat er einen Paß? Oder kann einen besorgen? Ohne Paß ist keine Heirat möglich.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von reinhard am 04.03.2021 um 11:14:22

integ schrieb am 03.03.2021 um 22:01:39:
Guten abend
es ist machbar .dass er den Ayel hier benatragt und dann mit der Frau heiraten?


Ja, das ist möglich. Allerdings muss er seinen Pass abgeben, wenn er den Asylantrag stellt. Der bleibt beim BAMF und kann für die Heirat ausgeliehen werden. Er kann auch vorher eine beglaubigte Kopie machen lassen und Pass beim Standesamt zeigen, Kopie dalassen.

Wenn er allerdings eine Ablehnung des Asylantrages "offensichtlich unbegründet" bekommt, bekommt er eine Sperre. Dann muss er für ein oder zwei Jahre in Algerien leben, bis die Sperre abgelaufen ist.

Ausreisen und mit Visum wieder einreisen ist die kürzeste Möglichkeit, die ist auch vom Gesetz vorgesehen. "Asyl beantragen und schnell heiraten" klingt wie ein Tipp von Landsleuten, weil es da vor rund 20 Jahren eine Lücke in den Regelungen gab – seit 6 Jahren aber nicht mehr. Hat nicht jeder mitbekommen.

Ausreisen: Entweder heimlich, unter Umgehung der Kontrollen, damit sein Hiersein nicht nachträglich auffällt. Oder beide gehen zur Ausländerbehörde, er lässt sich eine "Grenzübertrittsbescheinigung" geben und reist dann auch. Dann bekommt er natürlich eine Anzeige, vielleicht auch eine kurze Sperre. Es wäre aber immer noch besser als bei einem Versuch erwischt zu werden.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Alana am 04.03.2021 um 15:11:39
Die Variante "unbemerkt ausreisen" hat natürlich den Vorteil, dass es keine Sperre gibt - wenn er es schafft, wirklich unbemerkt auszureisen (ansonsten könnte das Problem noch größer werden). Wenn er den illegalen Aufenthalt nach einer unbemerkten Ausreise verheimlichen will und dann ein Visum zum Heiraten oder zum Ehegattennachzug beantragt, gibt es allerdings das Problem, dass die beiden (bei einer möglichen zeitgleichen Befragung) über ihr Kennenlernen lügen müssen. So etwas kann leicht auffliegen und dann wird es richtig schwierig.

Letztlich kann keiner sagen, womit er erstmal die geringsten Schwierigkeiten haben wird. Aber sich bei den Behörden melden, um evtl. freiwillig ausreisen und dann nach einer gewissen Frist einreisen zu können, ist die sauberste Lösung. Wenn er langfristig sicher in Deutschland leben will, sollte er die saubere Lösung suchen. Tricks (wie eine unbemerkte Ausreise, um so zu tun als wäre er nie hier gewesen, oder ein unbegründeter Asylantrag) können ihm hinterher auf die Füße fallen.


integ schrieb am 27.02.2021 um 12:54:07:
was soll er machen .damit er den Aufenthalt erhalten kann?
Muss er sie heiraten ?

Mal am Rande: Ich hoffe für die Frau, dass das mit dem "sie heiraten müssen, um den Aufenthalt zu erhalten" nicht seine Worte sind.

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