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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Frau (31) will mit ihrer Tochter (5) zu den Großeltern nach Deutschland
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Beitrag begonnen von UweG am 10.11.2020 um 17:34:10

Titel: Frau (31) will mit ihrer Tochter (5) zu den Großeltern nach Deutschland
Beitrag von UweG am 10.11.2020 um 17:34:10
Eine peruanische Familie aus Ehemann, Ehefrau (31) und der gemeinsamen Tochter (5) lebt derzeit im Oman. Hintergrund: der Ehemann arbeitet in der Erdölbranche. Der Ehemann hat eine neue Frau und will sich deshalb von seiner Ehefrau trennen. Auch die Ehefrau will sich trennen, weil ihr Mann in der Ehe aggressiv gegenüber ihr war.

Die Mutter der Ehefrau (Oma der 5jährigen) lebt in Ehe mit einem Deutschen. Momentan ist die Ehefrau mit ihrer Tochter mit einem Touristen-Visum bei ihren Eltern in Deutschland. Das Ziel wäre, dass die Ehefrau mit ihrer Tochter nach Deutschland kommen kann.

Der Ehemann wäre wohl damit einverstanden??? Unklar, ob das tatsächlich so ist.

Klar, sie muss vor Ablauf des Touristen-Visums zurück in den Oman. Bis dahin lernt sie Deutsch bei einer Sprachschule.
Sie hat eine "einjährige Ausbildung" als Friseurin mit vier Jahren Berufserfahrung.

Welche Möglichkeiten gäbe es um nach Deutschland zu kommen?
Gibt es eine Möglichkeit der FZF, welches die Oma beantragen kann für das 5jährige Enkelkind?
Kann die Ehefrau ein Visum beantragen für Arbeit. Die Oma ist selbstständig und arbeitet als Masseurin im Wellnessbereich. Sie könnte bei ihrer Mutter dann arbeiten. Das war so eine Idee.
Könnte die Oma mit ihrem deutschen Mann (sie haben Geld) eine VE machen bzw. für ihre Tochter und das Enkelkind abgeben.

Danke und viele Grüße Cheasy



Titel: Re: Frau (31) will mit ihrer Tochter (5) zu den Großeltern nach Deutschland
Beitrag von reinhard am 10.11.2020 um 17:56:50
Es gibt keine Familienzusammenführung der Oma mit der Enkelin, weil die Mutter sorgeberechtigt ist. Mutter und Kind dürfen nur kommen, wenn das Einverständnis des Vaters vorliegt.

Ob die Mutter / Ehefrau kommen kann, ist unklar. Sie kann ein Visum zur Ausbildung beantragen, wenn sie einen Vertrag hat und davon leben kann. Wenn es nur für sie, aber nicht für die Tochter reicht, könnte die Oma mit einer VE einspringen.

Ich nehme an, die Ausbildung der Mutter ist nicht ausreichend, um ein Visum zur Arbeit zu bekommen. Sie müsste eine anerkannte Ausbildung haben, das ist als Friseurin mit einem Jahr Ausbildung vermutlich nicht so. Sie kann, wenn sie jetzt hier ist, eine Anerkennungs-Beratung (Adresse: www.anerkennung-in-deutschland.de) fragen.

Ein Visum für jede Arbeit können nur die StaatsbürgerInnen der sechs Westbalkan-Länder bekommen, alle anderen Länder (auch Peru) haben nur die Möglichkeit nach dem Facharbeitereinwanderungsgesetz (oder höher, Bluecard oder Hochqualifizierte).

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