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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Schwiegertochter Aufenthaltskarte
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Beitrag begonnen von neca123 am 10.09.2020 um 18:51:41

Titel: Schwiegertochter Aufenthaltskarte
Beitrag von neca123 am 10.09.2020 um 18:51:41
Hallo zusammen ich habe eine frage!

Ich bin EU-Bürgerin, mein Sohn kommt aus dem Drittland und hat die aufenthaltskarte bekommen, weil ich seine Mutter bin.
Er hat mit dem Mädchen aus dem Nicht-EU-Land geheiratet.
Sie ist also meine Schwiegertochter.

Die ganze Familienbeziehung nach dem Gesetz ist für mich sehr verwirrend. Ich würde gerne folgendes wissen ..

Gilt das Gesetz auch für sie, damit wir die aufenthaltskarte beantragen können?

MfG!

Titel: Re: Schwiegertochter Aufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 10.09.2020 um 20:30:35

neca123 schrieb am 10.09.2020 um 18:51:41:
Gilt das Gesetz auch für sie, damit wir die aufenthaltskarte beantragen können?


Eine Aufenthaltskarte kann nicht erteilt werden, da sie keine Familienangehörige von dir im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes wäre (so die derzeitige Rechtslage). Sie müsste eine Aufenthaltserlaubnis bzw. vorher ein nationales Visum beantragen, um zu ihrem Ehemann zu ziehen.

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