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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
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Beitrag begonnen von Pech-Vogel am 29.01.2021 um 21:12:11

Titel: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 29.01.2021 um 21:12:11
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe da ein ziemlich großes Problem mit dem ich mich hier melde. Ich hoffe irgend jemand hier hat Erfahrungen damit und kann mir einen Rat geben.

Also ich kenne meine Verlobte nun seit fast 5 Jahren. Sie lebt in den Philippinen. Ich konnte sie in der Zeit 3 mal besuchen und auch ihre Familie kennenlernen. Im Februar 2020 wollte ich wieder zu ihr fliegen um unsere Zukunft weiter zu planen, leider wurde ich wegen dem Ausbruch der Pandemie von den Philippinen an der Einreise gehindert. Kurz nachdem ich wieder in Deutschland angekommen bin haben wir uns entgültig dazu entschieden zu heiraten um nicht mehr diese ewige Trennung zu haben. Wir haben Monate alles für die Urkundenprüfung zusammengestellt und letztlich Urkundenprüfung angestoßen.

Dann traf uns jetzt ein Unglück. Meine Verlobte war auf einer Party und hat Alkohol getrunken was sie sonst nie gemacht hat. Leider ist auf der Party etwas vorgefallen und es hat sich herausgestellt das sie schwanger geworden ist. Ich selber hätte ihr den Fehltritt auch verziehen da unsere Umstände sehr schwer sind. Haben uns jetzt fast 2 Jahre nicht in Person gesehen. Leider ist aber gleich eine Schwangerschaft dabei rausgekommen. Ich weiss wie viele jetzt darüber denken werden aber wir hatten einfach extremes Pech, dass das gleich passiert ist.

Als der Arzt den Test machen wollte war sie erst mal völlig geschockt aber dieser war positiv. Der Vater ist nicht namentlich bekannt. Eine Abtreibung in den Philippinen ist strengstens verboten und sie würde das auch nicht machen wollen. Sie liebt Kinder. Für mich wäre das auch kein Problem da ich auch Kinder liebe und wir eine Familie haben wollten. Das Kind später zu adoptieren wäre etwas was ich mir wünschen würde.

Naja, jetzt wirft das alles auch unsere eigenen Vorbereitungen durcheinander mit der Hochzeit. Ich weiss wohl, dass für das minderjährige Kind ein extra Visum benötigt wird.
Das eigentlich Problem aber sehe ich, dass das Visum abgelehnt werden könnte. Und anschließend vielleicht auch eine Klage vor Gericht scheitert auch wenn ich genügend Einkommen und Wohnraum zu Verfügung stellen kann. Ich mag mir gar nicht vorstellen über den ganzen Prozess werden wir ja immer zusammen kämpfen und weiter zusammen wachsen und auch das Kind werde ich ins Herz schließen und als mein eigenes betrachten wir habe ja täglich Kontakt. Am Ende wenn alles schief geht werden wir nicht als Familie zusammen leben dürfen, dass wäre die totale Katastrophe. 

Entschuldigung für den langen Text aber so ist unsere Situation leider.
Ich wollte hier einfach mal eine Meinung hören und ob jemand Erfahrung hat ob so eine Situation überhaupt noch Aussicht auf Erfolg für ein Familienleben in Deutschland hat?

Wäre dankbar wenn hier nicht nur Vorwürfe gemacht werde, ich weiß das war einfach ganz großes Pech.

Vielen Dank trotzdem,

Gruß Pechvogel  :-/

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von reinhard am 29.01.2021 um 21:27:05
Ich weiß nicht genau, wie das Recht auf den Philippinen ist: Aber grundsätzlich kannst Du Dich nach deutschen Recht freiwillig als Vater eintragen lassen. Das bedeutet Deine Verpflichtung, das Kind als Eigenes anzunehmen und dafür (auch finanziell) verantwortlich zu sein. Bist Du der gesetzliche Vater, hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und der Umzug nach Deutschland wird für die Mutter einfacher.

Für eine Vaterschaft muss man nicht der biologische Vater sein – allerdings muss der biologische Vater, die Party-Bekanntschaft, uninteressiert sein, also sich nicht melden (wollen).

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 29.01.2021 um 21:45:04
Hi Reinhard,

vielen Dank für deine Nachricht. Leider geht das mit der Vaterschaftanerkennung nicht. Ich müsste belegen, dass ich im Land war. Visa Stempel. In dem Fall muss ich der leibliche Vater sein ...nach deutschen Gesetz das wird geprüft im Reisepass bei der Botschaft. Die Rechte und Pflichten würde ich für das (dann mein) Kind sofort übernehmen. Der leibliche Vater is futsch.

Trotzdem Danke

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von T.P.2013 am 29.01.2021 um 23:52:14

Pech-Vogel schrieb am 29.01.2021 um 21:45:04:
Ich müsste belegen, dass ich im Land war. Visa Stempel. In dem Fall muss ich der leibliche Vater sein ...nach deutschen Gesetz das wird geprüft im Reisepass bei der Botschaft.


Das ist falsch.
Du kannst nach deutschem Recht die Vaterschaft anerkennen.
Es bedarf lediglich Deiner Erklärung, der Zustimmung der Mutter und das Kind darf rechtlich keinen Vater haben (also in der Geburtsurkunde steht bspw. "unbekannt").

Die Frage ist eher, was das philippinische Recht zulässt bzgl. der Geburtsurkunde.

Gruß

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 30.01.2021 um 11:07:45
Dank auch dir T.P. für die Antwort.

Ich hatte diesbezüglich auch mal kurz einen Anwalt am Telefon, der sagte das würde so nicht gehen wenn ich nicht beweisen kann, dass ich im Land war (vielleicht anders wenn das Kind schon geboren ist und kein VAter in der Geburtsurkunde steht?).
Ein Bekannter von mir ist auch mit einer Ausländerin verheiratet und hatte mit ihr ein Kind im Ausland gezeugt. Bei Anerkennung der Vaterschaft, sagt seine Frau, wurde das bei der Botschaft geprüft (Stempel anscheinend). Da war das Kind allerdings noch nicht geboren. Weiter habe ich sowas im Internet gefunden:

"3. Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft

Mit dem am 29.07.2017 in Kraft getretenen § 1597a BGB wird das Problem der Vaterschaftsanerkennung zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltsrechts, welches in der Regel mit der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft einhergeht, neu geregelt:

Mit der Änderung wird ein präventiver Ansatz zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gewählt. Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen sollen bereits im Vorfeld mithilfe einer Missbrauchskontrolle durch die Ausländerbehörde verhindert werden, um die daran anknüpfenden statusrechtlichen Folgen erst gar nicht entstehen zu lassen. Zur Verhinderung von rechtsmissbräuchlichen Anerkennungen sind folgende Regelungen erlassen:

    Zivilrechtliche Verbotsnorm im Abstammungsrecht: Durch die Schaffung der zivilrechtlichen Verbotsnorm im Abstammungsrecht (§ 1597a Abs. 1 BGB) wird klargestellt, dass die Anerkennung einer Vaterschaft von der Rechtsordnung missbilligt wird, wenn sie gezielt gerade zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltsrechts abgegeben wird.

    Aussetzung der Beurkundung und verwaltungsrechtliches Verfahren der Ausländerbehörden (§ 1597a Abs. 2 BGB, § 79 Abs. 2 AufenthG):

    Sofern konkrete Anhaltspunkte für die Annahme eines Missbrauchs bestehen, muss die beurkundende Behörde oder die Urkundsperson die Beurkundung aussetzen und dies der zuständigen Ausländerbehörde mitteilen. Gleichzeitig wird mit § 85a AufenthG im Aufenthaltsgesetz ein verwaltungsrechtliches Prüfverfahren eingeführt, mit dem die zuständige Ausländerbehörde in Verdachtsfällen feststellt, ob eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft vorliegt. Den beurkundenden Behörden oder den Urkundspersonen wird durch die entsprechende Feststellung die Grundlage gegeben, die Beurkundung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung bzw. einer hierzu missbräuchlichen Zustimmung der Mutter abzulehnen.

