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Beitrag begonnen von abdultahirsamad am 31.01.2021 um 01:59:29

Titel: Rückkehr nach Deutschland (Freizügigkeitsgesetz)
Beitrag von abdultahirsamad am 31.01.2021 um 01:59:29
Hallo, meine Frau ist Bolivianerin und wir sind seit einem Jahr in Spanien verheiratet. Sie hat hier einen Aufenthaltsstatus als EU-Familienangehörige.

Leider müssten wir wegen Corona unser Geschäft in Spanien schließen und möchten nun nach Deutschland ziehen.

Anscheinend kann meine Frau laut Paragraph 1 Absatz 1 Nummer 6 Freizügigkeitsgesetz auch in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltsstatus bekommen.

Meine Frage ist wie sollten wir das planen? Sollten wir uns aus Spanien abmelden, dann erlischt aber die spanische Aufenthaltskarte. Das wollen wir vermeiden, zumindest bis wir sicher sind, dass meine Frau die spanische Aufenthaltskarte in Deutschland umschreiben kann.

Können wir gleichzeitig in Spanien und Deutschland angemeldet bleiben, bis die Sache in Deutschland bearbeitet wird?

Danke!

Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland (Freizügigkeitsgesetz)
Beitrag von Petersburger am 31.01.2021 um 09:28:43
Die spanische Aufenthaltskarte ist ebenso wie die deutsche Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern ein deklaratorisches Dokument, das den gesetzlich vorliegenden Status bescheinigt.

Dieser Status erlischt nicht durch Abmeldung. Nach Deinen Angaben zu urteilen liegt bei Euch ein klassischer "Rückkehrerfall" vor, so dass dieser Status auch in Deutschland erhalten bleibt.

Nochmal zu Verdeutlichung: Den Status "bekommt" sie nicht, den hat sie. Die Bescheinigung, die Aufenthaltskarte, die bekommt sie.

Ich würde das Ganze genauso planen und durchführen wie einen Umzug von München nach Hamburg oder von Pamplona nach Barcelona  ;)

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