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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Stipendium als Einkommensnachweis beim Antrag auf Staatsangehörigkeit?
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Beitrag begonnen von 5ara bel kosbara am 15.09.2020 um 23:09:54

Titel: Stipendium als Einkommensnachweis beim Antrag auf Staatsangehörigkeit?
Beitrag von 5ara bel kosbara am 15.09.2020 um 23:09:54
Hallo alle zusammen,  :)
mein Mann ist Promovent und hat ein Stipendium, wodurch er sich selbst und teilweise auch die Familie finanziert. Er sollte demnächst den Aufenthaltstatus "Familienzusammenführung" bekommen. Darüber hinaus erfüllt er alle Voraussetzungen für den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Das einzige, wovon wir noch nicht ganz sicher sind, ist der Einkommensnachweis.
Kann das Stipendium als Einkommensnachweis gelten?
Vielen Dank für eure Mühe im Voraus. :)

Titel: Re: Stipendium als Einkommensnachweis beim Antrag auf Staatsangehörigkeit?
Beitrag von Bayraqiano am 17.09.2020 um 10:11:08
Gelder aus Stipendien sind auch als Einkommen einzuordnen. Allerdings werden Stipendien in der Regel nur für einen befristeten Zeitraum vergeben. Für die Einbürgerung ist hingegen zumindest eine prognostische Sicherung des Lebensunterhaltes notwendig, die Befristung eines Stipendiums wäre daher problematisch.

Einer Anspruchseinbürgerung würde jedenfalls dann nichts im Wege stehen, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Stipendium gesichert wäre, etwa aufgrund des Einkommens des Ehegatten oder aus Erwerbstätigkeit.

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