    Beantragt ein Ausländer, gegen den wegen des Verdachts einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit ermittelt wird, die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, ist die Entscheidung über den Aufenthaltstitel bis zum Abschluss des Verfahrens, im Falle einer gerichtlichen Entscheidung bis zu deren Rechtskraft auszusetzen, es sei denn, über den Aufenthaltstitel kann ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens entschieden werden.

    Ablehnung der Beurkundung durch die beurkundenden Behörden oder Urkundspersonen:

    Solange die Beurkundung ausgesetzt ist, können die Anerkennung und die Zustimmung auch nicht bei einer anderen beurkundenden Behörde oder Urkundsperson wirksam beurkundet werden. Wird das Vorliegen einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft festgestellt, so erlässt die Ausländerbehörde einen entsprechenden Verwaltungsakt. Sobald der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist, ist die Beurkundung abzulehnen. Eine wirksame Beurkundung von Anerkennung und Zustimmung ist dann auch bei einer anderen beurkundenden Behörde oder Urkundsperson nicht mehr möglich."


Jetzt stellt sich nur die Frage ob das als missbräuchlich gilt wenn wir uns seit 5 Jahren kennen. Laut Philippinischem recht wäre das eher weniger ein Problem wenn in der Urkunde kein Vater steht und ich anerkenne.

Wenn jemand genaueres weiß oder das was ich gepostet bestätigen kann?

Also denke das mit der Anerkennung sieht schwer aus :(

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von reinhard am 30.01.2021 um 12:42:22
Ein Anwalt, der so viel Blödsinn am Telefon erzählt, sollte nicht Dein Anwalt bleiben. Selbstverständlich kannst Du jederzeit die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen. Das heißt hier in Deutschland "soziale Vaterschaft".

Missbrauch bedeutet: Die Mutter zahlt Dir 10.000 Euro für die Anerkennung, um über das Kind an ein Visum zu kommen, aber Du kennst Mutter & Kind überhaupt nicht, interessierst Dich nur für das Geld.

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 30.01.2021 um 21:41:00
@reinhard du scheints der Sache sehr sicher zu sein. Wär für mich natürlich sehr erfreulich. Aber was ist mit dem  am 29.07.2017 in Kraft getretenen § 1597a BGB?

"(1) Die Vaterschaft darf nicht gezielt gerade zu dem Zweck anerkannt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen, auch nicht, um die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu schaffen (missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft)."

Naja wir kennen uns seit 5 Jahren und ich habe sie und ihre Familie auch schon mehrfach besucht. Außerdem wollten ja eh Heiraten daher ja auch schon die Urkundenprüfung auf dem Weg. Aber glaube kaum, dass das zählen würde.
Wie gesagt auch die Frau meines Bekannten meinte die hätten geprüft ob er im Land war (Das Kind war hier aber noch nicht geboren).

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Petersburger am 31.01.2021 um 09:43:31
Dieser § ändert nichts an dem, was bereits gesagt wurde.

Selbstverständlich sind Fälle im Leben denkbar und kommen auch immer wieder vor, in denen während einer längeren Beziehung weder ein Erfordernis der Eheschließung bestand, noch einer Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht.
Wenn dann das Paar / Elternpaar seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagern will, wird *mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen* die Ehe geschlossen bzw. die Vaterschaft anerkannt.

Es mangelt jedoch an einem Missbrauch, wenn diese Eheschließung / Vaterschaftsanerkennung *nicht ausschließlich* zur Erlangung eines Aufenthaltstitels für die beteiligten Ausländer erfolgte, sondern klar mit dem Ziel, eine familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen.

Ich habe das bewusst weiter formuliert, als Deine Frage erforderte, weil das sehr ähnlich gelagerte Sachverhalte sind.


Man kann es unsereinem nicht verdenken, dass bei der Vielzahl von uns vorkommenden Missbrauchsfällen der Glaube an das Gute im Menschen nicht immer alles andere überwiegt, dass die von uns durchgeführten Prüfungen Zeit und Nerven kosten. Und dass man manchmal länger braucht, bis man zu seinem Recht kommt.

Da jedoch eine Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann als den biologischen Vater dann nicht missbräuchlich ist, wenn eine familiäre Beziehung zwischen dem Anerkennenden und dem Kind besteht / bestehen wird, sehe ich in Deinen Schilderungen nichts, gar nichts, was auf eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung hindeuten könnte.

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 31.01.2021 um 11:35:15
Vielen Dank auch Petersburger für die Erläuterung,

also denn wäre das mit der Vaterschaftsanerkennung (rechtliche) für uns doch noch eine Option als Familie zusammenzuleben.

Da würde ich dann speziell auch noch mal eine Rechtsberatung aufsuchen um alles zu klären. Beim Verband Binationaler Familien und Partnerschaften sollte das doch möglich sein?


Petersburger schrieb am 31.01.2021 um 09:43:31:
Man kann es unsereinem nicht verdenken, dass bei der Vielzahl von uns vorkommenden Missbrauchsfällen der Glaube an das Gute im Menschen nicht immer alles andere überwiegt, dass die von uns durchgeführten Prüfungen Zeit und Nerven kosten. Und dass man manchmal länger braucht, bis man zu seinem Recht kommt.


Das ist völlig nachzuvollziehen, leider leiden natürlich wegen dieser Missbräuche auch die Paare darunter, die es ernst meinen.

Da ich den Prozess der VA nicht kenne...wird ab einem bestimmten Punkt bei der VA die Möglichkeit bestehen die Dauer der Beziehung..die Kontakte und die Absicht der Heirat in Deutschland (in diesem Fall schon eingeleitete Urkundenprüfung) zu belegen bzw. zu erläutern? Um die Absicht der "ausschließlich zur Erlangung eines Aufenthaltstitels" zu wiederlegen? Wäre ein Anwalt da von Vorteil?

Vielen Dank nochmal für die Antworten!

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Petersburger am 31.01.2021 um 13:33:49

Pech-Vogel schrieb am 31.01.2021 um 11:35:15:
Beim Verband Binationaler Familien und Partnerschaften sollte das doch möglich sein?

Kann sein, muss aber nicht gut sein.

Im Optimalfall kommst Du auch dann ohne einzelfallbezogene Beratung eines Profis aus, wenn Euer Fall erstmal auf eine Menge Nachfragen stößt.

Ehrliche Antworten und klar vertretene eigene Positionen helfen immer dann, wenn alle anderen Beteiligten grundsätzlich ergebnisoffen an die Fragen gehen und man sich selbst dabei nicht widerspricht.

Kommst Du dagegen an jemanden, der ähnliche Positionen vertritt wie der bereits von Dir befragte Anwalt, dann kann Hilfe eines guten Profis erforderlich werden.
Ein solcher kostet Geld und ist - möglicherweise schon aufgrund seiner Preise - nicht zwingend die erste Empfehlung solcher Verbände. Und auch innerhalb solcher Verbände gibt es, wie überall auch, gute und schlechte Informationen, gute und schlechte Ratgeber.

Wenn es hart kommt, probierst Du im schlimmsten Fall ein paar "billige Lösungen" durch, die Deine Probleme noch vergrößern um am Ende doch bei dem "guten Profi" zu landen.
Unter Verlust von Zeit und Geld.


Ich selbst würde, wäre ich 100% überzeugt von allem, was in der Beziehung läuft und was meine Einstellung zu dem Kind angeht, die Vaterschaft einfach anerkennen.
Und überall dort, wo gefragt wird, mit offenen Karten spielen = alles das erklären, was im hiesigen Startbeitrag zu der Frage zu lesen ist.

Erklärt Deine Frau die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung allein, ohne Dich in der AV, dann kann eine analoge (zum Startbeitrag) Erklärung von Dir hilfreich sein.
Bei allen anderen nachfolgenden Schritten (Passantrag fürs Kind, Visumantrag für Deine Frau) ebenso.
Ich würde das an Deiner Stelle  unbedingt zu jedem einzelnen Vorgang dazulegen (lassen), um gar nicht erst Unklarheiten entstehen zu lassen.

Bedenke: Was mündlich erklärt ist, hört nur der Eine, dem das erklärt wurde. Im Zweifel weiß davon kein anderer, der innerhalb der AV oder - beim Visumvorgang - in der beteiligten ABH mit dem Vorgang befasst ist oder einfach nur um Rat gefragt wird.
Eine schriftliche Erklärung dagegen gehört zum Vorgang und kann von jedem gelesen werden.

