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Beitrag begonnen von Ani am 12.11.2020 um 23:20:58

Titel: Leistungen
Beitrag von Ani am 12.11.2020 um 23:20:58
Hallo,

Mein Ehemann ist mit familienzusammenführung Visum gekommen nach Deutschland.
Er hat jetzt kein Geld bekommen vom Jobcenter.
Hat er Anspruch auf Leistungen ?
Er hat eine Leistungssperre nach Paragraph 7 Abs.1 Satz 2 Nr.1
ab Einreise .
Ich bin deutsche Staatbürgerin und er ist aus Afghanistan gekommen.

Dankeschön
Lg


Titel: Re: Leistungen
Beitrag von Holzschuher am 13.11.2020 um 09:23:52
Hallo,

soweit mir bekannt, hat das BSG klargestellt, dass dieser Leistungsausschluss bereits dem
Wortlaut nach nicht auf Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen anwendbar ist. Entsprechendes gilt auch für Unionsbürger, die Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen sind.

BSG, Urt. v. 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R
https://www.migrationsrecht.net/rechtsprechung/rechtsprechung-lsg/bsg-urt-v-30-01-2013-b-4-as-37-12-r.html

Viele Grüße
Peter H.

P.S.: Sehe gerade, dass das Thema ja oben angepint ist:

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1359760580

Titel: Re: Leistungen
Beitrag von Alana am 13.11.2020 um 17:21:25

Ani schrieb am 12.11.2020 um 23:20:58:
Mein Ehemann ist mit familienzusammenführung Visum gekommen nach Deutschland.

Hat er denn inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis? Wenn er die AE noch nicht hat, wäre die Ablehnung nachvollziehbar. 

Wenn man sich deine Beiträge anschaut, gab es ja ein Hin und Her zwischen "Er möchte gerne wieder nach Afghanistan zurück,da wir uns getrennt haben", der Frage, wie lange er bis zur Niederlassungserlaubnis braucht (und ob man dafür gearbeitet haben muss), über "Ehe gescheitert" ("... muss ich dafür 1 Jahr trennungsjahr abwarten") bis zu "Ich möchte mit ihm zusammen bleiben und eine Ehe führen ... alles wieder gut". Das ganze zwischen dem 2. und dem 26. Oktober 2020, wobei die ABH vor Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis schon über das Scheitern der Ehe informiert wurde.

Wenn die ABH wegen des Hin und Her (und zusätzlich den Problemen durch Corona) noch keine AE erteilt haben sollte, könnte dein Mann evtl. einen Anspruch auf die notwendige Hilfe zum Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe haben. Voraussetzung: Er ist bedürftig und du bist nachweislich nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.


Ani schrieb am 12.11.2020 um 23:20:58:
Er hat jetzt kein Geld bekommen vom Jobcenter.
Hat er Anspruch auf Leistungen ?

Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ehelichen Zusammenlebens mit dir hat, dann ist wichtig: Nicht "er" hat Anspruch auf Leistungen, sondern nur ihr hättet Anspruch. Ihr beide habt einen Anspruch auf Leistungen, wenn ihr beide zusammengenommen bedürftig seid.

Titel: Re: Leistungen
Beitrag von lottchen am 13.11.2020 um 20:19:06
Wenn Ani HartzIV bezieht darf das ihr Mann auch. Eine Sperre ist nicht richtig, dagegen müsste er Einspruch einlegen. Er hat einen HartzIV-Antrag gestellt und der wurde vom Jobcenter abgelehnt? Hat er seinen Wohnsitz hier in D genommen, hat er sich angemeldet? Ist die AE jetzt beantragt? Das wäre zumindest Voraussetzung. Das Visum allein berechtigt nicht dazu Sozialleistungen zu bekommen. Wenn er nur zu Besuch ist (Visum) und nicht hier lebt (AE) bekommt er auch kein Geld.

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