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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
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Beitrag begonnen von Martin_Fellmann_1982 am 10.02.2021 um 20:23:50

Titel: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 10.02.2021 um 20:23:50
Liebes Team,

meine Freundin hat sich dazu entschlossen sich einbürgern zu lassen.
Sie hatte vor 2 Tagen ihren Termin bei der Behörde bzgl. Abgabe aller Unterlagen (alles komplett abgegeben).

Ihr aktueller Reisepass (Turkmenistan) läuft Mitte August ab.

Die Behörde meinte sie prüft jetzt alles und meldet sich dann.

Verstehen wir es richtig:

1) Warten auf den Bescheid der Behörde? (Die 255€ sollte sie heute noch nicht zahlen, wieso?)

2) Erst dann bei der turkmenischen Botschaft anrufen? Oder lieber alles schriftlich per Brief. Die zeigen sich am Telefon nicht sehr kooperativ.

3) Wenn alle Unterlagen passen und sie jetzt fast 9 Jahre durchgängig hier lebt; was kann rein theoretisch schief gehen?
Denkt ihr, dass das bis August alles durch ist? Wir dachten, dass wir uns sehr rechtzeitig gekümmert haben.

Viele liebe Grüße

Martin

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von deerhunter am 10.02.2021 um 20:36:36

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:
1) Warten auf den Bescheid der Behörde? (Die 255€ sollte sie heute noch nicht zahlen, wieso?)



Hinweis zur Zahlung der Gebühren:

Bitte zahlen Sie erst dann, wenn das Bundesverwaltungsamt Sie ausdrücklich dazu auffordert. Empfehlenswert ist eine Überweisung von einem deutschen Konto. Bei Überweisungen aus dem Ausland, sind die zusätzlich anfallenden Überweisungsgebühren zu beachten. Zahlungen per Scheck, bar, per Internetbezahldienst oder per Kreditkarten werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

Bitte zahlen Sie die Gebühren zeitnah nach Aufforderung. Die Aushändigung der Urkunde oder einer anderen Entscheidung kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die Gebühren eingegangen sind.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/01-Informationen_E14/01_03_Erm14_Gebuehren/01_03_Erm14_Gebuehren_node.html



Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:
2) Erst dann bei der turkmenischen Botschaft anrufen? Oder lieber alles schriftlich per Brief. Die zeigen sich am Telefon nicht sehr kooperativ.


Wenn die Einbürgerungszusage kommt, dann zur Botschaft und die Ausbürgerung beantragen...da muss man i.d.R. persönlich zur Botschaft



Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:
3) Wenn alle Unterlagen passen und sie jetzt fast 9 Jahre durchgängig hier lebt; was kann rein theoretisch schief gehen?


Schiefgehen kann immer etwas...aber wenn alles läuft, die Papiere, Einkommen, Integrationskurs / Einbürgerungstest, keine Eintragung über Straftaten...sollte es klappen


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:
Denkt ihr, dass das bis August alles durch ist? Wir dachten, dass wir uns sehr rechtzeitig gekümmert haben.


Kommt auf die Größe und Arbeitsaufkommen der EBH, der Botschaft und auf Corona an...also zwischen 6 Monaten und deutlich länger habe ich schon alles erlebt.
Bis August sind es nur 6 Monate, da würde ich nicht drauf wetten

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 10.02.2021 um 21:06:57
Danke für die schnelle Antwort.

Überwiesen wird natürlich von einem deutschen Konto.

Einbürgerungstest benötigt sie nicht, da sie aufgrund ihrer 1. Ausbildung als Sozialassistentin den erweiterten Sekundarabschluss 1 hat (auf Zeugnis vermerkt und mit abgegeben)

Also meint ihr, dass jetzt bald etwas vom Bundesverwaltungsamt kommt bzgl des Geldes?

Was kann denn passieren wenn es bis August nicht durch ist? Ihr aktuelle AE läuft auch bis Anfang August. Wird dann wieder mit einer Fiktionsbescheinigung gearbeitet?

Meint ihr es macht Sinn, schon jetzt der Botschaft Bescheid darüber zu geben?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von reinhard am 10.02.2021 um 22:10:12
Im August muss sie ihren Pass erneuern und ihren Aufenthaltstitel erneuern, sonst wird der Einbürgerungsprozess gestoppt und die Einbürgerung letztlich abgelehnt.

Mit einer Fiktionsbescheinigung kann man nicht eingebürgert werden.

Sie sollte sich darauf einstellen, dass vor August nichts kommt.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 11.02.2021 um 10:16:21
Hallo,

das ist leider nicht möglich. Ihr Heimatland lässt keine Menschen rein oder raus, sodass ihr Pass nicht verlängert werden kann.

Gibt es in so einem Fall keine Lösung?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 11.02.2021 um 10:18:47
Ein Ausländer, der einen Pass oder Passersatz weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann, genügt der Ausweispflicht mit der Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel oder die Aussetzung der Abschiebung, wenn sie mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehen und als Ausweisersatz bezeichnet ist (§ 48 Abs. 2 AufenthG ).

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von reinhard am 11.02.2021 um 10:39:00

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 11.02.2021 um 10:16:21:
Hallo,

das ist leider nicht möglich. Ihr Heimatland lässt keine Menschen rein oder raus, sodass ihr Pass nicht verlängert werden kann.

Gibt es in so einem Fall keine Lösung?


Normalerweise kann sie mit der Einbürgerungsbehörde reden Der Antrag wird dann nicht abgelehnt, sondern aufgehoben, bis sie die Voraussetzungen (Pass, Aufenthaltstitel) erfüllt. Sie muss dann allerdings den Nachweis, ohne Vorstrafen zu sein, aktuell neu vorlegen.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 11.02.2021 um 10:39:34

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 11.02.2021 um 10:16:21:
das ist leider nicht möglich. Ihr Heimatland lässt keine Menschen rein oder raus, sodass ihr Pass nicht verlängert werden kann.

Hört sich nach einem postsowjetischen Registrierungs-/ständiger Wohnsitz/Abmeldungsproblem an mit der Folge, dass die Botschaft überhaupt nicht zuständig ist.

In so einem Fall dürfte auch ein Ausweisersatz nicht so einfach ausgestellt werden.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 11.02.2021 um 10:43:10
Liebes Team,

vielen Dank für die schnellen Antworten :)

Die Behörde meinte telefonisch vor einigen Wochen, dass die Zeit absolut ausreicht. Deswegen wundere ich mich, dass ihr sagt, dass sie vor 6 Monaten nichts hören wird.

Bzgl. der Vorstrafen: Sie hat natürlich keine! Sie wurde aber auch nicht aufgefordert, ein dementsprechendes Dokument vorzulegen. Sie ist davon ausgegangen, dass die Behörde das im Rahmen der Antragsbearbeitung selbst prüft.
Ist das so nicht korrekt?

Wie ist es denn jetzt der konkrete Werdegang?

Bekommt Sie jetzt Post wenn der Antrag durch ist und bezahlt dann die 255 Euro? Oder was ist der nächste "Brief"?

Viele Grüße

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 11.02.2021 um 10:52:38
Das Einbürgerungsverfahren ist von dem aufenthaltsrechtlichen Vorgang zunächst zu trennen. Es kann also gut sein, dass die EBH bis zum August eine Einbürgerungszusicherung ausstellt. Damit wäre das Verfahren bis zum Nachweis der Entlassung aus der turkmenischen Staatsangehörigkeit vorerst abgeschlossen.

Das aufenhaltsrechtliche Verfahren erfordert die Verlängerung der AE ab dem August, diese wird aber nur erfolgen, wenn ein gültiger Pass vorgelegt wird. Bis dahin ist davon auszugehen, dass die ABH lediglich Fiktionsbescheinigungen ausstellen wird. Mit einem Ausweisersatz sollte nicht gerechnet werden, wenn es sich um ein Meldeproblem handelt. Dies führt nicht per se zu einer Unmöglichkeit nach § 48 Abs. 2 AufenthG.

Womit das aufenthaltsrechtliche doch zum Problem für die Einbürgerung wird, denn mit einer Fiktionsbescheinigung kann trotz Entlassung aus der turkm. Staatsangehörigkeit die Einbürgerung nicht vollzogen werden. Hier wird man die Verlängerung abwarten.

