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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Anrechnung der Aufenthaltszeiten für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1609423811 Beitrag begonnen von Lucia Rossi am 31.12.2020 um 15:10:11 |
Titel: Anrechnung der Aufenthaltszeiten für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern Beitrag von Lucia Rossi am 31.12.2020 um 15:10:11
Hallo,
werden die Aufenthaltszeiten eines freizügigkeitsberechtigten Drittstaatsangehörigen in anderen EU-Mitgliedstaaten für die Erteilung einer Aufenthaltskarte gem. § 5 Abs. 1 FreizügG/EU in Deutschland angerechnet? Beispiel: Eine italienische Frau und ihren indischen Mann sind seit vier Jahren in Österreich und möchten nun nach Deutschland umziehen. Ist der Mann dann nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland gem. § 5 Abs. 5 FreizügG/EU daueraufenthaltsberechtigt? Viele Grüße und guten Rutsch! |
Titel: Re: Anrechnung der Aufenthaltszeiten für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern Beitrag von Bayraqiano am 31.12.2020 um 15:49:32
Nein, werden sie nicht.
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