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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Reicht Antragstellung zur Fristwahrung?
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Beitrag begonnen von Alacrity am 24.02.2021 um 00:52:49

Titel: Reicht Antragstellung zur Fristwahrung?
Beitrag von Alacrity am 24.02.2021 um 00:52:49
Aktuell ist es teilweise enorm schwierig, einen Termin für einen Antrag fürs Aupairvisum zu bekommen. Z. B. wäre in Lagos laut Webseite bei Registrierung heute der Termin voraussichtlich im September 2022.

Wie sieht es aus, wenn das Aupair einen Antrag auf Erteilung des Visums per Post stellt bevor ein Termin verfügbar wird und es vor dem nächsten Termin das 27. LJ vollendet? Darf dann das Visum erteilt werden, aber ein eAT nach der Einreise nicht mehr? Kann dann gleich beantragt werden, dass die AV das Visum über den kompletten Zeitraum ausstellt? Danke Euch!

Titel: Re: Reicht Antragstellung zur Fristwahrung?
Beitrag von dim4ik am 24.02.2021 um 08:13:08
Ich würde mal darauf tippen, dass nicht mal ein Einreisevisum erteilt werden kann, da die Erteilungsvoraussetzungen für einen AT bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Visumerteilung nicht mehr erfüllt sind.

Titel: Re: Reicht Antragstellung zur Fristwahrung?
Beitrag von Bayraqiano am 24.02.2021 um 08:34:23
Fristwahrend ist auch hier das Alter zum Zeitpunkt des Antrags, so übereinstimmend auch das Visumhandbuch des AA und die Dienstanweisung der Agentur für Arbeit.

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