Sie muss also das Passproblem lösen. Wann irgendwelche Gebühren fällig werden ist jetzt wirklich nicht wichtig. Vor allem sollte nicht darauf vertrauen werden, dass das Einbürgerungsverfahren inkl. Entlassung bis zum August abgeschlossen werden kann.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 11.02.2021 um 10:58:47
Danke für die Antworten. Das Passproblem wird wohl nicht zu lösen sein.

Die turkmenische Botschaft wird erst tätig, sobald die Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist das korrekt? Man könnte doch auch ggf. jetzt schon zur turkmenischen Botschaft fahren und dort alles in die Wege leiten?


Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 11.02.2021 um 10:59:19
Was ist denn genauer dieser "Passersatz"?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von reinhard am 11.02.2021 um 12:25:29

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 11.02.2021 um 10:58:47:
Danke für die Antworten. Das Passproblem wird wohl nicht zu lösen sein.

Die turkmenische Botschaft wird erst tätig, sobald die Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist das korrekt? Man könnte doch auch ggf. jetzt schon zur turkmenischen Botschaft fahren und dort alles in die Wege leiten?


Wenn sie das Passproblem nicht löst, kann sie keine Einbürgerungszusicherung erhalten.

Sie muss doch wissen: Verlängert die Botschaft ihren Pass? Manche post-sowjetischen Länder verlangen dafür, dass sie hier (bei der Botschaft) angemeldet ist.

Das sollte sie zuerst klären. Sie muss erst ihren Pass verlängern, dann ihren Aufenthaltstitel, dann kann sie eingebürgert werden. Sie sollte also zuerst klären, ob die Botschaft für sie arbeitet.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 11.02.2021 um 12:47:38
Die Botschaft sagt: Passverlängerung geht nur über Rückreise in die Heimat.

Aber die Botschaft meinte grad am Telefon auch, dass es abgelaufener Reisepass kein Problem für Ausbürgerung ist.

Kann das sein?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von reinhard am 11.02.2021 um 12:51:03
Das kann sein. Aber mit der Ausbürgerung wäre sie staatenlos.

Sie sollte sich lieber erst um die Einbürgerung (mit neuem Pass und gültigen Aufenthaltstitel) kümmern.

Ja, die Botschaft arbeitet wohl nur für diejenigen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben. Wer das versäumt hat, hat diese Probleme.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 11.02.2021 um 13:29:39
Sie hatte auch überlegt eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Da erfüllt sie alle Voraussetzungen für. Das geht ja aber sowieso nur mit gültigem Reisepass, seh ich das richtig?


Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von deerhunter am 11.02.2021 um 13:37:09

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 11.02.2021 um 12:47:38:
Aber die Botschaft meinte grad am Telefon auch, dass es abgelaufener Reisepass kein Problem für Ausbürgerung ist.


Er ist aber ein Problem für die Einbürgerung...ohne gültigen Pass und gültige AE i.d.R. keine Einbürgerung.


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 11.02.2021 um 13:29:39:
Das geht ja aber sowieso nur mit gültigem Reisepass, seh ich das richtig?



Ja...also sie muss sich dann einen Pass beschaffen. Im Notfall eben ins Heimatland fliegen und ihre Papiere regeln und zwar rechtzeitig

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von erne am 11.02.2021 um 16:24:32
ich würde erstmal mit der Botschaft klären, was der Grund dafür ist, dass sie von der Botschaft keinen neuen Pass bekommen kann.

Wie die Vorredner schon erwänten, (manche? alle?) Ex-Sowjetunion Staaten werden nur dann tätig, wenn man sich bei ihnen als im Ausland lebend registriert hat.
zwei Möglichkeiten:
a) Temporäre Registrierung für x Jahre (afaik 2 Jahre)
b) Dauer Registrierung, dafür muss man sich aber im Heimatland abmelden, heisst auch den Inlandspass abgeben. Macht man nicht gerne, da man im Heimatland ohne Inlandspass nichts machen kann (ggf. früher nicht mal ien Zugticket kaufen konnte). Macht nur Sinn, wenn man nicht wieder ins Heimatland will.

eine dritte: seit einiger Zeit machen (manche?) Botschaften keinen Stress mehr, wenn man gar nicht registriert ist.
Offenbar gilt das nicht für Eure


Bei beiden Varianten sollte die Botschaft einen neuen Reisepass besofgen können.
Im Fall a) oder wenn sie gar nicht registriert ist kann sie aber nur dann über die Botschaft einen neuen Reisepass bekommen, wenn sie noch einen gültigen Inlandspass hat.
Ist der nicht mehr gültig, dann hat sie das beschriebene Probleme. Ein Inlandspass ist Voraussetzung für Reisepass und den Inlandspass bekommt man nur im Heimatlad,


Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 12.02.2021 um 05:08:49
Wieso wird hier ständig ein Problem mit dem Pass erwähnt?
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Pass gültig bis August 2021.

Wenn bis dahin die Einbürgerungszusage kommt, ist doch alles im Lot. Der ausländische Nationalpass wird ja dann sowieso der AV zugesandt im Rahmen des Antrags auf Ausbürgerung. Wenn der dann danach abläuft, ist es völlig egal.

Und sollte es also so sein, dass der Pass bis August 2021 gültig ist, sollte sie tatsächlich noch schnell die NE beantragen. Dann gibt es auch keine Probleme mit irgendwelchen AEs oder Fiktionsbescheinigungen, also keine Probleme mit dem Aufenthaltsrecht.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 12.02.2021 um 08:58:11
Das Passproblem wurde genau erläutert und dargestellt, dass z.Ztp. des Vollzugs der Einbürgerung ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegen muss, dessen Erteilung an einem gültigen Pass hängt. Hier sollten keine falschen Hoffnungen geweckt werden, der Vorgang bis zum Vollzug (!!) der Einbürgerung würde schon bis zur Ausbürgerung gut gehen.

Inwieweit der Pass überhaupt an die AV zurückgeschickt werden muss entschließt sich mir nicht, laut turkmenischer AV will nur man einen Inlandspass sehen: https://frankfurt.tmconsulate.gov.tm/de/consular-services/vykhod-iz-grazhdanstva

Bezüglich der NE hat der TS die Aufenthaltshistorie in einem anderen Thread gepostet:


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 04.03.2019 um 09:12:31:
2012-2013: Au-Pair-Aufenthalt
2013-2014: FSJ in einer Kindertagesstätte
2014-2016: abgeschlossene Ausbildung zur staatlichen 
                   anerkannten Sozialassistentin
2016-Juli 2019: (dann) abgeschlossene Ausbildung zur
                           Gesundheits- und Krankenpflegerin


Eine NE nach § 18c Abs. 1 Satz 1, 2 AufenthG kommt erst ab Ende Juli in Betracht, das wird knapp. Ob die Voraussetzungen für eine NE nach § 9 AufenthG vorliegen hängt von 60 Monatsbeiträgen zur RV ab, das könnte hier scheitern.

Ansonsten gilt das gesagte über das Passproblem.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 12.02.2021 um 11:24:14
Vielen Dank schonmal für die Hinweise! Wollte mich nur kurz zurückmelden, da ich geschäftlich unterwegs bin. Wir werden alles am Wochenende besprechen und dann melde ich mich auf jeden Fall!

PS: Termin zur NE hat sie bereits, also zur Antragsabgabe, im April.
Den haben wir vorsorglich schonmal beantragt.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von kami am 12.02.2021 um 13:38:19
Aber bleibt das Problem mit dem Pass nicht bestehen weil die NE ja quasi "abläuft" im August 2021 wie der Pass ?

Man muss nur dann mit dem neuen Pass die NE verlängern und geht nicht mehr den ganzen Prüfungsprozess durch ... korrigiert mich wenn ich falsch liege.bitte !

Ich hatte das bei meiner Frau so verstanden da die NE mit dem Pass verknüpft ist würde doch trotzdem wieder ein neuer Pass nötig sein oder ?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 12.02.2021 um 14:09:36
Eine NE kann nicht ablaufen, weder der Ablauf des Passes noch der Ablauf der Kartennutzungsdauer, welche an die Gültigkeit des Passes gekoppelt wird, haben einen unmittelbaren Einfluss auf die (innere) Wirksamkeit einer bereits erteilten NE. Passlosigkeit wäre nur ein Grund, eine NE in einem entsprechenden Verfahren zu widerrufen. Man muss diesbezüglich auch feststellen, dass ein Ausländer zwar verpflichtet ist, einen gültigen Reisepass zu besitzen aber es existiert keine Verpflichtung zur Beantragung einer neuen eAT-Karte nach einem Passwechsel (die meisten machen es trotzdem weil der Ablauf der Kartennutzungsdauer auch den Ablauf der NE suggeriert und das im Alltagsleben vermieden werden soll).

