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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausbürgerung während Probezeit (EBA Hamburg) - In Coronazeit
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Beitrag begonnen von honigbiene am 09.12.2020 um 14:56:29

Titel: Ausbürgerung während Probezeit (EBA Hamburg) - In Coronazeit
Beitrag von honigbiene am 09.12.2020 um 14:56:29
Ich wäre Ihnen für Ihre Anleitung in der folgenden Situation dankbar.

(In Bezug auf EBA - Hamburg)

Ich habe meine Einbürgerungsurkunde schon erhalten. Seit Juli habe ich meinen Job verloren und erhalte ALG I (kein ALG II / Hartz IV). Ab Januar 2021 habe ich einen weiteren unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen in Hamburg. Ich bin indischer Staatsbürger.

Glauben Sie, ich kann meinen indischen Pass während der Probezeit (6 Monate lang) im Januar abgeben? Das indische Konsulat benötigt eine Woche, um die Ausbürgerungsbescheinigung herauszugeben. Erhalte ich in diesem Fall meine Einbürgerungsurkunde? Gibt es Regeln, nach denen man während der Probezeit keine Einbürgerungsurkunde erhalten kann? Kennen Sie Fälle in Hamburg, in denen in einer ähnlichen Situation kein Einbürgerungsurkunde ausgestellt wurde?

LG,
Honigbiene

Titel: Re: Ausbürgerung während Probezeit (EBA Hamburg) - In Coronazeit
Beitrag von Petersburger am 09.12.2020 um 15:47:14

honigbiene schrieb am 09.12.2020 um 14:56:29:
Ich habe meine Einbürgerungsurkunde schon erhalten.


Ist das richtig?

Nicht vielmehr eine Einbürgerungszusicherung?

Titel: Re: Ausbürgerung während Probezeit (EBA Hamburg) - In Coronazeit
Beitrag von Saxonicus am 09.12.2020 um 18:40:24

honigbiene schrieb am 09.12.2020 um 14:56:29:
Ich habe meine Einbürgerungsurkunde schon erhalten.

Wenn Du Deine Einbürgerungsurkunde bereits erhalten hast, dann bist Du kein "indischer Staatsbürger" mehr sondern "Deutscher".

Unter Vorlage dieser Urkunde solltest Du Dir umgehend  den deutschen Pass und den Personalausweis ausstellen lassen.

Sofern Du Deinen indischen Pass noch nicht abgegeben hast, solltest Du das nun nachholen. Falls das nicht verlangt wird, kannst Du den auch einrahmen und zur Erinnerung an die Wand hängen.

Titel: Re: Ausbürgerung während Probezeit (EBA Hamburg) - In Coronazeit
Beitrag von honigbiene am 09.12.2020 um 19:37:00

Petersburger schrieb am 09.12.2020 um 15:47:14:
Ist das richtig?

Nicht vielmehr eine Einbürgerungszusicherung?


Es tut mir so leid für die Verwirrung. Ich wollte sagen: Ich habe meine Einbürgerungszusicherung (NICHT Einbürgerungsurkunde) erhalten. Der Fehler tut mir so leid.


Saxonicus schrieb am 09.12.2020 um 18:40:24:
Wenn Du Deine Einbürgerungsurkunde bereits erhalten hast



Ich wollte sagen: Ich habe meine Einbürgerungszusicherung erhalten.

Der Fehler tut mir sehr leid.

Könnt ihr mich bitte vorschlagen?

Titel: Re: Ausbürgerung während Probezeit (EBA Hamburg) - In Coronazeit
Beitrag von reinhard am 09.12.2020 um 20:54:35
Letztlich musst Du die Einbürgerungsbehörde fragen, ob sie Dich während der Probezeit (vermutlich 1.1. bis 30.6.2021) einbürgert. Das hängt immer vom Gesamtbild ab, das die Einbürgerungsbehörde kennt und wir nicht.

Wenn jemand vorher alle halbe Jahr seinen Job verloren hat, ist es was anderes als wenn jemand vorher zehn Jahre beim gleichen Arbeitgeber war.

Wenn eine Einbürgerung erst ab dem 1. 7. (Ende der Probezeit) möglich ist, solltest Du die Ausbürgerung für den 15. Juni notieren.

Titel: Re: Ausbürgerung während Probezeit (EBA Hamburg) - In Coronazeit
Beitrag von honigbiene am 09.12.2020 um 21:23:06
Danke für Ihre schnelle Antwort, Reinhard. Guten Abend!

Ich habe die EBA angerufen, und mein Sachbearbeiter sagte mir, dass sie im Allgemeinen nicht die Probezeit für EB-Urkunde prüfen. In der jüngsten Corona-Ära verlieren jedoch viele Antragsteller/-in ihre bestehenden Arbeitsplätze und verlieren auch während der Probezeit Arbeitsplätze. In einigen Fällen hat sie festgestellt, dass der Abteilungsleiter den Antragsteller auffordert, bis zum Ende der Probezeit zu warten. In einigen Fällen gewähren sie während der Probezeit.

Meine Sachbearbeiterin beendete den Anruf mit den Worten, dass ich im schlimmsten Fall möglicherweise bis zum Ende der Probezeit warten muss.

Jetzt ist es natürlich am besten, bis zum Ende zu warten. Aber ich habe mehr aus der Sicht des Gesetzes geschaut. Oder aus Sicht der Hamburger Landesanweisungen. Nur für den Fall, dass es zu diesem Thema eine spezifische Richtlinie gibt.

Daher die Verwirrung darüber, was zu tun ist.

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