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Beitrag begonnen von Passerati am 19.11.2020 um 21:12:23

Titel: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von Passerati am 19.11.2020 um 21:12:23
Liebe Forenmitglieder.
Ein mongolischer Staatsbürger mit einem tschechischen Aufenthaltstitel.
Wie sind da allgemein die Rechte?
Was ist da erlaubt bzw.
nicht erlaubt?
Diese Person befindet sich zur Zeit zwecks Arbeitssuche im Bundesgebiet.
Ist eine Arbeitsaufnahme gestattet?
Wird eine Arbeitserlaubnis benötigt?
Wo und wie kann man einen dauerhaften Aufenhalt in der EU beantragen?


Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von T.P.2013 am 19.11.2020 um 22:10:27
Arbeitsaufnahme: grundsätzlich hier nicht gestattet.
Arbeitserlaubnis: grundsätzlich erforderlich.
Rechte: Er darf sich in Tschechien aufhalten und andere Schengenländer, falls sein Titel schengenfähig sein sollte, zu Besuchsaufenthalten bereisen.

Der Rest ist mir zu unkonkret gehalten, da würde ich persönlich konkretere Fragestellungen nach vorheriger Eigenrecherche erwarten. Google ist Dein Freund.

Gruß

Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von Passerati am 19.11.2020 um 22:46:46
Bei Google habe ich bereits recherchiert.
Ich erhoffe mir in diesem Forum jedoch ädaquatere Antworten auf komplexe Fragestellungen.
Er kann eine Daueraufenthaltskarte EU beantragen.
Die Frage ist kann er dies auch in Deutschland beantragen oder nur in Tschechien?

Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von lottchen am 19.11.2020 um 22:56:20
Er hat nur ein Besuchsrecht in D. Wie will er hier einen Daueraufenthalt EU beantragen bzw. wie will er die hiesigen Bedingungen erfüllen? Nach denen hast Du doch sicher schon gegoogelt.

Wie lange lebt er in Tschechien, mit was für einem Aufenthaltsitel, arbeitet er, hat er die notwendigen Sprachkenntnisse für Tschechien...? Warum beantragt er nicht in Tschechien Daueraufenthalt EU? 

Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von T.P.2013 am 20.11.2020 um 07:01:18

Passerati schrieb am 19.11.2020 um 21:12:23:
Wie sind da allgemein die Rechte?
Was ist da erlaubt bzw.
nicht erlaubt?
...
Wo und wie kann man einen dauerhaften Aufenhalt in der EU beantragen?


Zitat:
Ich erhoffe mir in diesem Forum jedoch ädaquatere Antworten auf komplexe Fragestellungen.


Diese Fragestellung ist nicht komplex, sie ist allgemein und unbestimmt.
Eine adäquate Antwort dazu bestünde in einem Grundkurs im Aufenthaltsrecht...

Zur konkreten Frage: Einen Daueraufenthalt EU kann er, wenn überhaupt, als in Tschechien lebender Drittstaater auch nur in Tschechien beantragen, nicht in Deutschland.

Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von reinhard am 20.11.2020 um 14:10:58
Sinnvoll wäre, wenn er selbst anfragt. Zur Arbeitssuche muss er ja perfekt Deutsch sprechen, nehme ich an. Dann könnte er auch Rückfragen konkreter beantworten.

Grundsätzlich: Ein Mongole, der einen tschechischen Aufenthaltstitel hat, benötigt einen unbefristeten Aufenthaltstitel zum "Umziehen". Dafür muss er allerdings Arbeitsvertrag und Arbeitserlaubnis in Deutschland haben, die Erlaubnis kann er erst beantragen, wenn er den Vertrag oder den Vertragsentwurf hat.

Von dieser Grundregel gibt es Ausnahmen, dazu müsste er aber viel, viel konkreter fragen. Ausnahmen sind bestimmte Berufe oder andere Konstellationen, wenn er zum Beispiel mit einer Portugiesin verheiratet wäre.

Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von Passerati am 21.11.2020 um 00:57:44
Er würde einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen.
Der Einsatz wäre in der Fleischbranche.
Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.
Wie geht er am besten vor?



reinhard schrieb am 20.11.2020 um 14:10:58:
Sinnvoll wäre, wenn er selbst anfragt. Zur Arbeitssuche muss er ja perfekt Deutsch sprechen, nehme ich an. Dann könnte er auch Rückfragen konkreter beantworten.

Grundsätzlich: Ein Mongole, der einen tschechischen Aufenthaltstitel hat, benötigt einen unbefristeten Aufenthaltstitel zum "Umziehen". Dafür muss er allerdings Arbeitsvertrag und Arbeitserlaubnis in Deutschland haben, die Erlaubnis kann er erst beantragen, wenn er den Vertrag oder den Vertragsentwurf hat.

Von dieser Grundregel gibt es Ausnahmen, dazu müsste er aber viel, viel konkreter fragen. Ausnahmen sind bestimmte Berufe oder andere Konstellationen, wenn er zum Beispiel mit einer Portugiesin verheiratet wäre.


Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von engelchen+ am 21.11.2020 um 02:00:54

Passerati schrieb am 21.11.2020 um 00:57:44:
Er würde einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen.


Dafür kann er keine Arbeitserlaubnis erhalten.

Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von reinhard am 21.11.2020 um 13:08:00
Er müsste mit dem Vertrag in der Hand die Beschäftigungserlaubnis bei der zuständige Ausländerbehörde beantragen.

Doch, Sprachkenntnisse wäre gut, wenn er hier mit den Behörden klarkommen will.

Dort könnte ihm auch erklärt werden, warum es abgelehnt wird und mit welchen Anträgen er Chancen hätte. Das hilft ihm, wenn er es versteht. Oder jemanden mitnimmt.

Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von engelchen+ am 21.11.2020 um 18:45:08

reinhard schrieb am 21.11.2020 um 13:08:00:
Er müsste mit dem Vertrag in der Hand die Beschäftigungserlaubnis bei der zuständige Ausländerbehörde beantragen.

Doch, Sprachkenntnisse wäre gut, wenn er hier mit den Behörden klarkommen will.

Dort könnte ihm auch erklärt werden, warum es abgelehnt wird und mit welchen Anträgen er Chancen hätte. Das hilft ihm, wenn er es versteht. Oder jemanden mitnimmt.


Wozu?

Der Inhaber einer tschechischen DA-EU braucht immer noch die Zustimmung von der BA (vgl §38a AufenthG Abs. 3). Nach §40 Abs 1 Nr. 2 AufenthG ist aber die Zustimmung bei Leiharbeitnehmer zu versagen.

Ich sehe keinen Ermessungsspielraum. Oder habe ich etwas übersehen?

(Ich bin mir nicht sicher, ob der Mann überhaupt eine DA-EU hat, aber es spielt bei einer Stelle einer Zeitarbeitsfirma keine Rolle).


Titel: Re: Mongolischer Staatsbürger mit tschechischen Aufenthaltstitel Arbeitsaufnahme
Beitrag von reinhard am 21.11.2020 um 18:55:18
Ich denke einfach:

Wenn er nicht hingeht und sich informiert, wird er nicht rausfinden, was geht und was nicht. Die andere Möglichkeit wäre, dass ihm jemand alles erklärt

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