Insofern ist der hier geäußerte Gedankengang, das Vorliegen einer NE würde auch den Einbürgerungsprozess erleichtern ja auch richtig. Einerseits würde ein Aufenthaltstitel vorliegen und andererseits kann auch der abgelaufene Pass die Identität nachweisen sofern sich keine gegenteiligen Anhaltspunkte ergeben. Der aufenthaltsrechtliche Verstoß gegen die Passpflicht ist nicht Gegenstand eines Einbürgerungsverfahrens.

Ist aber hier nicht einschlägig, da keine NE vorliegt.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 12.02.2021 um 17:41:53
Aus dem Grunde halte ich es für sinnvoll, genau diese NE zu beantragen, falls die Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden könnten.
Man kann es versuchen oder im vorausseilenden Gehorsam aufgeben und die Flügel strecken.

Meine Frau, die im Zuge ihrer Einbürgerung den der AV zugesandten Nationalpass nicht wiedererhielt (allerdings nicht im Zusammenhang mit Turkmenistan), entgegen Zusage und angeblich lt. ABH gängiger Praxis, hatte über einen Zeitraum von 17 Monaten keinen Nationalpass oder irgendeinen Passersatz.

Sie hatte aber die NE, wenn die Karte auch irgendwann zeitlich abgelaufen war.

Der unbefristete Aufenthaltstitel war vorhanden, Karte zeitlich abgelaufen.
Nationalpass war nicht mehr vorhanden, war sowieso einige Monate vor der Einbürgerung zeitlich abgelaufen.
Alles kein Problem, die Einbürgerung fand statt ohne das allergeringste Problem und ist so, lt. Aussage der langjährigen SB in der EBH, (dort) auch üblich.
So wie es dort auch gängige Praxis ist, dass der gültige Nationalpass und der gültige AT zum Zeitpunkt der Beantragung der Einbürgerung vorliegen muss.

Gleiches bei der Miteinbürgerung des minderjährigen Sohnes.
Nationalpass vorhanden, befristete AE nach Antrag abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einbürgerung nur im Besitz einer abgelaufenen FB und einer formlosen Erklärung der ABH bzgl. genereller Weitergeltung des rechtmäßigen Aufenthalts.
Alles ebenso kein Problem, wurde ohne jede Diskussion ebenfalls eingebürgert.

Was ich damit sagen will - Theorie und Praxis unterscheiden sich gelegentlich.

Und daher bleibe ich dabei: Wenn die Einbürgerungszusage kommt, bevor die Einbürgerung selbst stattfindet, stellt ein zwischen Einbürgerungszusage und Einbürgerung ablaufender Nationalpass bei gleichzeitig bestehender NE anscheinend kein Problem dar. Zumal die EBH in diesem Fall hier doch anscheinend auch kooperativ zu sein scheint.

Vielleicht sollte der TE das am Besten mal mit der EBH selbst direkt klären, bevor groß am Rad gedreht wird mit Nachregistrierungen etc...

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 15.02.2021 um 13:39:58
Liebes Team,

vielen Dank für die Antworten und Reaktionen.

Meint ihr mit Nationalpass den turkmenischen Reisepass, korrekt?

Wir haben uns folgendes überlegt (basierend auf euren Einschätzungen):

1) Der EBH morgen früh die Thematik noch einmal per E-Mail erklären. Fragen, ob das Verfahren ggf. etwas beschleunigt werden kann, aufgrund der Thematik.
Mitteilen, dass wir gehört haben, dass auch ohne gültigen Nationalpass bei Zusage, d.h. Einbürgerungszusicherung, weiter gelebt und gearbeitet werden darf in Deutschland.

2) ABH bzgl. der NE (Termin ist Ende April) kontaktieren und fragen, ob ggf. der Termin zur Antragsabgabe / Beratung vorgezogen werden kann.

3) Erst wenn EBH und ggf. ABH geantwortet haben der AV schreiben.

Das wäre doch im Wesentlich konsens laut euren Meinungen/Erfahrungen/etc., oder?

Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 15.02.2021 um 18:03:55

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 15.02.2021 um 13:39:58:
Meint ihr mit Nationalpass den turkmenischen Reisepass, korrekt?


Hallo,

das ist korrekt.


Zitat:
1) Der EBH morgen früh die Thematik noch einmal per E-Mail erklären. Fragen, ob das Verfahren ggf. etwas beschleunigt werden kann, aufgrund der Thematik.
Mitteilen, dass wir gehört haben, dass auch ohne gültigen Nationalpass bei Zusage, d.h. Einbürgerungszusicherung, weiter gelebt und gearbeitet werden darf in Deutschland.


Direkte Nachfrage bei der zuständigen EBH ist immer gut.
"Wir haben gehört" ist immer ein schlechtes Argument.
Besser ist es, die Problematik mit dem im August ablaufenden Pass und der AE noch einmal zu erklären und explizit zu fragen, ob und inwiefern es für diese EBH zgl. wohl ABH ein Problem darstellt, falls

a) - Pass und AE vor der Einbürgerungszusage ablaufen,
b) - nach der Einbürgerungszusage und vor der Einbürgerung ablaufen.

Dann hast Du etwas einigermaßen Verbindliches in der Hand und kannst planen bzw. hier dann konkret nachfragen, falls tatsächlich Probleme entstehen sollten.


Zitat:
2) ABH bzgl. der NE (Termin ist Ende April) kontaktieren und fragen, ob ggf. der Termin zur Antragsabgabe / Beratung vorgezogen werden kann.


Ich habe es so verstanden, dass der Antrag bereits abgegeben wurde(?).
Bei meiner Familie hat es zwischen Abgabe Antrag und Zusicherung übrigens 5 Monate gedauert, nur zur Info, muss bei Dir nicht so sein.


Zitat:
3) Erst wenn EBH und ggf. ABH geantwortet haben der AV schreiben.


Ich hatte es so verstanden, dass das mit der AV gekärt wäre - Antragsannahme zur Ausbürgerung erst, wenn die Einbürgerungszusage vorliegt?
Falls anderes aber zu klären wäre und schon geklärt werden kann, kann man mit der AV natürlich auch schon vorher kommunizieren, so dass man auch von dieser Seite Verbindliches zur Hand hat.

Da die NE schon beantragt ist und, falls alle Voraussetzungen vorliegen, auch bis August erteilt sein sollte, wäre zumindest ein mögliches aufenthaltsrechtliches Problem diesbezüglich obsolet geworden.

Das Wichtigste ist aber in der Tat, erst einmal mit der EBH die im August anstehende Problematik mit dem dann ungültig werdenden Pass + AE hinsichtlich der Einbürgerung zu klären, für die o.a. Szenarien a) und b) und für den Fall der Erteilung NE und für den Fall der Nichterteilung.

Ob das hier Konsens ist, was ich schreibe - eher nicht, bzw. es steht und fällt im Prinzip mit der Position der EBH dazu und mit den zeitlichen Abläufen.
Weil bei meiner Familie und meiner EBH alles geflutscht hat, heißt das nicht, dass dies zwangsläufig auch bei Eurer ABH / EBH so sein muss, um das lieber klarzustellen.
Das Grundsätzliche bzg. Erfordernis Pass und AE, was meine Vorredner schrieben, ist ja grundsätzlich auch alles zutreffend.

Gruß
Die

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 16.02.2021 um 00:16:42
Guten Abend,

sorry, es ist doch etwas später geworden, sodass ich erst jetzt antworten kann.

Um nochmal klarzustellen:

Der Antrag bei der EBH wurde vor circa 2 Wochen abgegeben. Dort wurde auch angesprochen, dass der Reisepass im August ablaufen wird. Die Sachbearbeiterin meinte, dass dies kein Problem ist und die Einbürgerungszusicherung bis dahin vorhanden sei.

