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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Ist es möglich, dass sich das Gericht 3 Jahre nicht entscheiden kann?
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Beitrag begonnen von ryka am 25.01.2021 um 20:35:10

Titel: Ist es möglich, dass sich das Gericht 3 Jahre nicht entscheiden kann?
Beitrag von ryka am 25.01.2021 um 20:35:10
Verspätet wünsche ich allen ein gutes erfolgreiches Jahr 2021. Und dann gleich meine Frage.

Ein Paar aus Tansania wartet seit 3 Jahren auf eine Entscheidung des Ausländergerichtes. Die Ablehnung der Ausländerbehörde besagte, dass Tansania kein gefährliches Land ist.
Der Flüchtling, der von der Polizei ohne Urteil im Gefängnis eingesperrt wer, dort misshandelt wurde, empfindet das als Witz.
Die Familie hat 4 Kinder, die 3 großen Kinder gehen in die Schule mit all den Schwierigkeiten, die auch andere Kinder haben und noch ein bißchen unangenehmer, da nur 1 Zimmer zur Verfügung steht und ein sehr schlechter Internetanschluss, der jeden Morgen zusammenfällt, wenn die 15 Kinder im Haus lernen sollen.
Es gäbe eine Wohnung, allerdings in einem anderen Landkreis, der 6 km entfernt ist. Leider ist ein Umzug aber nicht möglich ohne eine Gerichtsentscheidung. Der Vater arbeitet und kann seine Familie ernähren.
Hat irgendjemand eine Idee was man machen kann?
Die Anwältin  sagt nur, dass das Gericht nicht zur schnelleren Bearbeitung aufgefordert werden darf. Ist das richtig?

Viele Grüße Ryka

Titel: Re: Ist es möglich, dass sich das Gericht 3 Jahre nicht entscheiden kann?
Beitrag von reinhard am 25.01.2021 um 22:21:22
Sie sollten sich umfassend beraten lassen.

Du meinst sicherlich die Ablehnung eines Asylantrages und die Klage dagegen beim Verwaltungsgericht. Da es aus Tansania kaum Asylanträge gibt, wird keine Kammer sich darauf spezialisiert haben – sie sind bei der Kammer "übrige Länder" gelandet.

Man kann es tatsächlich beeinflussen: Material und Stellungnahme hinschicken und um einen Termin bitten. Dann bekommen sie Antwort oder auch nicht.

Aber: Wenn die Sache aussichtslos ist, kann solch eine Wartezeit auch Vorteile haben, weil sie in der Zeit an einer Alternative arbeiten können. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufenthaltsgesetz setzt zum Beispiel eine Aufenthaltszeit von sechs Jahren voraus. "Beschleunigen" kann dann bedeuten, das Ende des Aufenthalts in Deutschland schneller zu erreichen, warten kann bedeuten, eine neue Möglichkeit zu haben.

Übrigens: Es gibt keine "Ablehnung der Ausländerbehörde", sondern eine Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Die Ausländerbehörde vollstreckt nur die Abschiebung, falls das Gericht negativ entscheidet und sie danach nicht freiwillig ausreisen.

Tansania: 2020 gab es 56 Asylanträge. Es gab aber 130 Entscheidungen (Asylanträge aus 2018, 2019 und 2020). Ergebnis: 5 x positiv, 102 Ablehnungen, 23 Erledigungen ohne Entscheidung.

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