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 31.01.2021 um 14:40:39
Vielen Dank Petersburger,

nur mal eben zusammenfassend für mich:


Petersburger schrieb am 31.01.2021 um 13:33:49:
Kann sein, muss aber nicht gut sein.

Im Optimalfall kommst Du auch dann ohne einzelfallbezogene Beratung eines Profis aus, wenn Euer Fall erstmal auf eine Menge Nachfragen stößt.

Ehrliche Antworten und klar vertretene eigene Positionen helfen immer dann, wenn alle anderen Beteiligten grundsätzlich ergebnisoffen an die Fragen gehen und man sich selbst dabei nicht widerspricht.

Kommst Du dagegen an jemanden, der ähnliche Positionen vertritt wie der bereits von Dir befragte Anwalt, dann kann Hilfe eines guten Profis erforderlich werden.
Ein solcher kostet Geld und ist - möglicherweise schon aufgrund seiner Preise - nicht zwingend die erste Empfehlung solcher Verbände. Und auch innerhalb solcher Verbände gibt es, wie überall auch, gute und schlechte Informationen, gute und schlechte Ratgeber.

Wenn es hart kommt, probierst Du im schlimmsten Fall ein paar "billige Lösungen" durch, die Deine Probleme noch vergrößern um am Ende doch bei dem "guten Profi" zu landen.
Unter Verlust von Zeit und Geld.


Also würdest du das erstmal nicht zwingend machen mit der Beratung? Was wäre ein guter Profi wenns hart wird...Anwalt für Ausländer-, Migrations- und FAmilienrecht?


Petersburger schrieb am 31.01.2021 um 13:33:49:
Ich selbst würde, wäre ich 100% überzeugt von allem, was in der Beziehung läuft und was meine Einstellung zu dem Kind angeht, die Vaterschaft einfach anerkennen.
Und überall dort, wo gefragt wird, mit offenen Karten spielen = alles das erklären, was im hiesigen Startbeitrag zu der Frage zu lesen ist.


Die Vaterschaft vor oder nach der Geburt anerkennen? Bzw. gleich in die Geburtsurkunde eintragen lassen oder nach der Geburt nachtragen da leiblicher Vater unbekannt?


Petersburger schrieb am 31.01.2021 um 13:33:49:
Erklärt Deine Frau die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung allein, ohne Dich in der AV, dann kann eine analoge (zum Startbeitrag) Erklärung von Dir hilfreich sein.
Bei allen anderen nachfolgenden Schritten (Passantrag fürs Kind, Visumantrag für Deine Frau) ebenso.
Ich würde das an Deiner Stelleunbedingt zu jedem einzelnen Vorgang dazulegen (lassen), um gar nicht erst Unklarheiten entstehen zu lassen.


Eine Erklärung? Aber ich erkenne doch hier in Deutschland beim Amt die Vaterschaft an und sie würde doch auch mit den Unterlagen in der Botschaft ihre Zustimmung geben oder? Oder meinst du zusammen mit der Anerkennung schon gleich eine schriftliche Erklärung das ich nicht der leibliche Vater bin und die rechtliche Vaterschaft aus den hier im Startbeitrag von mir genannten Gründen anerkenne? Diese dann überall beilege?

Erstmal herzlichen Dank für die hilfreichen Tips!


Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von deerhunter am 31.01.2021 um 15:30:43

Pech-Vogel schrieb am 31.01.2021 um 14:40:39:
Die Vaterschaft vor oder nach der Geburt anerkennen? Bzw. gleich in die Geburtsurkunde eintragen lassen oder nach der Geburt nachtragen da leiblicher Vater unbekannt?


Das Kind auf den Philippinen zur Welt kommen lassen und dich direkt in die Vaterschaftsurkunde eintragen...die Mutter muss darauf achten, dass du schon als Vater in die Geburtsbescheinigung eingetragen wird...das macht es leichter!
Dann bist du offiziell der Vater...danach Pass beantragem, eventuell noch UP (die ja schon läuft) und dann für die Frau ein Visum...

Bedenke aber immer die Probleme, die mit dem "Seitensprung" eine binationales Beziehung die eh schon sehr schwer am Anfang ist (speziell mit Filipinos), für die Beziehung und das Kindd belasten können.


Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Petersburger am 31.01.2021 um 21:46:16

Pech-Vogel schrieb am 31.01.2021 um 14:40:39:
Also würdest du das erstmal nicht zwingend machen mit der Beratung?

Ich selbst würde es nicht machen. Aber eben mit meinem Hintergrund ...

Dir empfehle ich, nicht zu große Erwartungen in Beratungen von Nichtprofis zu setzen.
Die ist logischerweise nicht zwingend besser als die von Profis. Und auch dort hast Du selbst schon erlebt, dass die nicht zwingend richtig ist.


Pech-Vogel schrieb am 31.01.2021 um 14:40:39:
Was wäre ein guter Profi wenns hart wird

Ein richtig guter Anwalt für Ausländerrecht (einschl. Familienrecht).
Richtig gut heißt nicht einfach "spezialisiert auf", sondern eben "richtig gut".


Pech-Vogel schrieb am 31.01.2021 um 14:40:39:
Oder meinst du zusammen mit der Anerkennung schon gleich eine schriftliche Erklärung das ich nicht der leibliche Vater bin und die rechtliche Vaterschaft aus den hier im Startbeitrag von mir genannten Gründen anerkenne?

Ob das bei der Beurkundung Deiner Erklärung bereits sinnvoll ist oder nicht, weiß ich nicht. Denn dort steht die Frage nicht, dass ohne Deine unmittelbare Gegenwart über irgendwas entschieden bzw. über die Entscheidung beraten wird.
Anders dagegen bei allem danach, so wie ich das oben schrieb.


Pech-Vogel schrieb am 31.01.2021 um 14:40:39:
Diese dann überall beilege?

So täte ich das.
Einfach um gar nicht erst irgendwo Unklarheiten entstehen zu lassen, wie die tatsächlichen Verhältnisse sind. Und dass ich absolut klar weiß, was ich tue.


Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 01.02.2021 um 13:53:57
@Petersburger Super..besten Dank für die Tips bzw. Hinweise :)

@Deer Hunter ich weiß gar nicht ob die Mutter mich so einfach eintragen kann. Dafür gibt es doch die Anerkennung oder? Wenn ich die Möglichkeit hätte direkt vor Ort zu sein könnte ich mich natürlich direkt mit meiner Unterschrift eintragen bzw. lassen. Denke ich zumindest.

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von deerhunter am 01.02.2021 um 15:26:13

Pech-Vogel schrieb am 01.02.2021 um 13:53:57:
@Deer Hunter ich weiß gar nicht ob die Mutter mich so einfach eintragen kann. Dafür gibt es doch die Anerkennung oder?


Das geht auf den Philippinen recht unkompliziert. Die Mutter wird bei der Geburt um die Daten der Eltern gefragt..hier einfach Mutter / Vater eintragen und gut. Dann stehst du in der Geburtsbescheinigung und später auch in der GU...trotzdem kommt nach deutschem Recht noch eine VA dazu...aber du bist dann nach Phil. Recht der Vater, wenn sie nicht verheiratet ist oder 300 Tage vor der Geburt war.


Pech-Vogel schrieb am 01.02.2021 um 13:53:57:
Wenn ich die Möglichkeit hätte direkt vor Ort zu sein könnte ich mich natürlich direkt mit meiner Unterschrift eintragen bzw. lassen. Denke ich zumindest. 


Wenn es wegen Corona möglich wird, im Moment sieht es nicht so aus die nächste Zeit, wäre das gut...aber muss nicht sein.

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 01.02.2021 um 16:56:23
@deerhunter ok alles klar..besten Dank auch dir! Ja mit dem Coronakram bin ich im Februar auch schon einmal dort quasi abgeschoben worden.

@petersburger ich hätte doch nochmal 2 kleine Fragen wegen der Erklärung. Bezüglich was erwünscht, hilfreich oder denn doch zuviel ist.

1. sollte bei der Erklärung gleich eine Dokumentation unserer Bekanntschaft beiliegen (Fotos, Visastempel, Chatprotokolle, UKP) oder nur erst einmal erwähnt werden, dass sowas auf Wunsch nachgereicht werden kann?

