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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Fehler gemacht - Was nun?
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Beitrag begonnen von Mathew am 18.02.2021 um 21:18:19

Titel: Fehler gemacht - Was nun?
Beitrag von Mathew am 18.02.2021 um 21:18:19
Liebe Forum-Mitglieder,

weiß jemand um Rat?

Ich habe über die letzten 9 Monate hinweg bei der EBH einige Veränderungen angetragen. Jobwechsel Ich + Partnerin, ich 2 mal..
da ich eine kurzfristige Beschäftigung hat, jetzt dann unbefristet wieder.

Hab den Sachbearbeiter kürzlich über die kurzfristige Beschäftigung und eine parallele Unternehmsgründung informiert.

Dieser wollte von mir aber keine weiteren Unterlagen und hat mich darum gebeten garnicht mehr zu schreiben, außer Er fragt mich um Unterlagen. Außerdem hat er betont das die EBH alle gleich behandelt und ich keine Extra Behandlung bekomme.

Ich war wohl etwas aufdringlich aber ich habe in den 9 Monaten vielleicht 5 mal geschrieben und außer 1 mal immer Änderungen mitgeteilt.

Jetzt bin ich überfragt was ich tun soll. Einfach warten? Aber auf was?


Titel: Re: Fehler gemacht - Was nun?
Beitrag von reinhard am 18.02.2021 um 23:10:11
Er hat wohl gesagt, wenn er noch Unterlagen benötigt, meldet er sich.

Du kannst also einfach warten, ob er noch Unterlagen benötigt. Wenn nicht, wirst Du dann eingebürgert, wenn Du dran bist.

Titel: Re: Fehler gemacht - Was nun?
Beitrag von dim4ik am 27.02.2021 um 16:05:28

Mathew schrieb am 18.02.2021 um 21:18:19:
Ich habe über die letzten 9 Monate hinweg bei der EBH einige Veränderungen angetragen.

Und wann hast du die Einbürgerung beantragt? Auch vor neun Monaten? Hast Du noch keine Einbürgerungszusicherung bekommen? Welche Staatsangehörigkeiten besitzt Du derzeit?

Titel: Re: Fehler gemacht - Was nun?
Beitrag von Mathew am 02.03.2021 um 15:02:11
@
dim4ik schrieb am 27.02.2021 um 16:05:28:
Und wann hast du die Einbürgerung beantragt? Auch vor neun Monaten? Hast Du noch keine Einbürgerungszusicherung bekommen? Welche Staatsangehörigkeiten besitzt Du derzeit?

Hallo!

Leider habe ich keine Notifikation bekommen und erst jetzt diese Antwort gesehen!

Richtig, die Einbürgerung wurde vor 9/10 Monaten beantragt. Ich habe keine Einbürgerungszusicherung erhalten. Es wurden auch keine Dokumente seitdem von mir verlangt (Hatte aber bei Beantragung wirklich ALLES abgegeben was relevant sein könnte und wie gesagt immer Veränderungen bekannt gegeben inklusiver aller aktuellen Unterlagen wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge etc.)

Einzig vor einem Monat wurde die Rückseite meines Abiturzeugnisses verlangt....(Wobei ich mich frage was meine Sachbearbeiterin damit will, aber gut..) Und auch ein aktueller Rentenversicherungsauszug wurde verlangt. Wobei ich nur 6 Monate vorher schon einen Auszug abgegeben hatte.

Ich hatte auch nach der Einbürgerungszusicherung gefragt aber dazu kam keine Reaktion, außer eben das ich die EBH in Ruhe lassen soll und es kein Vordrängeln gibt.

Eigentlich muss ja die Einbürgerung innerhalb von 6 Monaten entschieden werden? Bei mir ists eben schon länger und ich frage mich halt was das Ganze soll. Leider ist die Kommunikation meiner EBH nicht gerade intensiv deswegen habe ich mich hier an das Forum gewendet.



Titel: Re: Fehler gemacht - Was nun?
Beitrag von Saxonicus am 02.03.2021 um 18:09:16

Mathew schrieb am 02.03.2021 um 15:02:11:
Eigentlich muss ja die Einbürgerung innerhalb von 6 Monaten entschieden werden? 

Wer sagt denn so etwas?

Es liegt doch in der Natur der Sache, dass es eben nicht bei jeden Einbürgerungsbewerber unterschiedlich schnell oder nicht so schnell gehen kann.

Zum Einen weil das Ausbürgerungsersuchen aus der bisherigen Staatsangehörigkeit oftmals einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und zum Anderen weil bei manchen Staatsangehörigen umfangreichere Ermittlungen als notwendig erachtet werden.

Mit einer nur 6monatiger Bearbeitungszeit dürfte wohl in den seltensten Fällen zu rechnen sein.

Titel: Re: Fehler gemacht - Was nun?
Beitrag von dim4ik am 02.03.2021 um 20:06:17

Saxonicus schrieb am 02.03.2021 um 18:09:16:
Mit einer nur 6monatiger Bearbeitungszeit dürfte wohl in den seltensten Fällen zu rechnen sein.

Einige EBH brauchen dafür regelmäßig unter sechs Monaten.


Mathew schrieb am 02.03.2021 um 15:02:11:
Ich hatte auch nach der Einbürgerungszusicherung gefragt aber dazu kam keine Reaktion, außer eben das ich die EBH in Ruhe lassen soll und es kein Vordrängeln gibt.

Dann schick doch einen Einschreibebrief mit einer Frist zur sachlichen Entscheidung (=Erteilung der Einbürgerungszusicherung) und dem Hinweis auf § 75 VwGO - und gut is.

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