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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Anrechnung der Aufenthaltszeiten für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern
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Beitrag begonnen von Lucia Rossi am 31.12.2020 um 15:10:11

Titel: Anrechnung der Aufenthaltszeiten für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern
Beitrag von Lucia Rossi am 31.12.2020 um 15:10:11
Hallo,

werden die Aufenthaltszeiten eines freizügigkeitsberechtigten Drittstaatsangehörigen in anderen EU-Mitgliedstaaten für die Erteilung einer Aufenthaltskarte gem. § 5 Abs. 1 FreizügG/EU in Deutschland angerechnet?


Beispiel:

Eine italienische Frau und ihren indischen Mann sind seit vier Jahren in Österreich und möchten nun nach Deutschland umziehen. Ist der Mann dann nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland gem. § 5 Abs. 5 FreizügG/EU daueraufenthaltsberechtigt?


Viele Grüße und guten Rutsch!

Titel: Re: Anrechnung der Aufenthaltszeiten für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern
Beitrag von Bayraqiano am 31.12.2020 um 15:49:32
Nein, werden sie nicht.

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