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Beitrag begonnen von Shana0117 am 01.10.2020 um 23:31:49

Titel: Zertifikate für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Shana0117 am 01.10.2020 um 23:31:49
Hallo,
Mein Freund (Inder) hat in Deutschland einen technischen Master gemacht und arbeitet hier Vollzeit im Mangelberuf seit Oktober 2019, im Januar 2020 wurde seine blaue Karte ausgestellt.
Durch die Sonderregelung könnte er ja mit einem B1 Sprachzertifikat nach 21 Monaten schon eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Zählen diese 21 Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses oder ab Ausstellung der blauen Karte?
Ich habe auch gelesen dass die ABH nicht alle Sprachzertifikate anerkennen. Ist TELC B1 allgemein anerkannt (das kann man hier in der ländlichen Region machen) und welche Tests sonst? Wie alt darf das Zertifikat bei der Antragstellung höchstens sein?
Außerdem wird manchmal ein "Nachweis über Kenntnisse der Gesellschaftsordnung" als Voraussetzung für die NE genannt. Sowas würde man ja im Integrationskurs bekommen, den hat er nicht gemacht, das muss man ja nicht als Student. Ist er dann auch von diesem Nachweis ausgenommen weil er hochqualifiziert ist oder muss er irgendwo eine Prüfung ablegen, wie man das sonst nach dem Integrationskurs machen würde, nur eben ohne Kurs? Ist das der gleiche Test wie der Einbürgerungstest?
Momentan ist in seiner Firma wegen Corona Kurzarbeit und er arbeitet nur 80% und bekommt Kurzarbeitergeld. Hat das Auswirkungen auf den Zeitpunkt ab dem man die NE beantragen kann?

Vielen Dank für die Hilfe,
Shana

Titel: Re: Zertifikate für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von T.P.2013 am 02.10.2020 um 01:29:59

Shana0117 schrieb am 01.10.2020 um 23:31:49:
Zählen diese 21 Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses oder ab Ausstellung der blauen Karte?


Er muss in diesen 21 Monaten "eine Beschäftigung nach § 18b Absatz 2 ausgeübt" haben (-§18c Abs. 2 AufenthG).


Zitat:
Ich habe auch gelesen dass die ABH nicht alle Sprachzertifikate anerkennen. Ist TELC B1 allgemein anerkannt ...


Ja.


Zitat:
Wie alt darf das Zertifikat bei der Antragstellung höchstens sein?


Es gibt kein zeitliches Ablaufdatum.


Zitat:
..."Nachweis über Kenntnisse der Gesellschaftsordnung" ... oder muss er irgendwo eine Prüfung ablegen, wie man das sonst nach dem Integrationskurs machen würde, nur eben ohne Kurs? Ist das der gleiche Test wie der Einbürgerungstest?


So ist es, der Test nennt sich "Leben in Deutschland", es reicht, nur den Test selbst zu machen und zu bestehen. Das ist der gleiche Test wie der "Einbürgerungstest".


Zitat:
Momentan ist in seiner Firma wegen Corona Kurzarbeit und er arbeitet nur 80% und bekommt Kurzarbeitergeld. Hat das Auswirkungen auf den Zeitpunkt ab dem man die NE beantragen kann?


Das kann ich nicht verbindlich sagen. Ich meine allerdings, dass das keine Auswirkung haben sollte / dürfte, weil er ja die Tätigkeit selbst noch wahrnimmt.

Gruß

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