Trotzdem werden wir in einer E-Mail noch einmal fragen, ob es ein Problem ist, wenn der Reisepasse zwischen Einbürgerungszusicherung und Einbürgerung abläuft. Vielen Dank für den Tipp!

Bzgl. der NE:

Der Termin zur Antragsabgabe ist Ende April. Danke für den Hinweis, dass eine ausgestellte NE vorteilhaft für diese Problematik sein kann.
Meint ihr es ist sinnvoll bei der ABH (bzgl. NE) nachzufragen, ob ein Termin eher möglich ist?

Die 60 Monate Rentenversicherung dürften erfüllt sein.
Im FSJ wurden Rentenversicherungsbeiträge gezahlt (12 Monate), während der Ausbildung (36 Monate) und die Tätigkeit im Krankenhaus (examiniert) läuft ja bereits über ein Jahr (12 Monate). Summe 60. Ist das so korrekt gerechnet oder ein Denkfehler drin?

In der E-Mail an die EBH werden wir auch schreiben, dass wir einen Termin bei der ABH haben bzgl NE um ein auftretendens Passproblem zu lösen.

Vorgehen müsste ja so passen laut euren Tipps, oder?

Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 16.02.2021 um 10:41:32
Zumindest für mich persönlich, aus meiner Perspektive, passt das mit dem Vorgehen.

Die 60 Rentenversicherungsmonate sollten erfüllt sein, ich lasse mich da aber gerne korrigieren, falls ich falsch liege.

Nachfrage bzgl. Termin, NE kann nicht schaden, Ihr habt ja nichts zu verlieren.

Und da Deine EBH-SB ja in Aussicht gestellt hat, dass die EB-Zusage vor Ablauf des Passes vorliegen sollte und das Ablaufen das Passes danach kein Problem sei, wie von mir hier in die Diskussion eingebracht, könnt Ihr das zumindest erst einmal noch(!) in Ruhe auf Euch zukommen lassen.
Aber noch einmal explizit nachzufragen, dazu per E-Mail und damit zumindest dokumentiert, ist sicher keine schlechte Verfahrensweise.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 16.02.2021 um 18:11:07
Gibt es einen Unterschied zwischen Daueraufenthalt EU/EG und Niederlassungserlaubnis?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 16.02.2021 um 21:45:47
Die Unterschiede sind bei einer bereits beantragten Einbürgerung vernachlässigbar.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 18.02.2021 um 11:49:41
Liebes Team,

einige neue Informationen, die wir gesammelt/bekommen haben.

Also laut der EBH ist ein abgelaufener Pass kein Problem. Es muss jedoch ein gültiger Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Einbürgerung vorliegen.

Ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass bei einer bestehenden Niederlassungserlaubnis ein Aufenthaltstitel dauerhaft vorliegt. Auch wenn der turkmenische Reisepass ablaufen sollte. Nur man ist dann in der Pflicht, diesen natürlich zu verlängern.

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/covid-19-in-deutschland/sonderregelungen-zu-einreise-und-aufenthalt

Ist diese Homepage etwas offizielles?
Der letzte Punkt auf der Seite (Punkt 13) scheint zu passen.

"Erkundigen Sie sich welche Möglichkeiten ihr Staat dafür vorsieht". De Facto: keine. Da in Turkmenistan alle öffentlichen Gebäude geschlossen sind und man das Land nicht mehr verlassen darf, sobald man dort ist.
Sollten wir uns das von der Botschaft schriftlich einholen? Also Kommunikation nurnoch per Brief (Einschreiben?)

Dort steht auch, dass von der Passpflicht abgesehen werde kann (begründete Ausnahme). Wäre das so etwas?

Wie verhält es sich mit einem Ersatzpass?

Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 18.02.2021 um 12:32:45
Elektronischer Reisepass

Der eReiseausweis speichert biometrische Daten in einem Chip
Elektronischen Reiseausweis beantragen

Als Ersatz für einen Reisepass können ausländische Staatsangehörige, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten, sofern Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sind oder sofern ihnen einer erteilt werden kann. Er kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wenn die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.

Beim elektronischen Reiseausweis (eReiseausweis) werden das Passfoto und zwei Fingerabdrücke in einem Chip gespeichert. Für den Antrag auf einen Reiseausweis müssen Sie persönlich vorbeikommen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Eine eigenhändige Unterschrift ist ab 10 Jahren nötig.
Gültigkeitsdauer

Bei Ausländern:

    Für Personen unter 24 Jahren gilt der Reiseausweis maximal 6 Jahre,
    bei über 24-Jährigen ist er 10 Jahre gültig.


Wenn wir dokumentieren können, dass die Botschaft es nicht macht und es in Turkmenistan nicht möglich ist, müsste diese Regel doch greifen, seh ich das richtig?

https://tarneden.de/vg-hannover-entscheidet-an-ukrainer-ausweisersatz-zu-erteilen/

Hier ein entsprechendes Gerichtsurteil zu der Sache

Aber vielleicht ist das ja alles unnötige wegen der Niederlassungserlaubnis.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von reinhard am 18.02.2021 um 12:37:59
Es ist ja möglich:

1) Durch rechtzeitige Registrierung in Deutschland bei der Botschaft.

2) Wer das versäumt hat, in Turkmenistan.

Wenn es wegen der Pandemie vorübergehend Einschränkungen gibt, wird eher die Einbürgerung verschoben, bis wieder alles klappt. Den turkmensichen Pass durch einen deutschen Ersatzpass zu ersetzen ist immer nur das letzte Mittel, wenn jemand wirklich in Not ist.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 18.02.2021 um 12:47:32
Die Botschaft sagt, dass sie generell keine Reisepässe ausgeben und dafür nicht zuständig sind.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von deerhunter am 18.02.2021 um 14:36:23

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 18.02.2021 um 12:47:32:
Die Botschaft sagt, dass sie generell keine Reisepässe ausgeben und dafür nicht zuständig sind. 



Dann uss man eben nach Turkmenistan, wenn das wieder möglich ist...das wird ja irgendwann wieder gehen!


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 18.02.2021 um 11:49:41:
Also laut der EBH ist ein abgelaufener Pass kein Problem. 


Also mein Nachbar, Leiter einer EBH, sagt dass dieses hier nicht funktionieren würde. Am Tage der Einbürgerungszusicherung muss der Pass noch gültig sein

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von lottchen am 18.02.2021 um 15:00:53

deerhunter schrieb am 18.02.2021 um 14:36:23:
Dann uss man eben nach Turkmenistan, wenn das wieder möglich ist...das wird ja irgendwann wieder gehen!


Ist es eigentlich möglich mit einem abgelaufenen Paß zu reisen? Von wem hängt das ab? Ich weiß von einem deutschen Jugendlichen, der innerhalb von Deutschland ca. 2 Jahre mit abgelaufenem Paß allein geflogen ist. Hat niemanden interessiert. Aber über Landesgrenzen hinweg?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 18.02.2021 um 15:38:43
In Turkmenistan selbst erzählt man, dass das wohl noch 1 bis 2 Jahre zu sein soll - also keine Chance.


deerhunter schrieb am 18.02.2021 um 14:36:23:
Also mein Nachbar, Leiter einer EBH, sagt dass dieses hier nicht funktionieren würde. Am Tage der Einbürgerungszusicherung muss der Pass noch gültig sein 


Das meine ich auch nicht; zum Zeitpunkt der Einbürgerungszusage wird er wohl noch gültig sein. Es geht darum, dass er bei Einbürgerung selbst nicht mehr gültig sein muss. Dast hat die EBH bestätigt.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von erne am 18.02.2021 um 16:22:11
Turkmenistan scheint die "alten" Reisepässe druch "Nationalpässe" zu ersetzen (wenn das so ist, dann ist die Aussage, dass man keine "Reisepässe" mehr bekommen kann richtig, aber der Sachverhalt falsch dargestellt)
Diese Nationalpässe kann man natürlich im Konsulat im Ausland beantragen

https://frankfurt.tmconsulate.gov.tm/de/consular-services/oformlenie-pasporta/obmen-starogo-zagranpasporta

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von deerhunter am 18.02.2021 um 17:52:14
Wo und wie lässt man sich denn ausbürgern, wenn die Botschaft einem nicht hilft?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 18.02.2021 um 19:13:57
Guten Abend,
leider steht es dort falsch übersetzt

Turkmenistan scheint die "alten" Reisepässe druch "Nationalpässe" zu ersetzen (wenn das so ist, dann ist die Aussage, dass man keine "Reisepässe" mehr bekommen kann richtig, aber der Sachverhalt falsch dargestellt)
Diese Nationalpässe kann man natürlich im Konsulat im Ausland beantragen

Auf der Seite steht auf Deusch: "Neuausstellung des Nationalpasses in Umtausch mit dem alten Reisepass"

Auf Russisch steht dort aber nur: "Neuausstellung des Nationalpasses"

Also nichts von alten Reisepass.

