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Beitrag begonnen von Kabi am 21.11.2020 um 08:36:02

Titel: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Kabi am 21.11.2020 um 08:36:02
Ein Bekannter von mir befindet sich in der folgenden Situation. 

Der Mann besitzt Aufenthaltskarte nach 5 Abs. 1 FreizügG/EU Familienangehöriger und die Frau ist EU-Bürgerin. Sie wöllen jetzt die Daueraufenthaltskarte beantragen weil die Auenthaltskarte abläuft. 

Die Frau hatte in den letzten 5 Jahren 3 Jahre gearbeitet und war dann arbeitslos (erhielt Elterngeld und danach ALG1). Der Mann arbeitet seit 3 Jahren und hat einen unbefristeten Vertrag.  Sie haben auch ein eigenes Wohnung und erhalten keine Sozialleistungen.  Die Frage ist, wie können sie die Freizügigkeitsrechts in dieser Situation nachweisen? Reicht es aus, wenn sie Folgendes nachweisen: früherer Aebeitsvertrag der Frau, aktueller Arbeitsvertrag des Mannes und Spargeld.

Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von T.P.2013 am 21.11.2020 um 18:07:07

Kabi schrieb am 21.11.2020 um 08:36:02:
früherer Aebeitsvertrag der Frau, aktueller Arbeitsvertrag des Mannes


Hallo,

könnte ausreichen.
Eine gültige "erweiterte Meldebescheinigung" könnte auch zumindest hilfreich sein. Ansonsten alle Nachweise des Aufenthalts im Land, z. B. Wasser-, Gas- oder Stromrechnungen und Mietverträge. Auch Arbeitsverträge, die sich zusammen über den gesamten 5-Jahres-Zeitraum erstrecken. Nachweise wie Gehaltszettel, Kontoauszüge, Steuererklärungen können ihren Zweck erfüllen.

Welche Belege ihre zuständige Behörde in ihrem Fall genau wünscht, könnten sie bestimmt dem Webseitenauftritt oder per E-Mail-Nachfrage in Erfahrung bringen.

Gruß

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Kabi am 24.11.2020 um 07:20:39
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Frau hat im vergangenen Jahr auch ALG1 und Elterngeld erhalten.  Wird sich dies negativ auf ihre Antrag auswirken?

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von erne am 24.11.2020 um 09:49:57

Kabi schrieb am 24.11.2020 um 07:20:39:
ALG1 und Elterngeld

und dann wohl auch Kindergeld :-)

das sind keine Sozialleistungen und haben keinen Einfluss

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