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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Beurkundung der Auslandsgeburt im Geburtenregister
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Beitrag begonnen von Toutouk am 07.01.2021 um 12:18:18

Titel: Beurkundung der Auslandsgeburt im Geburtenregister
Beitrag von Toutouk am 07.01.2021 um 12:18:18
Hallo Zusammen,
die deutsche Botschaft in Benin fordert vor dem Antrag eines deutschen Kinderpasses die Beurkundung der Auslandsgeburt im Geburtenregister (§36 PStG). Das wollen wir aber erst machen, wenn das Kind hier in Deutschland ist. Der deutsche Elternteil ist vor 1999 geboren.
Sind wir gesetzlich verpflichtet, es vor der Einreise zu machen?
Gruß
Toutouk

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