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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> trennung nach einem Antrag für familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von rbrayn am 10.12.2020 um 13:13:06

Titel: trennung nach einem Antrag für familienzusammenführung
Beitrag von rbrayn am 10.12.2020 um 13:13:06
Hallo liebe User,

Ich komme ursprünglich aus Gabun und seit 2015 eingebürgert und fest angestellt in einer Firma.
Ich habe 2018 in Gabun geheiratet, meine Frau hat dann die sprach kurze dort absolviert und Ihren Antrag zum Visum auf Grund der Familienzusammenführung bei der Botschaft gestellt.

Nun habe ich in Mai erfahren, dass sie mich seit letztes Jahr betrugt mit ihrem ex-Freund der auch in Deutschland lebt, und vor hat mich zu verlassen, und eventuell unterhalt von mir zu verlangen sobald sie einreist und ihre AE bekommen hat.

Meine Fragen:

1-Kann ich den Visa-Prozess hier bei ABH stoppen? Falls ja wie soll ich vorgehen?
2- Kann ich die ABH beten, die Bearbeitung der Akte zu verzögern oder sogar um mindestens ein Jahr zu verschieben, um Zeit zu haben nach Gabun zu fliegen, die Sache zu klären, und wenn es nicht mehr geht, einen Scheidungsantrag zu stellen?
3- falls ich eine Scheidung beantrage und sie inzwischen ihr Visum erhalten hat, bin ich verpflichtet, sie bei mir zu empfangen?
4-Werde ich ihr eine Unterhaltszahlung leisten müssen?

Ich bin euch vorab schon dankbar für ihre Unterstützung.

Titel: Re: trennung nach einem Antrag für familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 10.12.2020 um 13:35:37

rbrayn schrieb am 10.12.2020 um 13:13:06:
Kann ich den Visa-Prozess hier bei ABH stoppen? Falls ja wie soll ich vorgehen? 


Ja, einfach angeben das man sich getrennt hat und die Scheidung anstrebt! Das Visum wird ja zum "ehelichen " Zusammenleben vergeben, nicht zur Einreise und Leben hier mit anderem!


rbrayn schrieb am 10.12.2020 um 13:13:06:
2- Kann ich die ABH beten, die Bearbeitung der Akte zu verzögern oder sogar um mindestens ein Jahr zu verschieben, um Zeit zu haben nach Gabun zu fliegen, die Sache zu klären, und wenn es nicht mehr geht, einen Scheidungsantrag zu stellen? 


Muss man versuchen


rbrayn schrieb am 10.12.2020 um 13:13:06:
3- falls ich eine Scheidung beantrage und sie inzwischen ihr Visum erhalten hat, bin ich verpflichtet, sie bei mir zu empfangen? 


Ja, weil eine AE gibt es nur für eheliches Zusammenleben...also wird sie ja bei dir leben, wenn sie einreist


rbrayn schrieb am 10.12.2020 um 13:13:06:
4-Werde ich ihr eine Unterhaltszahlung leisten müssen?


Wenn sie hier einreist, eine AE bekommt und ihr nach deutschen Recht geschieden werdet vermutlich ja....wenn sie nicht einreist und ihr das in Afrika scheiden lasst, vermutlich eher nicht kommt auf das dortige Recht an)

Also an deiner Stelle würde ich alles daran setzen, dass sie nicht einreisen kann

Titel: Re: trennung nach einem Antrag für familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 10.12.2020 um 13:40:08

rbrayn schrieb am 10.12.2020 um 13:13:06:
1-Kann ich den Visa-Prozess hier bei ABH stoppen? Falls ja wie soll ich vorgehen?

Dann solltest Du der ABH umgehend mitteilen, dass Du an einer Familienzusammenführung nicht mehr interessiert bist und die Scheidung ansteht.


rbrayn schrieb am 10.12.2020 um 13:13:06:
4-Werde ich ihr eine Unterhaltszahlung leisten müssen?

Zumindest solange Du noch verheiratet bist, auf jeden Fall. Über einen eventuellen nachehelichen Unterhalt entscheidet das Gericht beim Scheidungsprozess.

Titel: Re: trennung nach einem Antrag für familienzusammenführung
Beitrag von rbrayn am 10.12.2020 um 13:55:03
danke sehr für die erste Anworten!

- Weiß jemand, wie lange es durchschnittlich dauern kann, ein solches Visum zu bearbeiten?
- wird die ABH sich mit mir in Verbindung setzen, während ihre Antrag bearbeitet wird?
- Und wenn ich darum bitte, das Verfahren abzubrechen, können wir dann erneut einen Antrag stellen, falls sie und ich jemals wieder zusammenkommen sollten?

Titel: Re: trennung nach einem Antrag für familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 10.12.2020 um 14:02:30

Saxonicus schrieb am 10.12.2020 um 13:40:08:
Zumindest solange Du noch verheiratet bist, auf jeden Fall.

Wenn sie nicht in D lebt dann vermutlich eher nicht. Es sei denn, Gabun hat da irgendwelche Regeln.


Saxonicus schrieb am 10.12.2020 um 13:40:08:
Über einen eventuellen nachehelichen Unterhalt entscheidet das Gericht beim Scheidungsprozess. 

Wenn keine Ehe in D gelebt wurde oder nur kurz ist auch kein nachehelicher Unterhalt zu zahlen.

Wenn das Visum noch nicht erstellt wurde kannst Du durch eine Meldung an die ABH/die Botschaft verhindern, dass sie eins bekommt.
Wenn das Visum schon erstellt wurde und im Paß klebt, der aber noch bei der Botschaft liegt, dann kann die Botschaft das Visum ungültig stempeln.

Mit der Verzögerung des Antrages um 1 Jahr das dürfte nicht funktionieren. Entweder Du willst, dass sie kommt oder nicht. Wenn sich alles klären sollte dann muss sie eben in 1 Jahr einen neuen Antrag stellen.

Titel: Re: trennung nach einem Antrag für familienzusammenführung
Beitrag von rbrayn am 10.12.2020 um 14:12:57
-Wenn ich das richtig verstehe, kann ich jetzt darum bitten, den Vorgang zu unterbrechen, und den Antrag für Visum wird automatisch abgelehnt?
-und wenn nach meiner Reise nach Gabun die sachen wieder in Ordnung sein sollten, könnte sie zb. nächstes jahr ohne Komplikationen erneut ein Visum beantragen?

Titel: Re: trennung nach einem Antrag für familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 10.12.2020 um 15:54:16
Deine Frau hat ein Visum beantragt um die Ehe hier in D mit Dir zu leben. Wenn Du der ABH und/oder der Botschaft mitteilst, dass Du das (momentan) nicht wünschst, dann wird Deine Frau kein Visum erhalten. Am Besten zieht sie den Antrag zurück.

Ob es Probleme bei der Neubeantragung des Visums in 1 Jahr geben wird kann Dir hier und heute niemand sagen. Möglicherweise gibt es da ein paar Nachfragen mehr oder die Unterlagen werden noch ein bißchen genauer geprüft (wenn das überhaupt geht), aber möglicherweise auch nicht. Kommt vielleicht auch darauf an, was Du ABH/Botschaft jetzt mitteilst: "Ich muss erst mal rausfinden ob meine Frau mich betrügt" oder "die Lebensplanung von meiner Frau und mir hat sich geändert, wir haben entschieden, dass sie erst später nach Deutschland kommt" macht dann vielleicht einen Unterschied. 

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