Das Problem ist:

Meine Freundin hat 2 Pässe. Einmal einen turkmenischen Nationalpass und ihren turkmenischen Reisepass.

Deswegen bin ich auch immer durcheinander gekommen als ihr mit Nationalpass den Reisepass meintet.

Aber folgendes:
Die Botschaft hier in Frankfurt stellt wohl einen Nationalpass, die meinen damit wohl den turkmenischen Nationalpass NEU aus.

Damit müsste sie sich auch legtimieren können bei der Einbürgerung, oder?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 18.02.2021 um 19:22:18
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erl_nr_5_93

Absatz 1 ist sehr interessant, passt ja 100% oder?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 18.02.2021 um 20:07:01

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 18.02.2021 um 11:49:41:
Also laut der EBH ist ein abgelaufener Pass kein Problem. Es muss jedoch ein gültiger Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Einbürgerung vorliegen.


So ist es, deswegen schrieb ich, dass der nach der Zusage ablaufende Nationalpass kein Problem darstellt, was Dir die EBH ja auch bestätigt.
Und deshalb schrieb ich auch, dass nach Möglichkeit noch die NE beantragt werden soll.
Denn...


Zitat:
Ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass bei einer bestehenden Niederlassungserlaubnis ein Aufenthaltstitel dauerhaft vorliegt. Auch wenn der turkmenische Reisepass ablaufen sollte.


...das ist zutreffend.


Zitat:
Nur man ist dann in der Pflicht, diesen natürlich zu verlängern.


Auch zutreffend, wenn Du die Verlängerung der Karte, die das Bestehen der NE dokumentiert bzw. einen weiteren Aufenthalt in DEU als Ausländer anstrebst.
Zum Zwecke der Einbürgerung ist dies dann nach der Zusage, wie Dir die EBH offenbar bestätigt hat, dann nicht mehr erforderlich (und oft auch nicht mehr möglich nach Beantragung Ausbürgerung in der jew.  AV).


Zitat:
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/covid-19-in-deutschland/sonderregelu...

Ist diese Homepage etwas offizielles?


Das ist ein offizieller Auftritt unserer Bundesregierung.

Bei der Ausstellung von Reiseausweisen (Passersatz) für Ausländer gem. §5 AufenthV stellen sich die ABHen in der Tat ziemlich an. Die Erfahrung machten wir auch seinerzeit.

Daher, noch einmal: NE beantragen, wenn möglich und dann kein Problem mit dem künftig während der Einbürgerung ablaufenden Nationalpass (mehr) haben.

Gruß

Edit: "Nationalpass" ist lediglich ein anderer, amtlicher Ausdruck für einen jew. nationalen, für Auslandsreisen gedachten "Reisepass"....

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 18.02.2021 um 20:25:09

T.P.2013 schrieb am 18.02.2021 um 20:07:01:
Edit: "Nationalpass" ist lediglich ein anderer, amtlicher Ausdruck für einen jew. nationalen, für Auslandsreisen gedachten "Reisepass"....


Um es besser klarzustellen: Im Deutschen ist es so wie oben angemerkt. Hier heißen dann die nicht für Auslandsreisen gedachten nationalen Pässe "Inlandspässe".


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 18.02.2021 um 19:13:57:
Damit müsste sie sich auch legtimieren können bei der Einbürgerung, oder?


Falls Du hier jetzt den Inlandspass meinst: Nein, der hat außerhalb des jeweilig ausstellenden Landes i.d.R. keinen Mehrwert und reicht nicht aus, um z.B. in Bezug auf den Aufenthalt hier in Deutschland als ausreichend anerkannt zu werden.


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 18.02.2021 um 19:22:18:
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erl_nr_5_93

Absatz 1 ist sehr interessant, passt ja 100% oder?


"Kann" und "sollte". Und gilt für das Land Brandenburg. Wenn Ihr dort lebt, könnte man damit argumentieren.

Allerdings ist es möglicherweise einfacher, die NE zu beantragen, zu erhalten und nach der Einbürgerung einfach den deutschen Nationalpass (Reisepass) zu beantragen, wenn man denn reisen will.
Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 19.02.2021 um 09:05:21
Moin, moin,

vielen Dank für die Antworten.

Nein, wir leben nicht in Brandenburg sondern in Nds.

Auf jeden Fall ist der Weg ja richtig.
Online steht, dass eine Niederlassungserlaubis circa 4-6 Wochen benötigt um fertiggestellt zu werden. Wenn Ende April der Termin zur Antragsabgabe ist (einen frühreren hat die ABH nicht), dann müsste es ja passen. Alle Unterlagen haben wir schon zusammen.

Folgende Sache ist uns aufgefallen:
Es heißt ja immer dass eine Aufenthaltsgenehmigung nur so lange gehen kann wie der Reisepass.
Momentan ist es aber so: Reisepass läuft Mitte August 2021 ab, aktuelle Aufenthaltsgenehmigung wurde aber bis Ende August 2021 damals ausgestellt. Wie passt denn das zusammen?
Hat ggf wohl damit zu tun, dass der Arbeitsvertrag bis dahin befristet war (bei Antrag vor 1,5 Jahren) => jetzt aber natürlich unbefristet ab 1.9.
Aber trotzdem widerspricht das natürlich dem o.g. Grundsatz oder?

Wenn die EBH sagt, dass ein abgelaufener Reisepass kein Problem bei Einbürgerung darstellt. Für das Konsulat dürfte es doch auch kein Problem sein oder?

Wenn die NE genehmigt wird, bekommt meine Freundin ja eine neue "Karte", oder? Also wo dann drin steht "Niederlassungserlaubnis", korrekt?
Die würde sie aber direkt bekommen von der Bundesdruckerei, wenn der Antrag genehmigt ist oder? Nicht erst, wenn die aktuelle "Karte" ausläuft Ende August, ... macht ja eigntl. keinen Sinn.

Viele Grüße und echt herzlichen Dank für eure Bemühungen

Martin

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Petersburger am 19.02.2021 um 11:13:33

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 19.02.2021 um 09:05:21:
Momentan ist es aber so: Reisepass läuft Mitte August 2021 ab, aktuelle Aufenthaltsgenehmigung wurde aber bis Ende August 2021 damals ausgestellt. Wie passt denn das zusammen?
Hat ggf wohl damit zu tun, dass der Arbeitsvertrag bis dahin befristet war (bei Antrag vor 1,5 Jahren) => jetzt aber natürlich unbefristet ab 1.9.
Aber trotzdem widerspricht das natürlich dem o.g. Grundsatz oder?

Wo Menschen, da Fehler.

Ich gehe davon aus, dass genau das hier vorlag.
Mangels praktischer Bedeutung (wird vor Ablauf des Passes eine NE erteilt, ist das ja nun völlig egal) würde ich auch nicht darüber nachdenken.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 19.02.2021 um 12:46:40

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 19.02.2021 um 09:05:21:
Aber trotzdem widerspricht das natürlich dem o.g. Grundsatz oder?

Ich sehe da keinen Widerspruch. Nach alter Rechtslage (bis März 2020) war die AE im pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung des Aufenthaltszwecks zu befristen und es ist nicht ermessensfehlerhaft, dass die ABH hier der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Vorrang vor der Gültigkeit des Passes eingeräumt hat.

Nach neuem Recht ist zwingend nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zu befristen.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 19.02.2021 um 16:24:11

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 19.02.2021 um 09:05:21:
Wenn die EBH sagt, dass ein abgelaufener Reisepass kein Problem bei Einbürgerung darstellt. Für das Konsulat dürfte es doch auch kein Problem sein oder?


Das Konsulat kann Euch im Prinzip egal sein.
Wenn sie die Ausbürgerung beantragt (nach Erhalt der Einbürgerungszusicherung), ist der Pass noch gültig. Und vermutlich nur insofern für das Konsulat von Belang, dass unter Vorlage dieses Passes die Identität zwecks Ausbürgerung nachgewiesen wird, zusammen mit dem Inlandspass.


