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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Schriftliche Antragstellung möglich
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Beitrag begonnen von mirimi am 14.11.2020 um 22:32:45

Titel: Schriftliche Antragstellung möglich
Beitrag von mirimi am 14.11.2020 um 22:32:45
Zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis nach Paragraph 28 soll bei der ABH in Berlin gemäß Angabe auf der Webseite ein Termin gebucht werden.
Seit zwei Wochen werden auf der Seite der ABH keine freien Termine angezeigt. Wir haben es jeden Tag mehrfach zu unterschiedlichen Uhrzeiten versucht.
Die alte AE läuft am 05.12. ab.
Kann der Antrag zur Fristwahrung schriftlich gestellt werden? Ist es in dem Fall besser den Antrag persönlich abzugeben oder per Einschreiben zu senden?
Oder ist es erforderlich, sich früh morgens (oder nachts?) anzustellen, um zu versuchen eine Nummer zu bekommen?
Bei der Beantragung der AE vor drei Jahren, gab es Termine online, sogar recht kurzfristig.

Titel: Re: Schriftliche Antragstellung möglich
Beitrag von reinhard am 15.11.2020 um 12:41:31
Ja, mit einem Verlängerungsantrag – möglichst gleichzeitig NE-Antrag – ist alles Erforderliche getan.

Brief (80 Cent) reicht aus.

Titel: Re: Schriftliche Antragstellung möglich
Beitrag von mirimi am 15.11.2020 um 18:18:45
Das heißt er muss einerseits beantragen, die bestehende AE zur Personensorge zu verlängern und andererseits gleichzeitig die NE beantragen?

Titel: Re: Schriftliche Antragstellung möglich
Beitrag von reinhard am 15.11.2020 um 19:20:25
Er muss sich überlegen, was er haben will. Und dann, ob er die Vorausetzungen dafür erfüllt.

Er muss gar nichts.

Er beantragt das, was er will und von dem er glaubt, es steht ihm zu.

Titel: Re: Schriftliche Antragstellung möglich
Beitrag von mirimi am 15.11.2020 um 19:28:25
Ja, das verstehe ich.

Mir ist nur nicht ganz klar, wie er gleichzeitig die Verlängerung der AE und die NE beantragt.
Es kostet ja auch beides Gebühren und die Ablehnung ja ggf. auch.

Du schriebst ja „Verlängerungsantrag - möglichst gleichzeitig NE-Antrag“. Das habe ich nicht verstanden.

Er möchte die NE beantragen, aber wenn er die nicht bekommt, braucht er ja weiterhin eine AE.

Titel: Re: Schriftliche Antragstellung möglich
Beitrag von reinhard am 15.11.2020 um 19:42:17
Er beantragt einfach:

"Hiermit beantrage ich eine Niederlassungserlaubnis.

Falls Sie den Antrag ablehnen, beantrage ich hilfsweise die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis."

Titel: Re: Schriftliche Antragstellung möglich
Beitrag von mirimi am 15.11.2020 um 20:00:50
Danke!

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