2. Sollte ich in der Erklärung Bezug auf den § 1597 BGB nehmen, damit zeigen, dass ich mich damit beschäftigt habe und vertreten warum der "Missbrauch" aus meiner Sicht in unserem Falle nicht gegeben ist? Oder das einfach sein lassen?

OK vielen Dank und schönen abend!

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Petersburger am 02.02.2021 um 07:37:05
1. Erwähnen

2. Ein Bezug auf Paragrafen wie auch die Länge solcher Darstellungen ist Geschmackssache.

Ich bezog mich bei meinen Antworten auf den Eindruck, den ich aus Deinem Startbeitrag gewonnen hatte.
Will sagen: Kurz und knackig reicht oft. Hat den Vorteil, dass man es schnell lesen und schnell erfassen kann. Und dass die Kernaussagen nicht irgendwo in der Textmenge untergehen.
Andererseits hängt das auch vom "Empfänger" ab. Daher ist ein Optimum schwer vorhersagbar.

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 02.02.2021 um 15:50:21
@Petersburger alles klar. Hört sich auch für mich so sinnvoll an.

Bezüglich 2. werd ich mal so ein Mittelweg suchen. Schon ansprechen aber kurz halten.

Besten Dank!

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 22.03.2021 um 11:27:37
Hallo zusammen,

ich melde mich auch noch mal zurück um ein kleines Update zu geben. Hier hatten wir ja über die Vaterschaftsanerkennung im Falle der nicht leiblichen Vaterschaft diskutiert. Ich hatte ja gehofft das dieses gehen würde (rechtliche Vaterschaft).

Jetzt habe ich mit dem JA telefoniert und meine Situation geschildert. Die Dame war sehr nett und hat mir Tips bzw. Hinweise gegeben bzw. geben wollen. Aber auch sie sagte, dass ich so die Vaterschaft bei ihnen nicht anerkennen könne und erwähnte auch den § 1597a BGB. Ich erwähnte, dass ich die "Missbräuchligkeit" wiederlegen könne aber sie sagte das ginge so nicht und müsse dann gemeldet werden. 

Ich könnte natürlich die VA anerkennen aber spätestens bei der Auslandsvertretung bei der Zustimmungserklärung der Mutter müssten wir uns ja erklären.

Das ist echt hart alles  :'(

Pech-Vogel

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Petersburger am 22.03.2021 um 11:36:33
Dann wende Dich an jemanden, der möglicherweise weniger nett, aber dafür in konkret dieser Frage kompetenter ist.

Wenn das im Jugendamt nicht geht, geh' zum Notar oder ins Standesamt.


Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 11:27:37:
aber spätestens bei der Auslandsvertretung bei der Zustimmungserklärung der Mutter müssten wir uns ja erklären.

Das ist nicht neu für Dich, stimmt's?

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 22.03.2021 um 12:11:08
@Petersburger Erstmal danke noch einmal für deine Antwort. Also mit anderen Worten könnte ich dort meine VA machen aber sollte das nicht mit der "rechtlichen" erwähnen sondern einfach machen. Ehrlich gesagt ist das schon etwas verwirrend. Ich will das ja alles korrekt machen.


Petersburger schrieb am 22.03.2021 um 11:36:33:
Das ist nicht neu für Dich, stimmt's? 


Da hatten wir auch diskutiert, dass bei den Vorgängen wo ich nicht dabei sein kann eine Erklärung hilfreich wäre um Fragen gleich zu klären.

Gruß Pech-Vogel

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Petersburger am 22.03.2021 um 14:55:56
Ich weiß nicht, wie Du das machst, aber ich gehe in der Regel in eine Behörde und sage klar, welchen Verwaltungsakt ich will + liefere die dafür erforderlichen Unterlagen.

Solange mich keiner fragt, nur das absolute Minimum. Wenn ich dann gefragt werde, liefere ich entweder die gefragte Information (sofern die Frage begründet ist) oder verweigere sie mit dem Verweis darauf, dass diese Information irrelevant ist.

So käme ich z.B. bei einem (in jeder Hinsicht theroretischen) Antrag meiner Ehefrau auf Zuzug zu mir nach Deutschland keinesfalls auf den Gedanken, irgendeine Unterlage zu meinen finanziellen Verhältnissen zur Behörde mitzunehmen. Und ich würde auch keine Frage dazu beantworten. Noch weniger würde ich ungefragt darüber reden.


Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 12:11:08:
Ich will das ja alles korrekt machen.

Machen und darüber reden sind zwei verschiedene Dinge!


Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 12:11:08:
verwirrend

... wurde es für die Kollegin im Jugendamt möglicherweise erst durch Deine Worte.  ;)


Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 12:11:08:
einfach machen

Genau das!


Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 22.03.2021 um 15:45:27
@petersburger vielen Dank für dein wiederholtes Antworten. Ich weiß wohl das unser Fall nicht so einfach ist und die Meinungen hier wohl auch auseinander gehen.

Also mit der VA werde ich hier erstmal keine Probleme haben wenn ich die normal beim JA mache. Dann mache ich die Anerkennung allerdings so als ob ich der leiblche Vater wäre.

Aus meinen Recherchen, die ich hier auch schon er erwähnt hatte weiß ich aber, dass die Auslandsvertretung z.B. Visastempel prüft. Und aufgrund des Lockdowns kann ich eh nicht der leibliche Vater sein. Deshalb habe ich auch wie hier in der Diskussion schon diskutiert eine Erklärung angefertigt, die meine "rechtliche VA" erklärt.
Die Frage wäre jetzt wohl tatsächlich ob ich diese zu den Unterlagen für die Zustimmung durch meine Verlobte bei der Auslandvertretung gleich dazu gebe oder erst warte bis evtl. Fragen kommen?
Vielleicht wäre es dann ja auch schon zu spät. Habe auch schon ein wenig die Vermutung, dass die damit genauso wenig anfangen können/wollen wie das JA.

Ja sehr schweres Thema. Trotzdem vielen Dank!

Gruß Pech-Vogel

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Petersburger am 22.03.2021 um 18:16:46
Sei mir nicht böse, aber was soll das Herumgeeiere?

Eine Vaterschaftsanerkennung macht (das ist heutzutage der Sinn) derjenige, der die Rolle des Vaters tatsächlich ausfüllen will.
Ob das der "Samenspender" ist oder der Lebenspartner der Mutter oder ihr Ehemann, der sein vaterloses Stiefkind anerkennt, ist Banane und geht niemanden etwas an. Solange anschließend Vater und Mutter und Kind zusammenleben und eine Familie bilden, hat sich niemand um das Biologische zu scheren.

Deswegen eiere nicht mit "als ob leiblich" und "rechtlich" umher. Weder vor Dir selbst, noch hier im Forum und schon gar nicht im Behördenverkehr.
Dieses halbgewalkte Gerede lässt nur die Frage erst aufkommen, ob hier wirklich alles ...

Und wenn Deine innere Überzeugung zu den Dingen passt, die Du hier im Forum geschrieben hast und dann auch noch zu den Tatsachen, dann wirst Du offene Fragen relativ problemlos klären können.


Und nochmal ein Vergleich:
Adoptiveltern sind Eltern. Ob "Adoptiv" oder nicht, geht niemanden etwas an (außer dem Kind, wenn es das mal wissen will). Sonst wären Adoptiveltern immer "Eltern zweiter Klasse". Sind sie aber nicht.
Ein Vater, der sich um sein Kind kümmert, ist der Vater. Ob nun die Samenzelle von ihm stammt oder nicht. Vaterschaft anerkannt -> Vater. Auch nicht erster oder zweiter Klasse.
Wenn Du das nicht verinnerlichst, wirst Du auch später noch herumeiern.
Nicht zum eigenen Nutzen, nicht zum Nutzen des Kindes.

Weg mit den Zweifeln!



Aber ja, Du musst damit leben, dass auch mit Vaterschaftsanerkennungen Missbrauch getrieben wird, dass Behörden mit so etwas an der Nase herumgeführt werden sollen und dass "wer dreimal belogen wurde, dem vierten nicht so leicht glaubt".