Zitat:
Wenn die NE genehmigt wird, bekommt meine Freundin ja eine neue "Karte", oder?


Korrekt.


Zitat:
Also wo dann drin steht "Niederlassungserlaubnis", korrekt?


Korrekt.


Zitat:
Die würde sie aber direkt bekommen von der Bundesdruckerei, wenn der Antrag genehmigt ist oder?


Über die ABH, direkt nach Herstellung im direkten Anschluss an die Genehmigung. Korrekt.


Zitat:
Nicht erst, wenn die aktuelle "Karte" ausläuft Ende August, ... macht ja eigntl. keinen Sinn.


Richtig, nicht erst dann. Sie wird die AE abgeben und die NE ausgehändigt bekommen.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 19.02.2021 um 20:06:29
Vielen Dank für die Antworten.

Wir haben heute mit der Botschaft in Frankfurt telefoniert.
Diese ist aber nicht zuständig, sondern Berlin (aufgrund Nds. als Bundesland).

Die verlängern aufgrund von Corona den Reisepass um 6 Monate. Sie soll einen Monat vorher (Juli) dort hinfahen, einige Dokumente mitbringen und er wird dann verlängert.

Geht das so einfach? Schreiben die dann da was rein? Kennst sich jemand damit aus?

Also ich denke dann haben wir alles oder?

NE wird Ende April beantragt. Alle Voraussetungen erfüllt und bereits fertig vorhanden (Nachweise). Laut ABH dauert die Antragsbearbeitung 5-7 Wochen, bis sie dann die neue Karte hat (mit der NE).

Dann Reisepass verlängern. Inzwischenzeit die Einbürgerungszusicherung bekommen und der Rest ist dann denke ich Formsache. ....
richtig formuliert (theoretisch) ?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von reinhard am 19.02.2021 um 20:32:51
Wenn es so funktioniert, funktioniert es.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 22.02.2021 um 13:30:47
Liebes Team,

besteht die generell die Möglichkeit, den Antrag auf die NE bereits schon jetzt abzugeben? Es liegen alle notwendigen Voraussetzungen und Nachweise bereits vor.

Auf den Dokumenten von der Rentenversicherung steht folgendes:

64 Monate Beitragszeit
5 Monate aus geringfügiger nicht Versicherungspflichtiger Beschäftigung

Wisst ihr was das bedeutet ? Sind die 60 Monate erfüllt? m.E schon...

Und bzgl des Reisepasses der von der Botschaft in Berlin manuell verlängert wird um 6 Monate ... kennt sich jemand damit aus wie das dann aussieht? Wird das einfach auf einer Seite darin vermerkt?

Viele Grüße

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Saxonicus am 22.02.2021 um 13:47:51

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 22.02.2021 um 13:30:47:
Und bzgl des Reisepasses der von der Botschaft in Berlin manuell verlängert wird um 6 Monate ... kennt sich jemand damit aus wie das dann aussieht? Wird das einfach auf einer Seite darin vermerkt?

Das sollte bei den Vertretungen Turkmenistans durch einen Telefonanruf zu erfahren sein.

Botschaft in Berlin
Telefon  030 301 024 52

Konsulat in Frankfurt
Telefon  069 63 80 39 63

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 23.02.2021 um 17:11:26

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 22.02.2021 um 13:30:47:
besteht die generell die Möglichkeit, den Antrag auf die NE bereits schon jetzt abzugeben? Es liegen alle notwendigen Voraussetzungen und Nachweise bereits vor.


Hallo,

kann man machen.
In den heutigen Zeiten, weil ohne Termin jetzt, wohl aber ausschließlich dann per Post.
Ob er dann aber schneller bearbeitet wird?
Angesichts der bisherigen, anscheinend kooperativen Haltung der ABH / EBH würde ich das zumindest per E-Mail dann mit der ABH vorher abklären. Ist eine Stilfrage.


Zitat:
Auf den Dokumenten von der Rentenversicherung steht folgendes:

64 Monate Beitragszeit
5 Monate aus geringfügiger nicht Versicherungspflichtiger Beschäftigung

Wisst ihr was das bedeutet ? Sind die 60 Monate erfüllt? m.E schon...


Meines Erachtens auch ja.


Zitat:
Und bzgl des Reisepasses der von der Botschaft in Berlin manuell verlängert wird um 6 Monate ... kennt sich jemand damit aus wie das dann aussieht? Wird das einfach auf einer Seite darin vermerkt? 


Ich kenne nicht die Gepflogenheites dieses speziellen Konsulats bezüglich dieser situationsbedingten, speziellen Verfahrensweise.
Aber die Verlängerung eines Passes per gestempelten oder handschriftlichen Eintrages, jeweils gesiegelt, ist zumindest eine übliche Verfahrensweise (gewesen).

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 23.02.2021 um 20:41:54
Moin Moin,

Die ABH sagt, dass es erst zu dem genannten Termin Ende April geht, wegen den Gehaltsnachweisen, die ja für März und April nicht vorliegen. Meines Erachtens ein schwaches Argument, aber nun gut, wir nehmen es so hin.

Wenn sie Ende April alles abgibt, kann es dann sein dass die ABH sagt, dass es sich nicht „lohnt“ eine NE auszustellen? Wegen dem ablaufenden Reisepass. Oder ist das umständlich gedacht?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 23.02.2021 um 23:30:23

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 23.02.2021 um 20:41:54:
Wenn sie Ende April alles abgibt, kann es dann sein dass die ABH sagt, dass es sich nicht „lohnt“ eine NE auszustellen? Wegen dem ablaufenden Reisepass. Oder ist das umständlich gedacht? 


Ich gehe davon aus, dass die ABH, falls ein solcher Einwand kommen sollte, entweder mit den guten Gründen der Beantragung vertraut ist oder dann vertraut gemacht werden kann.
Wenn Ihr den Antrag stellt, dann ist er jedenfalls zu bearbeiten.
Wenn die voraussetzungen der NE erfüllt sind, ist sie zu erteilen.
Daher kann die ABH zwar darauf hinweisen, dass es sich eigentlich "nicht lohnt", aber die Antragsannahme nicht verweigern.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 04.05.2021 um 10:19:13
Liebes Team,

der besagte Termin bei der ABH bezüglich Beantragung der NE war.

Folgendes: Die Dame dort war sehr unbeholfen und meinte als erstes: "Oh, ihr Reisepass läuft ja bald ab!"

Es wurde betont, dass der Antrag NE trotzdem bitte aufgenommen wird. Alle geforderten Unterlagen waren vorhanden und alle Voraussetzungen erfüllt.

Die Gebühr von 113€ wurde auch bezahlt.

Allerdings meinte die Dame, dass es sich jetzt nicht "lohnen" würde und die NE erst ausgestellt wird, wenn der neue Pass bzw. der um 6 Monate verlängerte Pass vorhanden ist.

Wir überlegen, ob wir jetzt noch schreiben, dass wir dies so nicht akzeptieren und die Behörde bitten, trotzdem die NE jetzt auszustellen. Es ist ja unsere Sache, dass nach Ablauf des Passes ein neuer gültiger bzw. verlängerter Pass bei der ABH vorgezeigt wird. Korrekt?

Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von reinhard am 04.05.2021 um 11:08:44
Nein, vor Ablauf des Passes sollte der neue vorgelegt werden. Oder, gerade noch, "mit" Ablauf des Passes.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 05.05.2021 um 07:05:17
Hallo reinhard,

vielen Dank für deine Antwort - allerdings verstehe ich sie nicht.

Kannst du oder gerne auch jemand anders das noch einmal erläutern?

Alle Unterlagen wurden abgegeben, Gebühr bezahlt. Der Pass ist bis August gültig. Die Ausstellung der NE dauert laut Internetseite der Behörde 4-6 Wochen. Das Wäre Anfang Mitte Juni.
Die müssen die doch jetzt ausstellen, oder seh ich das falsch?
Den neuen Pass wollen wir DANN vorlegen, wenn er abläuft - natürlich fristgerecht.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 05.05.2021 um 09:25:43

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 05.05.2021 um 07:05:17:
Die Ausstellung der NE dauert laut Internetseite der Behörde 4-6 Wochen. Das Wäre Anfang Mitte Juni.
Die müssen die doch jetzt ausstellen, oder seh ich das falsch?

