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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassung erlaubnis ohne B1?
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Beitrag begonnen von lyberg am 19.10.2020 um 11:14:31

Titel: Niederlassung erlaubnis ohne B1?
Beitrag von lyberg am 19.10.2020 um 11:14:31
Guten Tag,
ich geheiratet mit deutsche Frau in 2002 und dann wir haben Scheidung in 2011. Wir haben 2 Kinder zusammen.
Seitedem wird mein Antrag auf Niederlassungerlaubnis immer abgelehnt. Der Ausländerbehörde hat immer gesagt, dass ich kein B1 habe als Begründung.
Außerdem habe ich auch Schulden wegen Unterhalt. Aber seit 5 Jahre zahle ich regelmäißig Kinderunterhalt monatlich, auch nicht viel. Kontakt mit Kinder habe ich immer gut, auch nach der Scheidung.
Können Sie mir sagen, ob ich einen Anspruch auf Niederlassung habe? Ohne B1?
Sehr hilfreich wenn Sie Gerichturteile im ähnlichen Fällen wie bei mir habe, wenn Antragsteller kein B1 hat und noch in Verzug bei Unterhalt ist.
Ich danke euch recht herzlich!
Liebe Grüße
Ly

Titel: Re: Niederlassung erlaubnis ohne B1?
Beitrag von reinhard am 19.10.2020 um 15:27:37
Nein, Du hast keinen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis.

Du musst erst den Integrationskurs erfolgreich abschließen, also B1 bestehen und "Leben in Deutschland" bestehen.

Titel: Re: Niederlassung erlaubnis ohne B1?
Beitrag von Alacrity am 19.10.2020 um 19:07:18
Wenn du vor dem 1.1.2005 schon eine AE hattest, fällst du unter die Übergangsregelung von § 104 II AufenthG und du brauchst nur A1

Titel: Re: Niederlassung erlaubnis ohne B1?
Beitrag von lyberg am 19.10.2020 um 20:48:49
vielen dank für den Antworten.
Ja, ich habe schon in 2002 eine AE.
Hat jemand Gerichturteile dazu?
Wie soll ich mit dem Ausländerbehörde argumentieren?
vielen lieben Dank!

Titel: Re: Niederlassungerlaubnis ohne B1?
Beitrag von reinhard am 19.10.2020 um 21:20:32
Argumentier doch einfach mit § 104 Aufenthaltsgesetz.

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