Du hast gerade gemerkt, dass ich ein Sprichwort verdreht habe? Bewusst, denn dieses "nicht leicht" ist das einzige wirkliche Problem auf Deinem, auf Euerm Weg.

Du kannst riskieren, dass erstmal nach Schema "Schon wieder einer" entschieden wird, weil Du die von mir mehrfach beschriebene Darstellung zunächst zurückhältst. Dann legst Du sie im Remonstrationsverfahren oder vor Gericht vor. Zeit und Geld verloren.
Oder Du legst sie gleich dazu und hast die Chance, dass alles völlig glatt geht oder dass wenigstens nachgefragt wird, bevor eine Entscheidung fällt.

Wenn dann die Nachfragen von jemandem beantwortet werden, der genau weiß, was er tut und davon überzeugt ist ... und auch noch alle Fakten stimmen ...  ;)

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 22.03.2021 um 19:20:26
@petersburger ich bin dir in keinsterweise böse das du das so deutlich sagts. Ist manchmal sogar einfach verständlicher ;)

Dieses Rumgeeier hat aber in keinsterweise etwas mit meinen Zweifeln zu dieser Beziehung oder meiner Anerkennung zum Kind zu tun. Ich bin jetzt schon voll eingespannt..unterstütze die beiden finanziell zumindest so das die Schwangerschaft ohne Probleme verlaufen wird. Jetzt bereite ich bereits ein Paket mit Babyklamotten vor und bin auch für eine sichere Entbindung verantwortlich und alles was kommt damit die beiden keine Probleme haben werden. Vielmehr ist das Rumgeeier deswegen, weil ich sicher gehen will, dass ich mich richtig verhalte und ich nicht weiß wie der Unterschied "rechtlich" bzw. "leiblich" in dem Fall von den Behörden behandelt wird. Für uns hängt da unglaublich viel von ab.

Die Unsicherheit kam jetzt erstmal nur durch das JA. Aber ich werde das jetzt erstmal genauso machen, VA und dann gibts die Erklärung zur VA für die Zustimmung bei der Botschaft dazu. Nachfragen von den Behörden würden mir zumindest zeigen, dass unser Fall nicht einfach abgeschmettert wird und wir die Chance hätten etwas dazu zu sagen.

Ich danke dir trotzdem für deine Meinung bezüglich des Vorgehens. Das war für mich hier der Grund zu schreiben wie jemand, der sich mit der Materie auskennt oder damit zu tun hat vorgehen würde.

Ok besten Gruß Pech-Vogel  :)

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Petersburger am 23.03.2021 um 06:48:37

Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 19:20:26:
und ich nicht weiß wie der Unterschied "rechtlich" bzw. "leiblich" in dem Fall von den Behörden behandelt wird.

Unter der mehrfach genannten Voraussetzung, dass eine familiäre Beziehung entstehen wird, musst Du (für Dich) unterscheiden zwischen Behörde und Mensch:

Für die Behörden ist allein die rechtliche Vaterschaft von Bedeutung. Die biologischen Verhältnisse spielen keine Rolle.
(Tun sie ja auch nicht, wenn eine verheiratete Frau von einem anderen Mann schwanger wird!)

Weil Du es aber auf Deinem Weg nicht mit einer gesichtslosen Behörde zu tun hast, sondern mit Menschen - mit meinen Kollegen -, menschelt es halt.
Menscheln kann auch heißen: Unwissen, Unverständnis, Unwille - das ganze Spektrum!

Dann kann man in den meisten Fällen mit ein paar netten oder wenigstens sachlichen Worten zu dem Menschen das Ganze auf den Kern zurückbringen. Auf die rechtlichen Verhältnisse.


Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von Pech-Vogel am 23.03.2021 um 07:45:24
@petersburger ja klar das ist verständlich. Bin mit Sicherheit auch nicht der Einzige, der dort sein Anliegen vorträgt. Aber wenn man in so einer Situation steckt geht einem doch sehr viel durch den Kopf und Magen.

Danke dir trotzdem nochmal für die Tips und Erläuterungen. Wir werden jetzt so weiter fortfahren und natürlich beten das alles gut wird.

Besten Gruß Pech-Vogel

Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
Beitrag von grisu1000 am 23.03.2021 um 20:49:24

Petersburger schrieb am 23.03.2021 um 06:48:37:
Für die Behörden ist allein die rechtliche Vaterschaft von Bedeutung. Die biologischen Verhältnisse spielen keine Rolle.
(Tun sie ja auch nicht, wenn eine verheiratete Frau von einem anderen Mann schwanger wird!)


Von der Theorie nun zur Praxis. Das deutsche Konsulat Manila will bei einer Vaterschaftsanerkennung durch deutsche die Passtempel von Vater und Mutter sehen (Webseite). Prüft also die mögliche biologische Vaterschaft. Heißt der Plan dem Kind die deutsche rechtliche Vaterschaft zu geben und dann einen deutschen Pass und vereinfachten Nachzug durchzuführen wird IMHO am Konsulat in Manila scheitern und mit gewisser Wahrscheinlichkeit wäre der Rechtsweg über VG Berlin angesagt. Es wird IMHO schon daran Scheitern das das Konsulat Manila die Beglaubigung der Zustimmung der Kindesmutter ablehnt.

Ich würde wie folgt vorgehen:
[list bull-blackball]
  • In die Geburtsurkunde wird als Vater unbekannt eingetragen, was ja nach deinen Angaben den Tatsachen entspricht.  Alles andere kann zu Nachforschungen führen mit negativen Ausgang.

  • Die Verlobte führt einen einfachen Familiennachzug zum Ehegatten/Verlobten durch mit dem Kind (Mit A1 Sprachnachweis und UP)

  • Hat die dann Ehefrau und das Kind dann den Aufenthaltstitel und man lebt in einer familiären sozialen Gemeinschaft führt man in aller Ruhe die rechtliche Vaterschaftsanerkennung durch. Haltet um allen Umständen das Konsulat da raus. Anschließend Nachbeurkundung der Geburt beim örtlichen deutschen Standesamt (UP hat ja bereits stattgefunden). Damit bist du dann Vater und das Kind deutsch.


    Ansonsten wiederhole ich hier was schon gesagt wurde. Behörden müssen nur das Wissen was notwendig ist, nicht mehr. Das du nach der Eheschließung eine Vaterschaftsanerkennung machen willst braucht man und sollte man weder dem Konsulat noch der Ausländerbehörde mitteilen

  • Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Petersburger am 23.03.2021 um 22:14:51
    Merkblätter stellen immer auf den Regelfall ab und listen auch schon mal mehr auf, als *in jedem Einzelfall* tatsächlich erforderlich ist.

    Wenn eine Unterlage in nur etwa 50% der Fälle nötig ist, kann man sie ins Merkblatt schreiben oder auch nicht. Tut man es nicht, erzeugt man ggf. Reisekosten für diejenigen, die sie zuhause haben und sie nur hätten einstecken müssen.
    Schreibt man sie dagegen auf, wird es Fälle geben, wo sie erst beschafft werden muss - am Ende braucht sie aber keiner.
    Wie immer kann man es nie allen recht machen.

    Eine Kontaktaufnahme im Vorfeld kann Unklarheiten vermeiden.



    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von T.P.2013 am 24.03.2021 um 02:28:25

    grisu1000 schrieb am 23.03.2021 um 20:49:24:
    Von der Theorie nun zur Praxis. Das deutsche Konsulat Manila will bei einer Vaterschaftsanerkennung durch deutsche die Passtempel von Vater und Mutter sehen (Webseite). Prüft also die mögliche biologische Vaterschaft. Heißt der Plan dem Kind die deutsche rechtliche Vaterschaft zu geben und dann einen deutschen Pass und vereinfachten Nachzug durchzuführen wird IMHO am Konsulat in Manila scheitern und mit gewisser Wahrscheinlichkeit wäre der Rechtsweg über VG Berlin angesagt. Es wird IMHO schon daran Scheitern das das Konsulat Manila die Beglaubigung der Zustimmung der Kindesmutter ablehnt.


    Das lese ich nicht so aus dem Merkblatt heraus und halte es für eine ziemlich freie Interpretation und Vermutung. Was wollten die dann machen, wenn Du gerade einen neuen, frischen Pass hast? Ablehnen?
    Sicherlich werden die Aufenthalte des Deutschen in der Gesamtschau mit einbezogen, um eine Einschätzung bzgl. möglichem Missbrauchs überhaupt ansatzweise vornehmen zu können. Das sollte es aber dann auch gewesen sein.