Du kannst auf eine baldige Entscheidung beharren, wenn die ABH hier nicht mitmacht und den Antrag nicht bearbeitet ist Rechtsschutz allerdings erst drei Monate nach Antragsstellung möglich ("Untätigkeitsklage" § 75 VwGO) - und bis dahin wäre der Pass abgelaufen und es müsste ein neuer vorgelegt werden.

Ihr seid auf diese Konstellation hier hinreichend hingewiesen worden.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von reinhard am 05.05.2021 um 10:59:58

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 05.05.2021 um 07:05:17:
Den neuen Pass wollen wir DANN vorlegen, wenn er abläuft - natürlich fristgerecht.


Nur dazu hatte ich geschrieben. Allerdings könnte sie ihn auch vorlegen, sobald sie ihn hat, auch wenn der alte Pass theoretisch noch gültig wäre. Ich habe nur korrigiert, dass Du "nach Ablauf" vorgeschlagen hattest, was bedeuten könnte, Du planst, dass sie hier einige Stunden, Tage oder Wochen ohne Pass lebt. Das sieht das Passgesetz nicht vor.

Generell ist es sinnvoll, den Verlängerungsantrag (oder Antrag auf Neuausstellung) mit anderen Anträgen, die man stellen will, zu koordinieren. Vielleicht schlägst Du ihr das mal vor, dass sie einen Plan für alle Termine macht.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 06.05.2021 um 16:51:46
Es geht um folgendes. Sie hat einen gültien Pass bis August.

Die ABH hat aber ein Schreiben mitgegeben wo drauf steht: gültigen Pass noch zeigen -> sie meinen damit den verlängerte ab August.

Wir wollen aber, dass die ABH jetzt tätig wird und aufgrund des aktuell gültigen Passes die NE ausstellt. Das muss doch möglich sein oder nicht?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 06.05.2021 um 21:54:05
Hallo,

ja, ist es.
Lies Dir die Antwort #57 durch.
Soll heißen: Du beantragst die NE jetzt, die ABH nimmt den Antrag an - und hat 3 Monate Zeit, die Bearbeitung hinauszuzögern (bis August), ohne dass Du dagegen viel machen kannst. Und dann wäre der vorgelegte alte Pass ja aber ungültig und die ABH könnte den Antrag erst weiter bearbeiten und positiv entscheiden, wenn der neue Pass vorgelegt würde...

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 07.05.2021 um 14:40:05
Moin moin,

bitte entschuldigt liebes Team; ich habe die Antwort übersehen.

Nichtsdestrotz bleiben für mich eingie Sachen unklar.

1) Wieso sollte die ABH es absichtlich rauszögern? Was ist da der Grund?

2) Der Pass ist jetzt noch knappe 4 Monate gültig.
Wenn der verlängerte Pass (durch turkmenische Botschaft Ende August) vorgelegt wird, ist dieser auch nur 6 Monate gültig.

Ich sehe da keinen nennenswerten Unterschied.

Wir haben alle Unterlagen abgegeben und ist eine Behörde somit nicht in der Pflicht, einen Antrag zu beantworten? Herauszögern ist kein Argument für mich.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 07.05.2021 um 15:14:04
Ich habe nicht behauptet, dass die ABH das machen wird. Es könnte aber eben sein.

Ja, die ABH ist verpflichtet, über den abgegebenen Antrag zu entscheiden.

Gegen eine negative Entscheidung können dann Rechtsmittel eingelegt werden, ebenso kann Rechtsschutz in Anspruch genommen werden, wenn drei Monate nach Antragsstellung keine Bearbeitung erfolgt ist. Sprich - die Entscheidung / Bearbeitung kann erzwungen werden, falls erforderlich, aber erst nach festgelegten Fristen.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von SimonB am 08.05.2021 um 14:38:49

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 07.05.2021 um 14:40:05:
1) Wieso sollte die ABH es absichtlich rauszögern? Was ist da der Grund?
Sie wird es nicht absichtlich verzögern. Die ABH weiß aber um die Sache mit dem bald ungültigen Pass.
Die ABH darf 3 Monate den Antrag bearbeiten. Das ist gesetzl. geregelt.
Die ABH wird evtl. darauf verweisen, dass der Erteilung einer NE nach Vorlage  eines neuen Passes nichts entgegensteht.


Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 27.05.2021 um 13:49:46
Liebes Team,

ich habe gehört, dass eine NE erst erteilt werden kann, wenn der Beruf der abgeschlossenen Ausbildung 2 Jahre ausgeübt wird.

Dies steht aber nirgendwo in den Kriterien zur Beantragung einer NE.

Wie verhält es sich damit?

Viele Grüße

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von lottchen am 27.05.2021 um 14:32:36
Du gibst Dir doch selber schon die Antwort:


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 27.05.2021 um 13:49:46:
Dies steht aber nirgendwo in den Kriterien zur Beantragung einer NE.


Man kann u.U. auch eine NE beantragen wenn gar kein Beruf ausgeübt wird. Es müssen die Voraussetzungen erfüllt werden die im Gesetz stehen.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von SimonB am 27.05.2021 um 14:38:09

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 27.05.2021 um 13:49:46:
ich habe gehört, dass eine NE erst erteilt werden kann
Von wem gehört? Hat das nun die ABH aufgrund des Antrages gesagt oder sogar geschrieben ?
Ich meine, es gilt § 18 c (1) AufenthG.

Der Antrag ist Ende April gestellt. Das ist etwa 4 Wochen her.
Man kann doch vielleicht auch einfach mal abwarten.


Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 17.10.2021 um 21:42:58
Guten Abend ... Die Niederlassungserlaubnis ist nun da... und die Einbürgerungszusicherung war ja schon vor einigen Monaten da...

Ist der nächste Schritt nun alle Dinge mit der turkmenischen Botschaft klären, sodass diese einen sozusagen "freigibt"?

Oder haben wir etwas übersehen?

Die Niederlassungserlaubnis müsste ja als gültiger Aufenthaltstitel bei der Einbürgen zählen, oder?

Ein abgelaufener Reisepass (verlängert durch die Botschaft) ist laut Einbürgersbehörde egal. Auch richtig oder?

Viele Grüße :)

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 18.10.2021 um 03:07:23

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 17.10.2021 um 21:42:58:
...
Ist der nächste Schritt nun alle Dinge mit der turkmenischen Botschaft klären, sodass diese einen sozusagen "freigibt"?


Hallo,

so ist es, dort muss jetzt die Entlassung aus der turkmenischen Staatsangehörigkeit beantragt werden.


Zitat:
Die Niederlassungserlaubnis müsste ja als gültiger Aufenthaltstitel bei der Einbürgen zählen, oder?


So ist es.


Zitat:
Ein abgelaufener Reisepass (verlängert durch die Botschaft) ist laut Einbürgersbehörde egal. Auch richtig oder?


So ist es. Abgelaufen bzw. nicht vorhanden (weil bei Ausbürgerungsantrag eingezogen durch die fremde AV) stellt für den weiteren Verlauf der Einbürgerung kein Problem dar. So, wie es Dir die EBH offenbar auch mitgeteilt hat.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 19.10.2021 um 12:49:28
Vielen Dank für die Antwort.

Sind Fälle bekannst, dass ein Land bzw. eine "Botschaft" der Ausbürgerung aktiv im Weg steht bzw. dies verhindern / nicht zulassen möchte?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 19.10.2021 um 15:54:42
Ja, da gibt es Länder, die keine Entlassung aus deren Staatsangehörigkeit vorsehen.
Diese sind aber den EBHen bekannt.
Turkmenistan lässt die Aufgabe aber meines Wissens zu.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 20.10.2021 um 09:48:20
Okay vielen Dank! Dann leiten wir mal alles in die Wege.

Eine Frage noch:

Wir haben ja die Einbürgerungszusicherung postalisch erhalten.

Dann müssten wir die Gebühr ja schon bezahlt haben oder? Vorher geht die ja bestimmt nicht raus. Weil wir die Quittung irgendwie nicht mehr haben. Aber muss ja dann so sein oder?

