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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung bei zwei Staatsangehörigkeiten (EU + Nicht-EU)
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Beitrag begonnen von Joulupukki am 30.10.2020 um 19:51:27

Titel: Einbürgerung bei zwei Staatsangehörigkeiten (EU + Nicht-EU)
Beitrag von Joulupukki am 30.10.2020 um 19:51:27
Hallo zusammen,

EU-Bürger dürfen laut StAG § 12 ihre bisherige Staatsangehörigkeit während der Einbürgerung in Deutschland behalten. Im Gesetz wird es so formuliert:

Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt

Meine Situation, in der man gleichzeitig eine EU und eine Nicht-EU Staatsangehörigkeit besitzt (Finnland und Russland) taucht im StAG nicht auf.
Wahrscheinlich wird die EBH darauf bestehen, dass ich die russische Staatsangehörigkeit aufgebe. Dabei könnte man den Text des Gesetzes eigentlich so interpretieren, dass EU-Bürger grundsätzlich von der Pflicht befreit sind, jegliche Staatsangehörigkeiten aufzugeben.

Meine Frage wäre also ob jemand mit solchen Fällen Erfahrung hat, bzw ob man irgendwo über positive Behördenentscheidungen nachlesen kann. Gibt es hier überhaupt Sinn zu "kämpfen" oder kann man die Einbürgerung gleich vergessen?

Danke!  :)

Titel: Re: Einbürgerung bei zwei Staatsangehörigkeiten (EU + Nicht-EU)
Beitrag von reinhard am 30.10.2020 um 20:46:59
Richtig ist: Die finnische Staatsangehörigkeit darfst Du behalten, die russische Staatsangehörigkeit musst Du aufgeben.

Falls Du die russische behalten willst, musst Du gute Gründe angeben. Am besten Gründe, die mehr als 20.000 Euro wert sind.

Die Einbürgerung kann ganz normal stattfinden, da musst Du nichts "vergessen". Du musst nur, wie immer, bereit sein, eine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.

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