i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE Verlängerung durch deutsches Kind?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1601328314

Beitrag begonnen von AmaKo am 28.09.2020 um 23:25:14

Titel: AE Verlängerung durch deutsches Kind?
Beitrag von AmaKo am 28.09.2020 um 23:25:14
Guten Abend liebes Forum :)

Mein Mann ist seit den 7.Mai letzten Jahres durch Ehegattennachzug zu mir gekommen, wir sind seit den 6.Januar 2017 verheiratet.

Seine AE gemäß Paragraph 28 (1) wurde für 1 1/2 erteilt und läuft noch bis zum 20.11.2020.

Den Integrationskurs macht er seit den 12.August 2019, mit Unterbrechung wegen Corona, noch bis zum 15.12.2020.
Mitte Mai wurde unser Baby geboren.


Nun zu meiner Frage
Ich habe mit der AB telefoniert, um einen Termin zur Verlängerung seiner AE zu machen. Mir wurde mitgeteilt, was er alles mitbringen muss, nur die Geburtsurkunde unseres Kindes wurde nicht erwähnt.

Da die AB von der Geburt unseres Kindes wusste, jedoch keine Geburtsurkunde erwähnt wurde, harkte ich nach, ob diese nicht auch vorgelegt werden sollte/ muss woraufhin man sagte, diese sei bei seiner Verlängerung nicht nötig, können wir vorlegen, muss aber nicht.

Das verstehe ich nicht.
Ich dachte, er bekommt jetzt eine andere AE, wegen unserem Kind ?
Wird diese auch nur jährlich verlängert ?
Ich steh auf dem Schlauch!

Dankeschön im Voraus

Liebe Grüsse



Titel: Re: AE Verlängerung durch deutsches Kind?
Beitrag von Petersburger am 29.09.2020 um 06:14:03
Warum sollte er eine andere AE bekommen?
Das wäre nur bei Eurer Trennung erforderlich.

Titel: Re: AE Verlängerung durch deutsches Kind?
Beitrag von deerhunter am 29.09.2020 um 08:17:25

AmaKo schrieb am 28.09.2020 um 23:25:14:
Wird diese auch nur jährlich verlängert ?


Die Ae wird nur jährlich verlängert, so lange er keinen bestandenen Integrationskurs vorweisen kann. Danach gibt es 3 Jahre

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.