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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung Deutschland
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Beitrag begonnen von Janiah am 24.09.2020 um 20:13:25

Titel: Einbürgerung Deutschland
Beitrag von Janiah am 24.09.2020 um 20:13:25
Hallo Zusammen,

der Vater meiner Tochter beantragte kürzlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nun wurden einige Unterlagen angefragt, unter anderem ein Nachweis über die Zahlungen des Kindesunterhalts.
Reicht nicht grundsätzlich der Nachweis, dass das Einkommen genügt? Und falls nicht, ist eine eidesstattliche Versicherung meinerseits dann ausreichend?
Da wir auch nach der Trennung einen freundschaftlichen Umgang pflegen, erfolgt die "Zahlung" häufig auf unterschiedlichen Wegen und ist mühsam zu dokumentieren, es gibt keinerlei Rückstände und das würde ich in einem Zweizeiler so auch bestätigen.

Vielen Dank im Voraus!


Titel: Re: Einbürgerung Deutschland
Beitrag von reinhard am 25.09.2020 um 12:08:55
Versuch es einfach. Schreibe die Bestätigung. Falls Du einen Kontoauszug hast, auf dem der Eingang z.B. für einen Monat verzeichnet ist, kannst Du ihn ja als Beispiel als Kopie dranknipsen.

Dann ist die Behörde wieder dran.

Ich würde immer auf einen Brief möglichst schnell mit einem Brief reagieren, dann kommt man am besten klar.

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