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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug zu Deutschen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1610985459 Beitrag begonnen von UweG am 18.01.2021 um 16:57:39 |
Titel: Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von UweG am 18.01.2021 um 16:57:39
Eine palästinensische Familie (Eltern + drei Kinder) sind in den Nuller Jahren nach Deutschland gekommen. Der Vater und die Kinder haben mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Die Mutter bekam keine Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und bekam damals nur einen befristeten Aufenthalt.
Zwischenzeitlich sind sie in den Libanon zurückgezogen, die Kinder haben dort im Libanon die Schule besucht. Zwei Kinder (volljährig und wie gesagt, Deutsche) sind jetzt wieder in Deutschland. Der Vater (Deutscher) bleibt im Libanon. Die Mutter (Palästinenserin) möchte jetzt (Ehekrise, keine Arbeit, wirtschaftliche Verhältnisse im Libanon) zu ihren deutschen volljährigen Kindern nach Deutschland ziehen. Ich sehe es so: Die klassische FZF greift hier ja nicht, weil die Kinder sowieso auch volljährig sind. Ein gängiges Visum kommt für die Mutter eigentlich auch nicht infrage. Vielleicht noch Schengen-Visa und dann hier Asyl beantragen. Meine Frage wäre, weil ihre Kinder ja Deutsche sind, ob die Mutter dadurch eine Chance hätte, als Palästinenserin zu ihren Deutschen Kindern zu ziehen? Danke und viele Grüße Cheasy |
Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von deerhunter am 18.01.2021 um 17:01:48 UweG schrieb am 18.01.2021 um 16:57:39:
Nein, ein Familiennachzug (außer Frau / Mann) ist nur "absteigend", also Kinder zu Eltern möglich! |
Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von erne am 19.01.2021 um 10:39:58 deerhunter schrieb am 18.01.2021 um 17:01:48:
nein, ein Familiennachzug ist auch "aufsteigend", also Eltern zu Kindern möglich. Beides aber nur, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Greift also nicht (mehr). UweG schrieb am 18.01.2021 um 16:57:39:
nur über das AufenthG 36 wäre das möglich, dafür müsste die Mutter eine "aussergewöhliche" Härte geltend machen und nachweisen. Ich sehe diese Härte nicht --> also nein https://dejure.org/gesetze/AufenthG/36.html |
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