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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1610839571 Beitrag begonnen von integ am 17.01.2021 um 00:26:11 |
Titel: Niederlassungserlaubnis Beitrag von integ am 17.01.2021 um 00:26:11
Hallo.
Muss man 5 Jahre ohne Pause arbeiten um die NE zu bekommen,wenn man anekannte Flüchtlinge ist? vielen Dank |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von reinhard am 17.01.2021 um 11:54:25
Nein.
In § 26 Aufenthaltsgesetz sind die Möglichkeiten beschrieben, wie man 3 Jahre nach Ankunft oder 5 Jahre nach Ankunft eine NE erhalten kann, auch wenn man noch nicht 5 Jahre gearbeitet hat. Sinnvoll ist eine individuelle, persönliche Beratung. Denn mit dem NE-Antrag wird das BAMF benachrichtigt und startet ein Widerrufs-Prüfverfahren für die Anerkennung. Je nachdem, aus welchem Land man kommt und welche Gründe zur Anerkennung führten, ist das leichter oder schwerer zu überstehen. |
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