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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Wann darf man die Einbürgerungsbestätigung beantragen?
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Beitrag begonnen von Makkitotosimew am 12.11.2020 um 18:41:17

Titel: Wann darf man die Einbürgerungsbestätigung beantragen?
Beitrag von Makkitotosimew am 12.11.2020 um 18:41:17
Ich habe vor 1,5 Jahren eine Einbürgerungszusicherung unter Vorbehalt (Abgabe der aktuellen Staatsangehörigkeit) bekommen.
Ich habe damals die Ausbürgerung beantragt und heute einen Brief vom Konsulat mit dem folgenden Text bekommen:
"Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag wurde getroffen. Um eine offizielle Auskunft über die Entscheidung zu bekommen, bitten wir Sie alle Ihre Pässe bei uns abzugeben".
Noch dem gesetzt meiner Heimat tritt die Ausbürgerung in Kraft, sobald "die Entscheidung getroffen wurde", d.h. schon.

Darf ich diesen Brief vom Konsulat übersetzten lassen und damit zur Einbürgerungsbehörde gehen? In diesem Text steht aber nicht explizit "ausgebürgert". Oder soll ich zwingend die Pässe abgeben und eine Bescheinigung kriegen und erst damit (übersetzt) zur Einbürgerungsbehörde gehen?

Wenn ich die Pässe abgebe, kann ich mich nicht mehr bei der Behörde ausweisen. (Ich habe nichts meht mit dem Lichtbild außer Führerschein).
kann auch nicht meinen unbefristeten AT nachweisen, da der im Reisepass aufgeklebt ist.

Soll/darf ich noch schnell einen eAT bekommen, bevor ich den Reisepass abgebe?


Titel: Re: Wann darf man die Einbürgerungsbestätigung beantragen?
Beitrag von reinhard am 12.11.2020 um 20:12:59
Die Einbürgerungsbehörde kennt Dein Land (uns hast Du es ja nicht verraten). Sie weiß, welche der Bescheinigungen ausreicht, und dann es Dir sagen.

Dass man vorübergehend "nichts hat", geht vielen so. Ausländerbehörde und Polizei wissen das. Du kannst die Ausländerbehörde fragen, ob sie Dir irgendwas vorübergehend geben, oder es einfach lassen.

Titel: Re: Wann darf man die Einbürgerungsbestätigung beantragen?
Beitrag von Makkitotosimew am 12.11.2020 um 22:06:53
Die Behörden kann ich natürlich fragen... Aber es gibt sicher irgendelche allgemeine Vorgehensweisen oder Vorschriften.

Es wäre besser, wenn ich nicht alle Behörden anrufe mit der Bitte, mir 'irgendwas' auszustellen, sondern gezielt eine richtige Behörde anrufe und eine kontrete Unterlage beantrage. Sonst wird mich die Ausländerbehörde ins Bürgerbüro schicken und Bürgerbüro wird empfehlen, alles mit der Einbürgerungsbehörde zu klären und die Einbürgerungsbehörde wird sagen, dass die Ausländerbehörde  für mich zuständig ist.
Alle Bekannten sagen, dass man normalerweise ein eAT hat und das erleichtert das Nachweisen der Identität und der NE in diesem Übergangszeitraum.

Titel: Re: Wann darf man die Einbürgerungsbestätigung beantragen?
Beitrag von T.P.2013 am 13.11.2020 um 03:01:47
Es gibt keine "konkrete Unterlage", außer der Einbürgerungszusage.
Und ja, ein eAT erleichtert vielleicht auch mal in irgendeiner Situation bestimmte Dinge.
Wenn Du diese Erleichterung wünscht, musst Du ihn halt beantragen.
Ansonsten reicht es, wenn man mit weniger Erleichterung auch zufrieden ist, sich ggf., wenn die ABH mitspielt, eine FB ausstellen zu lassen oder einfach alle relevanten Pass-Seiten, z.B. auch die mit dem AT, zu kopieren.

Gruß

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