    Das vermeintliche Nichtvorliegen der biologischen Vaterschaft zum Kriterium für die Visumerteilung oder willkürlich als Voraussetzung zur Erbringung der Dienstleistung "Beglaubigung" zu machen, würde so offensichtlich rechtswidrig gehandelt sein, dass der Rechtsweg dann ziemlich sicher schnell und nachhaltig erledigt wäre. Ich bin mir sicher, ohne es jetzt zu recherchieren, dass es dazu ausreichend ständige Rechtsprechung gibt.
    Auf dieses dünne Eis (nein, "nicht vorhandene Eis") begibt sich vermutlich nicht einmal die AV in Manila.

    Der rechtlich und praktisch einfachste Weg bleibt m.E. noch immer die Vaterschaftsanerkennung über den Notar in DEU und dann die Einleitung des Visumverfahrens zum Familiennachzug zum deutschen Kind.

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von grisu1000 am 24.03.2021 um 02:55:39

    T.P.2013 schrieb am 24.03.2021 um 02:28:25:
    Das vermeintliche Nichtvorliegen der biologischen Vaterschaft zum Kriterium für die Visumerteilung oder willkürlich als Voraussetzung zur Erbringung der Dienstleistung "Beglaubigung" zu machen, würde so offensichtlich rechtswidrig gehandelt sein, dass der Rechtsweg dann ziemlich sicher schnell und nachhaltig erledigt wäre. Ich bin mir sicher, ohne es jetzt zu recherchieren, dass es dazu ausreichend ständige Rechtsprechung gibt.
    Auf dieses dünne Eis (nein, "nicht vorhandene Eis") begibt sich vermutlich nicht einmal die AV in Manila.


    §1597a BGB, der ja auf Reaktion des Verfassungsgerichtsurteil zur Verbot der Prüfung der biologischen Vaterschaft eingeführt wurde gibt jedem Urkundenbeamte das Recht eine Beurkundung der Vaterschaft abzulehnen, wenn der Verdacht auf Mißbrauch der Vaterschaft vorliegt. Das gilt auch für den Botschaftbeamten, der die Erklärung der Kindesmutter entegenimmt (Umgehung FZF Visum mit A1 Sprachtest?) Damit hat das Konsulat ein extrem scharfes Schwert. Die Vaterschaftsanerkennung ruht dann, auch keine andere Behörde kann dann keine neue machen. Und plötzlich taucht in Abs. 5 des Artikels die biologische Vaterschaft auf, die solch eine Verweigerung nicht rechtfertigt. Deshlab wird das vorher auch vom Konsulat Manila geprüft.

    Heißt selbst wenn das Konsualt daraufhin ohen Vaterschaftsanerkennung ein FZF Visum erteilt kann keine Vaterschaftsanerkennung in DEU gemacht werden, solange das Konsulat nicht zustimmt. Jegliche Vaterschaftsanerkennung ist auf unbestimmte Zeit blockiert. Mir wär das ganze zu Risikoreich.

    Der längere Weg mit Visum FZF Ehegatten/Eheschließung wäre IMHO der sicherer Weg, wenn es später darum geht das Kind als Vater anzuerkennen. Zudem spart man ggf. den A1 im Vorraus, UP eher nicht, im Gegenteilt, auch im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung kann das ggf. eine UP der Urkundes des Kindes oder Kindesmutter auslösen.

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Petersburger am 24.03.2021 um 06:45:10
    @grisu1000
    Bitte sei mir nicht böse, aber Deine Schwarzmalerei überzeugt mich nicht.

    Dass unter den vorliegenden Umständen die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung kein Selbstläufer ist *weil* es Missbrauch gibt und die Behörden solchen Missbrauch verhindern sollen, schrieb auch ich.
    Aber das *heißt nicht*, dass Behörden das Recht auf das Setzen willkürlicher Hindernisse haben. Eben aus diesem Grund riet ich zu einer zusätzlichen Erklärung des TS gegenüber der AV.


    grisu1000 schrieb am 24.03.2021 um 02:55:39:
    wenn der Verdacht auf Mißbrauch der Vaterschaft vorliegt

    Ein Verdacht darf nicht konstruiert sein und schon gar kein "Generalverdacht", anderenfalls wäre die vorstehende "Wenn-Bedingung" sinnfrei.
    Wie will man angesichts der Erklärung des TS einen Verdacht auf Missbrauch begründen?


    grisu1000 schrieb am 24.03.2021 um 02:55:39:
    Umgehung FZF Visum mit A1 Sprachtest?

    Diese Albernheit wurde bereits in der AVwV zum AufenthG im Jahre 2009 klargestellt. Ein FZF-Visum wird hier keinesfalls umgangen, höchstens der Sprachtest. Und der ist einfach nicht erforderlich beim Zuzug zum deutschen Kind.
    Man muss schon ziemlich viel  :-X beim die Vaterschaft anerkennenden Deutschen voraussetzen, wenn man die Umgehung eines Sprachexamens als  ausreichenden einzigen Grund für eine Vaterschaftsanerkennung annimmt.


    grisu1000 schrieb am 24.03.2021 um 02:55:39:
    Damit hat das Konsulat ein extrem scharfes Schwert

    Aber nicht für willkürliche Entscheidungen.


    grisu1000 schrieb am 24.03.2021 um 02:55:39:
    Deshlab wird das vorher auch vom Konsulat Manila geprüft. 

    Nein, nicht weil es irgendwo "auftaucht", sondern um Missbrauchsfälle zu erkennen. Eine solche Prüfung ist jedoch obsolet, wenn der anerkennende Mann von vornherein klarstellt, er sei nicht der biologische Vater und wolle dennoch mit der Mutter zusammenleben und das Kind als seines aufziehen.


    grisu1000 schrieb am 24.03.2021 um 02:55:39:
    Heißt selbst wenn das Konsualt daraufhin ohen Vaterschaftsanerkennung ein FZF Visum erteilt kann keine Vaterschaftsanerkennung in DEU gemacht werden, solange das Konsulat nicht zustimmt. 

    Selbst unter der Voraussetzung, dass das so uneingeschränkt stimmen würde: Ich stelle mir gerade vor, dass zwei Jahre nach der Einreise mit nachweislich gelebter familiärer Gemeinschaft die drei beim Jugendamt auftauchen und nun die Vaterschaftsanerkennung vornehmen wollen. Könnte man in solcher Konstellation wirklich allein aufgrund der "fehlenden Zustimmung der AV" die Beurkundung verweigern?


    grisu1000 schrieb am 24.03.2021 um 02:55:39:
    Mir wär das ganze zu Risikoreich

    Und welches Risiko wäre das?
    Zusammenleben, ohne dass das Kind einen rechtlichen Vater hat? Ich bitte Dich!


    Hinweise auf Schwierigkeiten sind eine Sache. Schwarzmalerei ist eine andere.

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Petersburger am 24.03.2021 um 08:37:03
    Klarstellung:

    Petersburger schrieb am 24.03.2021 um 06:45:10:
    Eine solche Prüfung ist jedoch obsolet

    Gemeint hatte ich mit diesem Satz die Prüfung der Pässe, ob eine biologische Vaterschaft überhaupt möglich sei.

    Die kann man sich selbstverständlich klemmen, wenn das (negative) Ergebnis dieser Prüfung bereits mitgeteilt wird und zu Frage 2 übergehen, die da lautet "Gibt es Hinweise auf Mißbrauch?"

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von T.P.2013 am 24.03.2021 um 17:32:57
    @grisu1000,

    nichts für Ungut, Deine rechtlichen Folgerungen in Antwort #30 sind so durch nichts zu begründen oder herzuleiten.

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von grisu1000 am 24.03.2021 um 19:06:02

    Petersburger schrieb am 24.03.2021 um 06:45:10:
    Und welches Risiko wäre das?
    Zusammenleben, ohne dass das Kind einen rechtlichen Vater hat? Ich bitte Dich!


