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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
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Beitrag begonnen von itaipu am 21.02.2021 um 14:42:54

Titel: Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
Beitrag von itaipu am 21.02.2021 um 14:42:54
Hallo.
Ich frage für eine liebe Freundin (Selam) welche nicht allzu fit ist mit dem Internet.

Sie möchte sich gerne einbürgern lassen.
Laut ihrer Aussage erfüllt sie auch alle Bedingungen.
Jedoch muss ihre Geburtsurkunde überprüft werden.
Selam wurde in Äthiopien geboren, hat aber die Staatsangehörigkeit von Eritrea.
Die Botschaft von Äthiopien verweist an die Botschaft von Eritrea.
Diese wiederum wollen das Selam 5% von all ihrem Einnahmen (lebenslang) als Diaspora-Steuer zahlt oder sich an die äthiopische Botschaft wendet, weil es ja eine äthiopische Urkunde ist.
Meinen Recherchen zufolge gibt's diese Steuer tatsächlich aber es sind keine 5%.

Gibt es andere Möglichkeiten die Geburtsurkunde überprüfen zu lassen?
Selam ist absolut bereit auch dafür zu bezahlen aber nicht ihr Leben lang...
Kann man vllt über die Deutsche Botschaft in Äthiopien die Urkunde prüfen lassen?
Sonst irgendwelche Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus.

Titel: Re: Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
Beitrag von Saxonicus am 21.02.2021 um 15:32:21

itaipu schrieb am 21.02.2021 um 14:42:54:
Gibt es andere Möglichkeiten die Geburtsurkunde überprüfen zu lassen?

Guckst Du hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006220/0f172c221cb8aed861f39f0bd0b6cf07/merkblatt-athiopien-data.pdf

Titel: Re: Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
Beitrag von reinhard am 21.02.2021 um 15:37:04
Die Steuer beträgt 2 Prozent.

Sobald sie eingebürgert ist und die Dienste der Botschaft nicht mehr braucht, kann sie die Zahlungen einstellen. Die Regierung könnte dann natürlich auf Familienangehörige in Eritrea zugreifen. Das könnte sie jetzt aber auch.

Titel: Re: Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
Beitrag von T.P.2013 am 21.02.2021 um 18:37:08
Deine Freundin selbst stößt doch die Überprüfung der Geburtsurkunde nicht an.

Im Zuge der Einbürgerung veranlasst die EBH die Überprüfung der äthiopischen Geburtsurkunde über die deutsche AV in Äthiopien.

Die im Zuge der Einbürgerung üblicherweise erforderliche Ausbürgerung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit ist bei Eritrea nicht möglich und daher nicht erforderlich.

Sie hat also weder mit der eritreeischen Botschaft, noch mit der äthiopischen Botschaft irgendetwas abzuwickeln, sondern über die EBH nur mit der äthiopischen Behörde, die die GU ausgestellt hat (s.o).

Gruß

Titel: Re: Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
Beitrag von itaipu am 24.02.2021 um 07:10:55
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich habe Selam bereits informiert.

Wenn ich das nächste mal bei ihr bin, schaue ich mir mal ihre Unterlagen an. Glaube sie hat das ein oder andere nicht ganz verstanden.  :-?

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