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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat zwischen einer Italienerin und einem Iraner https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1599338529 Beitrag begonnen von Errare_humanum_est am 05.09.2020 um 22:42:09 |
Titel: Heirat zwischen einer Italienerin und einem Iraner Beitrag von Errare_humanum_est am 05.09.2020 um 22:42:09
Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis würde gerne wissen, ob es in Deutschland heiraten kann.
Sie ist Italienerin, die seit vielen Jahren in Deutschland arbeitet. Er ist Iraner, lebt seit ca. 4 Jahren in Deutschland. Er hatte einen Asylantrag gestellt, der in erster Instanz abgelehnt wurde. Er hat momentan keine Arbeit, sucht einen Ausbildungsplatz. Аuf seinen Widerspruch zum Ablehnungsbescheid gibt es noch keine Antwort. LG |
Titel: Re: Heirat zwischen einer Italienerin und einem Iraner Beitrag von reinhard am 06.09.2020 um 11:39:53
Ob sie können, wissen wir natürlich nicht. Sie dürfen auf jeden Fall.
Er sollte aber wissen, dass es im Asylverfahren keinen "Widerspruch" gibt. Falls er sich nicht auskennt, sollte er dringend eine Beratungsstelle aufsuchen. Zum Heiraten gehen sie zum Standesamt und bekommen zwei Listen, welche Dokumente sie vorlegen müssen. Ihre Identität muss klar sein (Pass, Geburtsurkunde), außerdem muss klar sein, dass sie heiraten dürfen (ledig, erwachsen, nicht entmündigt). Und dann gucken sie, ob sie die Dokumente zusammenbekommen, in der Regel in deutscher Übersetzung. Wenn sie schon lange hier leben, hindert sie auch nichts daran, selbst zu fragen, falls sie selbst auch Fragen haben. |
Titel: Re: Heirat zwischen einer Italienerin und einem Iraner Beitrag von Beppo am 06.09.2020 um 11:45:36
Guten Morgen.
noch eine kleine Ergänzung. Nach der Heirat würde er als iranischer Staatsangehöriger die Freizügigkeit von der italienischen Ehefrau ableiten. Er fällt somit unter das Freizügigkeitsgesetz/EU. Es bedarf dann keiner Aufenthaltserlaubnis nach dem AufenthG mehr. Zur ABH und eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers beantragen. |
Titel: Re: Heirat zwischen einer Italienerin und einem Iraner Beitrag von DerRalf am 06.09.2020 um 13:15:24 reinhard schrieb am 06.09.2020 um 11:39:53:
In Deutschland gibt es schon lange keine Entmündigung mehr. Es gibt nur eine Betreuung. Und auch unter Betreuung ist eine Heirat erstmal grundsätzlich möglich. Ich zitiere hier mal einen Text von einer kommerziellen Anwaltsberatungsseite: Zitat:
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Titel: Re: Heirat zwischen einer Italienerin und einem Iraner Beitrag von Errare_humanum_est am 06.09.2020 um 16:39:26
Vielen Dank.
PS In diesem Fall sind beide viel älter als 18 Jahre alt. |
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