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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von integ am 17.01.2021 um 00:26:11

Titel: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von integ am 17.01.2021 um 00:26:11
Hallo.
Muss man 5 Jahre ohne Pause arbeiten  um die NE zu bekommen,wenn man anekannte Flüchtlinge ist?
vielen Dank

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von reinhard am 17.01.2021 um 11:54:25
Nein.

In § 26 Aufenthaltsgesetz sind die Möglichkeiten beschrieben, wie man 3 Jahre nach Ankunft oder 5 Jahre nach Ankunft eine NE erhalten kann, auch wenn man noch nicht 5 Jahre gearbeitet hat.

Sinnvoll ist eine individuelle, persönliche Beratung. Denn mit dem NE-Antrag wird das BAMF benachrichtigt und startet ein Widerrufs-Prüfverfahren für die Anerkennung. Je nachdem, aus welchem Land man kommt und welche Gründe zur Anerkennung führten, ist das leichter oder schwerer zu überstehen.


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