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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anwaltsgebühren für den Antrag der deutschen Staatsangehörigkeit zurückerstattet bekommen
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Beitrag begonnen von 5ara bel kosbara am 14.10.2020 um 18:38:58

Titel: Anwaltsgebühren für den Antrag der deutschen Staatsangehörigkeit zurückerstattet bekommen
Beitrag von 5ara bel kosbara am 14.10.2020 um 18:38:58
Hallo alle zusammen,

ich hätte da eine Frage bezüglich der Zurückerstattung der Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich habe den Antrag zuerst selbst gestellt und eine Ablehnung bekommen. Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet und letztendlich die Zusicherung erhalten.
Kann ich jetzt auf irgendeine Weise diese Kosten zurückerstattet bekommen?
Vielen Dank im Voraus.

Titel: Re: Anwaltsgebühren für den Antrag der deutschen Staatsangehörigkeit zurückerstattet bekommen
Beitrag von T.P.2013 am 14.10.2020 um 20:35:56
Hallo,

nein, es sei denn, es wäre z.B. zu einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren gekommen und die EBH wäre zur Erstattung der Kosten verpflichtet worden.

Wenn im ersten Verfahren (selbst gestellter Antrag) die Ablehnung objektiv ungerechtfertigt war, könnte man zivilrechtlich über "Schadenersatz" die Anwaltskosten möglicherweise einklagen. Soll es dann auch zum Erfolg führen, benötigst Du aber dafür idealerweise einen Anwalt...

Grundsätzlich kann Dir diese Frage aber Dein Anwalt selbst (kostenfrei) beantworten.
Und grundsätzlich halte ich eine Rechtsschutzversicherung für eine der wenigen unverzichtbaren Versicherungen.

Gruß

Titel: Re: Anwaltsgebühren für den Antrag der deutschen Staatsangehörigkeit zurückerstattet bekommen
Beitrag von 5ara bel kosbara am 14.10.2020 um 21:01:10
Vielen Dank für deine informative Rückmeldung.

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