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Beitrag begonnen von traute am 06.02.2021 um 12:08:22

Titel: Anspruch auf Ausbildung Flüchtlinge
Beitrag von traute am 06.02.2021 um 12:08:22
Hallo,
haben Flüchtlinge einen Anspruch auf Ausbildung?

Es geht um einen jungen Mann, der als unbegleiteter Minderjähriger Flüchtling in Bayern den Hauptschulabschluß gemacht hat. Danach kam er nach S-H, weil dort Familie wohnt. Er hat zunächst bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, weil er sich eine Wohnung suchen wollte. Hat auch alles geklappt. Nun ist er arbeitslos geworden und möchte eine Ausbildung zum LKW Fahrer machen. Er ist 23 Jahre alt, PKW Führerschein vorhanden.

Die Agentur für Arbeit schickt ihm ständig Vermittlungsvorschläge. Eine Ausbildung hat er in Aussicht. Noch ist wegen Corona Maßnahmen nicht raus, ob der Beginn im März oder April sein wird.  Die Vermittlerin weiß von seinem Ausbildungswunsch, interessiert sie aber nicht.

Hat er einen Anspruch, eine Ausbildung zu machen oder muß er Vermittlungsvorschläge annehmen?

Titel: Re: Anspruch auf Ausbildung Flüchtlinge
Beitrag von lottchen am 06.02.2021 um 12:52:33
Was hat er für einen Aufenthaltstitel?

https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/fachkraefte-und-ausbildung/personalgewinnung-und-entwicklung/fluechtlinge-beschaeftigen/faqs2-3888694

Titel: Re: Anspruch auf Ausbildung Flüchtlinge
Beitrag von reinhard am 06.02.2021 um 13:21:33
Hat er seinen Plan schriftlich erläutert?

Hat er eine schriftliche Antwort?

Hat er Untersützung durch eine Beratungsstelle?

Titel: Re: Anspruch auf Ausbildung Flüchtlinge
Beitrag von traute am 06.02.2021 um 15:54:35

reinhard schrieb am 06.02.2021 um 13:21:33:
Hat er seinen Plan schriftlich erläutert?
Ja, per email

Hat er eine schriftliche Antwort?
nur mündlich

Hat er Untersützung durch eine Beratungsstelle?


alles geschlossen!


Hat er einen Anspruch auf eine Ausbildung war meine Frage.

Titel: Re: Anspruch auf Ausbildung Flüchtlinge
Beitrag von reinhard am 06.02.2021 um 19:03:39
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, siehe SGB-II § 10.
"Flüchtlinge" werden dort auch überhaupt nicht genannt, alle Hilfeempfänger haben gleichen Rechte & Pflichten.

Aber die Beratungsstellen vor Ort haben eine Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter, wie jüngere Hilfeempfänger gefördert werden und wie die Rangfolge ist – Ausbildung vor Aushilfsjobs.

Er sollte sich beraten lassen, da ist keineswegs alles zu, sondern alles schriftlich erreichbar. Und beim Jobcenter eine schriftliche Antwort anmahnen.

Wichtig wäre allerdings, dass er auch einen Ausbildungsplatz findet und dem Jobcenter nachweisen kann, dass er seinen Teil erfolgreich erledigt hat. Die Theorie hilft ihm nicht.

Titel: Re: Anspruch auf Ausbildung Flüchtlinge
Beitrag von Alana am 07.02.2021 um 19:53:12

traute schrieb am 06.02.2021 um 12:08:22:
Eine Ausbildung hat er in Aussicht. Noch ist wegen Corona Maßnahmen nicht raus, ob der Beginn im März oder April sein wird. 

Hat er einen Vertrag für eine duale Ausbildung in einem Betrieb in Aussicht? Der Beginn im März oder April hört sich nicht danach an. Das Ausbildungsjahr beginnt im September. Da die duale Ausbildung an den Berufsschulbesuch geknüpft ist, wäre es seltsam, wenn eine Firma den Ausbildungsbeginn auf März/April legen sollte (Corona hin oder her). Oder geht es nicht um eine Berufsausbildung im eigentlichen Sinne, sondern um einen Lkw-Führerscheinlehrgang, den die Agentur für Arbeit/das Jobcenter finanzieren soll?

Einen rechtlichen Anspruch hat er (wie bereits gesagt) nicht. Es kann aber helfen, wenn er darstellen kann, dass die Ausbildung und die anschließende Berufstätigkeit eine gute Zukunftsprognose haben: also dass er die Fähigkeiten hat, die Ausbildung gut zu absolvieren, und dass die Aussichten auf eine dauerhafte Anstellung nach Abschluss der Ausbildung gut sind. Und dann muss das für die Behörden in einer vernünftigen Relation zu den Kosten stehen. Hier ist dann auch entscheidend, ob er eine Ausbildung zum Facharbeiter (Berufskraftfahrer) machen will oder ob es nur um den Lkw-Führerschein geht. Für eine reguläre Berufsausbildung bekommt er in seinem Alter wahrscheinlich eher die Unterstützung als für einen Führerscheinlehrgang (nachdem er weiterhin nur angelernter Arbeiter wäre).

Wenn keine Zusatzbedingung in seiner AE die Aufnahme einer dualen Ausbildung untersagt, dann kann er sie jederzeit aufnehmen. Es wird halt nicht alles finanziert. Wenn ihm der Ausbildungswunsch wichtig ist, dann kann er sehen, ob er seinen Finanzbedarf soweit reduziert, dass er mithilfe der Ausbildungsentschädigung keine oder nur geringe öffentliche Mittel braucht (evtl. Aufgabe der eigenen Wohnung, wenn er wieder bei der Familie leben kann oder eine WG findet). Je mehr er bereit ist selber zurückzustecken und den Aufwand von Sozialleistungen zu reduzieren, desto eher kann er die Verantwortlichen davon überzeugen, ihn für die Zeit der Ausbildung zu unterstützen.

Titel: Re: Anspruch auf Ausbildung Flüchtlinge
Beitrag von traute am 01.03.2021 um 17:34:12
Ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Er möche einen LKW Facharbeiter machen. Der wird vom JC/Agentur mit Bildungsgutschein gefördert.

Seinen finanziellen Bedarf kann er nicht reduzieren, da er mit schwangerer Frau und Kind lebt.

Bei der Agentur will man ihn eher in Arbeit vermitteln. Entsprechende Kontakte zur Jugendberufsagentur sind geknüpft, ebenso ist die Handwerkskammer im Boot. Wir hofen, dass diese Schiene funktioniert.

Titel: Re: Anspruch auf Ausbildung Flüchtlinge
Beitrag von reinhard am 01.03.2021 um 22:52:09
Dann soll er sich morgen mal an die DRK-Beratung wenden: Wird vom Wirtschaftsministerium SH gefördert, um Flüchtlinge in die Ausbildung zum LKW-Fahrer zu bringen.

https://www.drk-kiel.de/mobiles-integrationsteam.html

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