    Ich würde Anerkennung der Vaterschaft getrennt vom Visa und AT vornehmen. Warum soll ich Verdacht aufg Mißbrauch erzeugen, nur um den A1 Sprachnachweis zu sparen. Eine Vaterschaftsanerkennung mit einen Kind, mit dem man bereits in sozialer Gemeinschaft lebt, bei der die verheiratete Kindesmutter direkt mit zur Anerkennungsstelle gehen  kann und offziell kein Kindesvater vorhanden ist, ist dann in DEU ein Selbstläufer. Der hier vorgeschlagene Fall über das Konsulat ist es mitnichten.


    Petersburger schrieb am 24.03.2021 um 08:37:03:
    Gemeint hatte ich mit diesem Satz die Prüfung der Pässe, ob eine biologische Vaterschaft überhaupt möglich sei.

    Die kann man sich selbstverständlich klemmen, wenn das (negative) Ergebnis dieser Prüfung bereits mitgeteilt wird und zu Frage 2 übergehen, die da lautet "Gibt es Hinweise auf Mißbrauch?" 


    Die leibliche Vaterschaft ist bewußt erst in Abs 5 erwähnt. Vorher wäre ein Mißbrauchsverdacht zu prüfen. Alleine da die Prüfung, ob eine leibliche Vaterschaft vorliegt, nach Datenschutz eine besondere Kategorie personebezogener Daten sind (ethische Herkunft), die unter besondere Schutzmaßnahmen beim Datenschutz stehen. Damit ist eine pauschlale Prüfung der biologischen Vaterschaft eigentlich ausgeschlossen, sondern nur im Einzelfall mit Begründung, eben ein bereits vorhanderen Verdacht.

    IMHO ist das Merkblatt des Konsulats Manila ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragten.


    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Pech-Vogel am 24.03.2021 um 19:53:14
    @Petersburger @T.P.2013 erst einmal danke für eure Meinungen und stetige Beteiligung an dieser Diskussion.

    @grisu1000 auch dir danke für deine Einschätzung.

    Also erstmal...
    Es geht mir hier nicht um den einfachsten Weg sondern um den sichersten bzw. den Weg der uns überhaupt noch möglich ist.
    Den Sprachnachweis A1 müssen wir doch sowieso dann sptestens in Deutschland machen? Also um einen Sparchkurs zu sparen alles aufs Spiel setzten?

    Die Vorgehensweise von dir grisu1000 hatte ich ja als erstes unter die Lupe genommen und in meinem ersten Kommentar ja schon meine Bedenken dazu geäußert. Hier kann es nach meiner Recherche sein, dass ihr jetzt eine einseitige Scheinehe vorgeworfen wird und das Visum zur Ehe abgelehnt wird.

    Zur VA:
    Also die Prüfung der biologischen Vaterschaft fällt weg, da ich mit der Erklärung von vornherein klarstelle, dass ich nicht der leibliche VAter bin.

    Ich habe jetzt auch weiter im Internet recherchiert und mir kommt es auch so vor als wenn bei einer VA mit ausländischem Teil die biologische Vaterschaft zählt wenn eine Einreise nach Deutschland ermöglicht wird. Das Jugentamt sagte ja es müsse melden wenn eine "rechtliche" VA gemacht wird. Dann wären wir bei der Ausländerbehörde, die das prüfen müsste (oder eben bei der Zustimmung der Mutter die Botschaft als AV).

    Die Frage wäre dann was müssten die genau prüfen..ja das ein Missbrauch besteht. Aber was ist ein Missbrauch genau?
    Dann wären wir doch bei § 85a BGB unter 1 und 2 steht wenn der Anerkennende erklärt das...was in §1597a (1) steht. und weiter unten unter dem Absatz 4. steht "...und die Erlangung der rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise..."

    Letztendlich ist für mich jetzt nur die Frage was ist ein Missbrauch der bei der Prüfung herauskommen könnte?

    Ist eine "rechtliche" VA mit ausländischem Teil und der daraus resultierenden Schaffung der Möglichkeit einer Einreise nach Deutschland = IMMER ein Missbrauch? Egal welche weiteren Randbedingungen es noch gibt?

    Hier hatte auch eine Dame mal was zu verfasst zu diesem 2 stufigen Verfahren:
    http://www.abstammungsrecht.de/katharina-kaesling-dem-kind-ein-vater-dem-vater-ein-aufenthaltsrecht-zur-praevention-missbraeuchlicher-vaterschaftsanerkennungen-nach-%C2%A7-1597a-bgb-und-%C2%A7-85a-aufenthg/


    grisu1000 schrieb am 24.03.2021 um 02:55:39:
    Jegliche Vaterschaftsanerkennung ist auf unbestimmte Zeit blockiert.

    Habe ich leider auch so gefunden...handelt sich um einen Verwaltungsakt wenn abgelehnt wurde. Hier im letzten Absatz. https://www.anwalt24.de/lexikon/vaterschaftsanfechtung_-_auslaendischer_elternteil

    Letztendlich frage ich mich ob es Sinn machen würde mal zu versuchen einen Termin bei der ABH zu bekommen und einfach mal zu klären ob eine "rechtliche" VA mit ausländischem Teil und der daraus resultierenden Schaffung der Möglichkeit einer Einreise nach Deutschland immer ein Missbrauch darstellt egal der weiteren Randbedingungen. Die ABH entscheidet doch über so etwas und sollte doch auch beratend tätig sein oder irre ich mich da?

    Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege aber ich bin kompletter Laie.

    Besten Gruß Pech-Vogel

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Petersburger am 24.03.2021 um 22:00:41
    Es lohnt sich zweifellos nicht, die große Müllgrube namens Internet abzusuchen.
    Dort kann jeder alles schreiben.

    Mach', was Du für richtig hältst.

    Ich wüsste nicht, was ich hier noch schreiben sollte und vor allem nicht, warum.

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von T.P.2013 am 24.03.2021 um 23:09:27

    Pech-Vogel schrieb am 24.03.2021 um 19:53:14:
    Ich habe jetzt auch weiter im Internet recherchiert und mir kommt es auch so vor als wenn bei einer VA mit ausländischem Teil die biologische Vaterschaft zählt wenn eine Einreise nach Deutschland ermöglicht wird.


    Nein, das tut sie nicht, wie Dir hier erklärt wurde, und wenn Du es noch tausendmal behauptest oder liest. Die Wertung der Informationsflut, die das Internet bereitstellt, erfordert allerdings eine gewisse Bewertungskompetenz, das ist wahr.


    Zitat:
    Das Jugentamt sagte ja es müsse melden wenn eine "rechtliche" VA gemacht wird. Dann wären wir bei der Ausländerbehörde, die das prüfen müsste (oder eben bei der Zustimmung der Mutter die Botschaft als AV).


    Natürlich muss es in irgendeiner Form "gemeldet" werden, wenn sich ein Personenstand etabliert oder ändert. Auch bei nur deutscher Beteiligung, bei ausländischer Beteiligung ggf. auch an die zuständige ABH.
    Ja und? Alles normal, eine "Meldung" in diesem Zusammenhang ist nicht gleichzusetzen mit der Meldung eines IM an die örtliche Hauptniederlassung der Stasi zu Zeiten der DDR, sondern eine reine Datenübermittlung zur Informationsweitergabe und Datenpflege.
    Die Vaterschaftsanerkennung ist eine Willenserklärung, die nicht irgendeiner Genehmigung befarf oder sich in einer rechtlichen oder ethischen Grauzone befände.


    Zitat:
    ob eine "rechtliche" VA mit ausländischem Teil und der daraus resultierenden Schaffung der Möglichkeit einer Einreise nach Deutschland immer ein Missbrauch darstellt


    Nein, verdammt noch einmal, tut sie nicht, auch wenn es hier oder sonstwo möglicherweise suggeriert wurde.
    Es ist ein ganz normaler Prozess, der eine völlig legitime und vom Gesetzgeber gewollte Privilegierung u.a. bzgl. des Sprachnachweises entfaltet. Ende der Geschichte.

    Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an: Du hast hier alles an die Hand bekommen, was Du an Infos benötigst. Die Entscheidung, was Du wie umsetzt, kann Dir aber keiner abnehmen. Und wenn Du nicht fähig zur eigenen Entscheidungen bist, musst Du Dir eben z.B. einen Vertreter (z.B. Anwalt, gegen Entgelt oder Vormund) zulegen, der das für Dich übernimmt. Muss ja nichts Schlechtes sein, der freut sich über das leicht verdiente Geld dann auch, winwin.