Viele Grüße

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 20.10.2021 um 14:26:08
Für die Einbürgerungszusicherung ist keine extra zu zahlende Gebühr angefallen, sie ist Leistungsbestandteil des Prozesses "Einbürgerung" und damit mit der Gebühr für die Einbürgerung (255 EUR) abgegolten.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 20.10.2021 um 23:36:21
Ist die 255€ überall gleich in Deutschland?

Also müssen wir die sozusagen schon bezahlt haben, weil sonst hätten wir die Einbürgerungszusicherung nicht bekommen, korrekt?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Floppine am 21.10.2021 um 09:37:50
Es gibt Behörden, die das Geld bei Antragsabgabe fordern (ganz oder teilweise), andere Behörden hingegen erst vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Einfach mal bei der Behörde nachfragen, wenn man es selber nicht weiß. ;)

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 16.11.2021 um 12:13:33
Liebes Team,

kann eine Niederlassungserlaubnis aufgrund eines Jobverlustes widerrufen werden?

MFG und danke

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 16.11.2021 um 12:19:45

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 12:13:33:
kann eine Niederlassungserlaubnis aufgrund eines Jobverlustes widerrufen werden?


Kommt darauf an, ob der Jobverlust vor oder nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfolgt ist.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 16.11.2021 um 12:34:31
Auf jeden Fall deutlich nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Circa 6-7 Monate.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 16.11.2021 um 12:39:16
Dann nein.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 16.11.2021 um 12:46:43
Okay. Vielen Dank! Besteht dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Der Job wurde circa 4 Jahre ausgeübt.

Oder hat man da nur mit "Deutscher Staatsbürgerschaft" [Einbürgerung] Anspruch drauf?

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von lottchen am 16.11.2021 um 13:14:38
Wenn man sozialversicherungspflichtig arbeitet und in die Kasse einzahlt dann hat man auch Anrecht auf ALGI wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Da spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle.

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
Wenn die hier aufgeführten Punkte erfüllt sind kann er/sie ALG1 beantragen.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von SimonB am 16.11.2021 um 17:09:52

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 12:46:43:
Oder hat man da nur mit "Deutscher Staatsbürgerschaft" [Einbürgerung] Anspruch drauf?

Nein. Absolut nicht.

Am 1. Tag der Arbeitslosigkeit sollte sie sich bei der Arbeitsagentur melden. Persönlich wird es wegen der Pandemie noch nicht möglich sein. Also telefonieren und Termin zur persönlichen Vorsprache ausmachen.


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 12:34:31:
Circa 6-7 Monate.
Am 15.10. hast du geschrieben, die NE ist nun da.




Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von lottchen am 16.11.2021 um 17:27:59

SimonB schrieb am 16.11.2021 um 17:09:52:
Am 1. Tag der Arbeitslosigkeit sollte sie sich bei der Arbeitsagentur melden.


Nein, man muss sich 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft melden (wenn es ein Zeitvertrag ist) oder spätestens 3 Tage nachdem man die Kündigung bekommen hat. Am 1.Tag der Arbeitslosigkeit ist viel zu spät.


SimonB schrieb am 16.11.2021 um 17:09:52:
Am 15.10. hast du geschrieben, die NE ist nun da.

Der TE denkt möglicherweise an die Zukunft  [lachen=lachen.gif]. Was wäre wenn man arbeitslos würde.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von SimonB am 16.11.2021 um 17:58:22

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 12:46:43:
Der Job wurde circa 4 Jahre ausgeübt.

Vielleicht erklärt uns der User noch, was es für ein Job war? ;)
-ist die Beschäftigung schon zu Ende?
- hat sie den Job gekündigt zum Datum in der Zukunft??
- hat der AG zum xx. gekündigt?

Man kann sich nicht vorher bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Höchstens arbeitsuchend.
Wenn sie schon arbeitslos ist, dann unverzüglich bei der Arbeitsagentur melden.

Wichtig ist hier, ob die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig war.
Falls es ein "Minijob" war, könnte es nur ALG2 (vom Jobcenter) geben.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 16.11.2021 um 18:45:22
Liebes Team,

ich bitte um Entschuldigung für die Verwirrung.

Es besteht momentan keine Gefahr bzgl. Jobverlust - es war nur eine allgemeine Frage.

Die NE ist da; allerdings ist sie nur solange gültig, wie der abgelaufene Pass verlängert wurde. (1,5 Jahre).

Ist das normal? Ich denke eigntl schon.

Aber was passiert nach den 1.5 Jahren?

Ich habe in mehreren § gelesen, dass die NE auch nicht erlischt, wenn der Pass abläuft.

Bitte klärt mich auf :)

Und nochmals: Entschuldigung wegen der Verwirrung :)

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von reinhard am 16.11.2021 um 18:51:13
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet.

Die Karte ist so lange ausgestellt wie der Pass. Der muss erneuert oder verlängert werden und bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden, dann wird die neue Karte bestellt.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 16.11.2021 um 18:54:12
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Land Turkmenistan lässt momentan keinen rein - deswegen ja auch die Verlängerung vor einigen Monaten.

Was passiert denn, rein theoretisch, wenn Turkmenistan keinen mehr reinlässt und die Botschaft nicht verlängert? Ich denke, dass wird sie machen, aber rein theoretisch? = Vorhandene NE mit abgelaufenem Pass. Kann man dann abgeschoben werden?


Ziel ist sowieo die Einbürgerung innerhalb dieses Jahres - die Einbürgerungszusicherung liegt bereits von deutscher Seite vor.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von SimonB am 16.11.2021 um 18:57:37

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 18:45:22:
Es besteht momentan keine Gefahr bzgl. Jobverlust

Ok, Verwirrung beseitigt. :D

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 18:45:22:
Aber was passiert nach den 1.5 Jahren?


Dann wird sie doch hoffentlich schon Deutsche sein. ;)
Deutsche brauchen keine NE mehr.


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 18:54:12:
Kann man dann abgeschoben werden?
Nein.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 16.11.2021 um 20:02:31
Okay vielen Dank :) Kostet so eine Verlängerung (falls sie stattfindet) dann Geld? Es muss ja eine neue Karte erstellt werden.

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von T.P.2013 am 18.11.2021 um 02:41:10
Hallo,

ja, 67 EUR.

§45c AufenthV

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 19.11.2021 um 07:08:42
Vielen dank

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 19.11.2021 um 12:46:36
Liebes Team,

eine Verständnisfrage nochmal:

Auf dem alten Aufenthaltstitel stand drauf:

Aufenthaltstitel gültig bis ...............

und auf der NE steht:

Karte gültig bis: 31.12.2022 (Ablauf verlängerter Reisepass).


Ist das das gleiche?

Oder ist der Unterschied, dass die NE für 10 Jahre ausgesprochen wurde, die Karte aber abläuft und keine Gültigkeit mehr hat?

Viele Grüße :)

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 19.11.2021 um 12:50:45

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 19.11.2021 um 12:46:36:
Ist das das gleiche?


Nein.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet, die Karte sollte (und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung hierzu) nach der Ausstellung eines Passes erneuert werden. Der Aufenthalt bleibt aber durchwegs erlaubt, ohne dass es einer weiteren behördlichen Entscheidung bedarf.

Die Aufenthaltserlaubnis läuft mit dem abgedruckten Tag ab und der Aufenthalt ist danach nicht mehr erlaubt, sofern nicht rechtzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt wurde.

Erkennbar auch an den Worten "Aufenthaltstitel gültig bis" und "Karte gültig bis".

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 19.11.2021 um 13:34:14
Vielen Dank für die Antwort.

Die Einbürgerungsbehörde hatte uns mal mitgeteilt, dass sie zur Einbürgerung einen gültigen Aufenthaltstitel braucht; wenn der Reisepass aus Turkmenistan abgelaufen ist, wäre das egal.

Also selbst wenn die turkmenische Botschaft den Prozess so lange rauszögert, bis die KARTE der NE abgelaufen ist, ist nach dem Ablauf der KARTE immernoch ein gültiger Aufenthaltstitel vorhanden; sprich die unbefristete NE.

Korrekt? Ich glaub langsam würde ich zum Experten werden, wenn das so stimmt, oder? :D

Viele Grüße

Titel: Re: Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf
Beitrag von Bayraqiano am 19.11.2021 um 13:37:10
Korrekt.

Und Spezialisten im Ausländerrecht gibt es nicht viele, also ruhig in Betracht ziehen.

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