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von grisu1000 am 25.03.2021 um 03:41:33

    Pech-Vogel schrieb am 24.03.2021 um 19:53:14:
    as Jugentamt sagte ja es müsse melden wenn eine "rechtliche" VA gemacht wird. Dnn wären wir bei der Ausländerbehörde, die das prüfen müsste (oder eben bei der Zustimmung der Mutter die Botschaft als AV). 


    Im Internt wirst du meist nur negative Bericht über Vaterschaft und Ausländerbezug sehen. Warum?  Wenn es wie am Schnürchen klappt stellt das keiner ein. Das Internet ist hier verzerrt.

    Zum Schluss hier: Du redest zuviel mit Behörden und IMHO habe ich den Eindruck mit den Falschen. Ein deutsches Jugendamt wäre die letzte Stelle wo ich eine Vaterschaftsanerknnung machen würde.  Es gibt Notare und Standesbeamte die machen das auch.

    Behörden können allgemein Beraten, sie können keine verbindliche Auskünfte zu deinem Fall geben. Entschieden wird nach Aktenlage und ggf, von einem ganz anderen Sachbearbeiter der dich gar nicht kennt und dich nicht beraten hat.

    Du musst dich entscheiden nun die Vaterschaftsanerkennung vor oder nach dem Familienanchzug zu machen. Die Entscheidung wird dir keine Behörde abnehmen.

    Trete nach der Entscheidung gegenüber den Behörden stringent in deinen Absichten auf. Laviern führt zu Widersprüche und das zu Ablehnung von Anträgen.

    Und auch wenn eine Behörde nein sagt, gibt es immer noch den Rechtsweg.

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Pech-Vogel am 25.03.2021 um 07:57:21

    Petersburger schrieb am 24.03.2021 um 22:00:41:
    Es lohnt sich zweifellos nicht, die große Müllgrube namens Internet abzusuchen.
    Dort kann jeder alles schreiben.



    T.P.2013 schrieb am 24.03.2021 um 23:09:27:
    Nein, das tut sie nicht, wie Dir hier erklärt wurde, und wenn Du es noch tausendmal behauptest oder liest. Die Wertung der Informationsflut, die das Internet bereitstellt, erfordert allerdings eine gewisse Bewertungskompetenz, das ist wahr.



    grisu1000 schrieb am 25.03.2021 um 03:41:33:
    Im Internt wirst du meist nur negative Bericht über Vaterschaft und Ausländerbezug sehen. Warum?Wenn es wie am Schnürchen klappt stellt das keiner ein. Das Internet ist hier verzerrt.


    Mit im Internet meinte ich eigentlich weniger irgendwelche Berichte sondern eher die Gesetzestexte, welche ja auch zweifelsfrei im Internet nachzuschlagen sind. Sprich §1597a und §85 BGB. Meinen Eindruck dieser Gesetzestexte lies mich das so interpretieren. So ähnlich habe ich das auch in meinem Vortext versucht darzustellen. Aber wie gesagt ich bin da einfach auch Laie besonders im Bezug zu solchen Texten.

    Die Idee einfach mal bei der ABH nachzufragen war nur, weil diese sowas ja bearbeitet um evtl. mal eine Einschätzung von denen zu bekommen. Die Entscheidung werde ich natürlich selber treffen müssen.

    Trotzdem danke für eure Beiträge und Hinweise. 

    Besten Gruß Pech-Vogel

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von reinhard am 25.03.2021 um 15:48:22

    Pech-Vogel schrieb am 25.03.2021 um 07:57:21:
    Die Idee einfach mal bei der ABH nachzufragen war nur, weil diese sowas ja bearbeitet um evtl. mal eine Einschätzung von denen zu bekommen. Die Entscheidung werde ich natürlich selber treffen müssen.



    Das halte ich für eine sehr schlechte Idee.

    Die Ausländerbehörde entscheidet über Anträge. Sie macht keine Beratung.

    Außerdem nimmt man dann an, dass Du ein schlechtes Gewissen hast, irgendwas Halblegales planst. Du sorgst höchstens für einen Alarm.

    Lass es, die Informationen hast Du hier, die ABH ist die letzte Station, wenn sie mit Kind hier ist.

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Petersburger am 25.03.2021 um 16:52:48

    Pech-Vogel schrieb am 25.03.2021 um 07:57:21:
    Die Idee einfach mal bei der ABH nachzufragen war nur, weil diese sowas ja bearbeitet um evtl. mal eine Einschätzung von denen zu bekommen.

    Diese Idee ist genauso daneben wie eine analoge Frage bei der AV.

    Entscheidungen werden durch den für den konkreten Antrag zuständigen Behördenmitarbeiter aufgrund von kompletten Unterlagen getroffen.

    Alles andere ist Schall und Rauch.

    Weder muss der Antwortende derjenige sein, der dann über den Antrag entscheidet. Das ist dann relevant, wenn es "menschelt", wie ich früher schrieb.

    Noch muss das Bild, das Du bei Deiner Frage zeichnest, dasselbe sein, das später die Dokumente ergeben.

    Du hast einen Haufen Unwägbarkeiten und wirst ohnehin keine bindende Antwort bekommen.

    M.a.W. Du bist nach der Antwort genauso weit wie vorher.


    reinhard schrieb am 25.03.2021 um 15:48:22:
    die ABH ist die letzte Station, wenn sie mit Kind hier ist. 

    Das stimmt nur insofern, als es den direkten Kontakt der Familie mit der ABH betrifft. Denn natürlich muss die ABH auch beim Visumverfahren einbezogen werden.

    Wobei eine erfolgreich beurkundete Vaterschaftsanerkennung einschließlich Zustimmung der Mutter die ABH-Beteiligung eher zur Formalie macht: Mir will keine Rechtsgrundlage einfallen, mit der die ABH eine negative Stellungnahme zum Visumantrag der Mutter eines deutschen Kindes begründen könnte, das gemeinsam mit ihr zu seinem Vater ziehen soll.

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Pech-Vogel am 25.03.2021 um 17:36:26
    @reinhard @petersburger alles klar...blicke jetzt zumindest schon mal etwas besser durch die Vorgänge.

    Vielen Dank nochmal für die Aufklärung..werd ich so beherzigen  :#s22:

    Schönen Gruß
    Pech-Vogel

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Pech-Vogel am 26.03.2021 um 18:36:11
    Guten abend noch einmal.
    Ich muss hier nochmal eine Frage stellen auch wenn ich Gefahr laufe hier im Forum als Nervensäge des Monats gekürt zu werden. Mir ist da noch eine Sache eingefallen und wollt mal um eure Meinung bitten.

    Ich hatte überlegt ob zusätzlich zu meiner schon diskutierten Erklärung noch ein 1 bis 2 Zeiler mit zu den Unterlagen gelegt wird, in dem ich erkläre dass die VA ausschließlich zum Zwecke der Führung einer familiären Lebensgemeinschaft abgegeben wird. Diesen 1 bis 2 Zeiler dann eidesstattlich versichere.

    Würde das evtl. von Vorteil sein?
    Oder wäre das auch eher eine behämmerte Idee?

    Für Meinungen wäre ich sehr dankbar.

    Schönen abend noch
    Pech-Vogel

    Titel: Re: Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung
    Beitrag von Petersburger am 26.03.2021 um 21:09:51
    Wieso sollte es von Vorteil sein, einen einzelnen Gedanken aus einer Erklärung nochmal als 1-2-Zeiler dazuzulegen und eidesstattlich zu versichern.

    Abgesehen von der "eidesstattlichen Versicherung" (den Begriff solltest Du mal im Internet prüfen):
    Wenn ich aus Deinem ersten Beitrag nicht genau diese Absicht herausgelesen hätte, hätte ich mich gar nicht erst geäußert.

    Hinsetzen.
    Nachdenken über das, was Du hier gelesen hast.
    Plan machen.
    In Ruhe loslegen.

    Nicht umsonst fehlt in der Auflistung "Weiter im Internet recherchieren" und "Noch 100 Leute fragen."

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